Was ist ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid?
Der Einspruch ist der gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid (§ 347 AO). Mit ihm forderst du das Finanzamt auf, den Bescheid erneut zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist kostenlos und das übliche Mittel, um Fehler zu korrigieren, ohne gleich vor Gericht ziehen zu müssen.
Wichtig ist die Frist: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO). Bei einem per Post übermittelten Bescheid gilt er in der Regel am dritten Tag nach Aufgabe als bekannt gegeben. Diese Einspruchsfrist für den Steuerbescheid solltest du dir sofort notieren.
Expertentipp:
Prüfe den Bescheid sofort nach Erhalt und handle schnell. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid bestandskräftig, und eine Korrektur ist dann nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Ein Einspruch lohnt sich immer dann, wenn der Bescheid nicht zu deinen Angaben passt oder rechtlich fragwürdig ist. Die folgenden Fälle sind besonders häufig.
1. Bei fehlerhaften Angaben im Bescheid
Zahlendreher, vergessene Positionen oder falsch übernommene Werte kommen häufiger vor, als man denkt. Weicht der Bescheid von deiner Steuererklärung ab, ist ein Einspruch der richtige Weg, um den Fehler korrigieren zu lassen.
2. Bei nicht anerkannten Kosten
Hat das Finanzamt Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen nicht anerkannt, kannst du mit einem Einspruch die Berücksichtigung verlangen. Wichtig ist, die betroffenen Posten konkret zu benennen und zu belegen.
3. Bei abweichender Rechtsauffassung
Legt das Finanzamt eine Vorschrift anders aus als du, kannst du deine Rechtsauffassung mit dem Einspruch geltend machen. Ist zu der Frage bereits ein Musterverfahren anhängig, kann das Verfahren ruhen, bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt.
4. Bei geschätzten oder geänderten Bescheiden
Hat das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen geschätzt, etwa nach verspäteter Abgabe, oder einen bestehenden Bescheid geändert, ist ein Einspruch oft sinnvoll. So kannst du die tatsächlichen Zahlen nachreichen und die Schätzung korrigieren lassen.
Wie legt man form- und fristgerecht Einspruch ein?
Ein wirksamer Einspruch ist fristgerecht, klar und begründet. Die folgenden Schritte helfen dir dabei:
Schritt 1: Einmonatige Einspruchsfrist beachten
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO). Maßgeblich ist der Eingang beim Finanzamt, nicht das Datum deines Schreibens. Notiere dir das Fristende genau.
Schritt 2: Einspruch schriftlich oder elektronisch beim Finanzamt einlegen
Richte den Einspruch an das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat. Du kannst ihn schriftlich per Brief, elektronisch über ELSTER oder zur Niederschrift einlegen. Eine nachweisbare Form ist empfehlenswert.
Schritt 3: Fehler konkret benennen und begründen
Beschreibe, welche Punkte du beanstandest und welche Änderung du beantragst. Eine Begründung ist zwar nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen, weil sie dem Finanzamt die Prüfung erleichtert und deine Erfolgschancen erhöht.
Schritt 4: Bei einer Nachzahlung die Aussetzung der Vollziehung beantragen
Der Einspruch befreit dich nicht von der Zahlung; eine festgesetzte Nachzahlung bleibt zunächst fällig. Willst du vorerst nicht zahlen, kannst du zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO beantragen, über die das Finanzamt gesondert entscheidet.
Expertentipp:
Mit einem Dokumentengenerator wie Legally.io kannst du deinen Einspruch gegen den Steuerbescheid als Muster Schritt für Schritt erstellen. So sind Steuernummer, Bescheiddatum, Begründung und der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sauber angegeben.
Was muss der Einspruch enthalten?
Damit das Finanzamt den Einspruch bearbeiten kann, sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Steuernummer und Datum des Bescheids: deine Steuernummer und das Datum des angefochtenen Einkommensteuerbescheids zur eindeutigen Zuordnung.
- Bezeichnung des angefochtenen Bescheids: die klare Angabe, gegen welchen Bescheid sich der Einspruch richtet, etwa gegen den Einkommensteuerbescheid für ein bestimmtes Jahr.
- Begründung und beantragte Änderung: Darstellung der beanstandeten Punkte und der konkreten Änderung, die du erreichen möchtest.
- Name, Anschrift und gegebenenfalls Antrag auf Aussetzung: deine persönlichen Daten sowie, bei einer Nachzahlung, der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
- Datum und Unterschrift: das aktuelle Datum und deine Unterschrift beziehungsweise die elektronische Übermittlung über ELSTER.
Praktische Tipps für den Einspruch
Mit einer guten Vorbereitung erhöhst du deine Erfolgschancen. Diese Tipps helfen dir dabei:
- Bescheid sofort nach Erhalt prüfen: Vergleiche den Bescheid umgehend mit deiner Steuererklärung, damit du Abweichungen frühzeitig erkennst und die Frist nicht verstreicht.
- Belege und Nachweise beifügen: Reiche die Unterlagen ein, die deine beanstandeten Posten stützen, etwa Rechnungen oder Bescheinigungen.
- Bei einer Nachzahlung die Aussetzung der Vollziehung beantragen: Beantrage die Aussetzung, wenn du die festgesetzte Steuer bis zur Entscheidung nicht zahlen möchtest.
- Frist im Kalender markieren: Trage dir das Fristende sofort ein, denn nach einem Monat wird der Bescheid bestandskräftig.
- Einspruch nachweisbar einreichen: Wähle einen Weg, mit dem du den Eingang belegen kannst, etwa per ELSTER oder Einschreiben, und bewahre den Nachweis auf.
Expertentipp:
Rechne mit der Verböserung. Das Finanzamt prüft den gesamten Bescheid und kann ihn auch zu deinem Nachteil ändern, muss dich darauf aber vorher hinweisen. Dann kannst du den Einspruch noch zurücknehmen, um eine Verschlechterung zu vermeiden. Bei komplexen Fällen kann sich der Rat einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters lohnen.
Wichtigste Erkenntnisse
Ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ist das kostenlose und übliche Mittel, um Fehler des Finanzamts korrigieren zu lassen. Entscheidend ist die einmonatige Einspruchsfrist nach § 355 AO, denn danach wird der Bescheid bestandskräftig. Der Einspruch befreit nicht von der Zahlung, weshalb bei einer Nachzahlung zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung sinnvoll sein kann.
Wer den Bescheid sofort prüft, die beanstandeten Punkte konkret begründet, Belege beifügt und fristgerecht einreicht, hat gute Chancen auf eine Korrektur. Zu beachten ist die mögliche Verböserung. Eine geprüfte Vorlage hilft dabei, alle Angaben zu berücksichtigen.

