Was ist ein Erbverzichtsvertrag?
Ein Erbverzichtsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem künftigen Erblasser und einem potenziellen Erben, mit dem dieser auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet. Die Erbverzichtserklärung wird zu Lebzeiten des Erblassers abgeschlossen und bewirkt, dass der Verzichtende im Erbfall so behandelt wird, als wäre er vor dem Erblasser gestorben.
Im Gegensatz zur Erbausschlagung, die erst nach dem Erbfall erfolgt, wird der Erbverzichtsvertrag bereits zu Lebzeiten geschlossen. Die Verzichtserklärung des Erben muss zwingend notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 2348 geregelt.
Der Verzicht kann auf das gesamte Erbrecht oder nur auf den Pflichtteil beschränkt werden. Wird nur auf den Pflichtteil verzichtet, bleibt das gesetzliche Erbrecht bestehen. Eine formlose Verzichtserklärung auf ein Erbe ist rechtlich unwirksam und entfaltet keine Bindungswirkung.
Expertentipp:
Ein Erbverzicht wirkt in der Regel auch für die Abkömmlinge des Verzichtenden. Das bedeutet: Nicht nur du selbst, sondern auch deine Kinder verlieren ihre gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechte. Wenn dies nicht gewollt ist, muss im Erbverzichtsvertrag ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen werden.
Wann braucht man einen Erbverzichtsvertrag?
Eine Erbverzichtserklärung wird in verschiedenen familiären und wirtschaftlichen Situationen eingesetzt. Sie ermöglicht eine vorausschauende Nachlassplanung und kann Erbstreitigkeiten vermeiden.
1. Unternehmensnachfolge
Bei der Übergabe eines Familienunternehmens an einen Nachfolger verzichten die anderen Kinder häufig auf ihr Erbrecht. Im Gegenzug erhalten sie eine Abfindung. So wird sichergestellt, dass das Unternehmen nicht zerschlagen werden muss, um Pflichtteilsansprüche zu bedienen.
2. Vorgezogene Erbschaft
Wenn Eltern einem Kind bereits zu Lebzeiten erhebliche Vermögenswerte übertragen, kann im Gegenzug ein Erbverzicht vereinbart werden. Das beschenkte Kind erhält sein Erbe vorzeitig und verzichtet auf weitere Ansprüche im Erbfall. Dies schafft einen Ausgleich zwischen den Geschwistern.
3. Patchwork-Familien
In Patchwork-Familien können komplexe Erbverhältnisse entstehen. Ein Erbverzichtsvertrag ermöglicht es, die Vermögensverteilung klar zu regeln und sicherzustellen, dass bestimmte Vermögenswerte in der ursprünglichen Familie verbleiben.
4. Schutz des Ehepartners
Kinder können zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihr Erbrecht verzichten. So wird sichergestellt, dass der Ehepartner finanziell abgesichert ist und nicht durch Pflichtteilsansprüche der Kinder belastet wird. Oft wird vereinbart, dass der Verzicht nur gilt, solange der überlebende Elternteil lebt.
5. Verschuldete Erben
Ist ein potenzieller Erbe überschuldet, würden seine Gläubiger auf das Erbe zugreifen. Durch einen Erbverzicht gegen Abfindung kann das Familienvermögen geschützt und das verschuldete Erbe dennoch versorgt werden.
Wie erstellt man einen Erbverzichtsvertrag?
Die Erstellung eines Erbverzichtsvertrags erfordert sorgfältige Planung und zwingend die Mitwirkung eines Notars. Mit dieser Anleitung bereitest du dich optimal auf die notarielle Beurkundung vor.
Schritt 1: Familiäre Situation analysieren
Zunächst sollten alle Beteiligten die familiäre und wirtschaftliche Situation analysieren. Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Welche Ziele sollen mit dem Verzicht erreicht werden? Wer soll verzichten und wer begünstigt werden? Diese Fragen sollten offen besprochen werden.
Schritt 2: Umfang des Verzichts festlegen
Entscheide, ob der Verzicht das gesamte Erbrecht oder nur den Pflichtteil umfassen soll. Bei einem reinen Pflichtteilsverzicht bleibt das gesetzliche Erbrecht bestehen. Klar auch, ob der Verzicht nur gegenüber dem Erblasser oder auch gegenüber dessen Abkömmlingen wirken soll.
Schritt 3: Abfindung verhandeln
In den meisten Fällen erhält der Verzichtende eine Gegenleistung. Diese kann eine Geldzahlung, eine Immobilie oder andere Vermögenswerte sein. Die Höhe der Abfindung sollte fair sein und die künftigen Erberwartungen angemessen berücksichtigen.
Expertentipp:
Eine Abfindung im Rahmen eines Erbverzichts kann schenkungssteuerliche Folgen haben. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Abfindung können Freibeträge überschritten werden. Eine frühzeitige steuerliche Beratung hilft, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden oder den Verzicht steuerlich optimal zu gestalten.
Schritt 4: Notar beauftragen
Der Erbverzichtsvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. Wählt gemeinsam einen Notar, der den Vertrag entwirft. Der Notar berät alle Beteiligten über die rechtlichen Folgen und stellt sicher, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Schritt 5: Beurkundungstermin wahrnehmen
Beim Notartermin müssen alle Vertragsparteien persönlich anwesend sein. Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt die rechtlichen Folgen und beantwortet Fragen. Nach der Unterzeichnung ist der Erbverzicht rechtswirksam und bindend.
Welche Inhalte gehören in einen Erbverzichtsvertrag?
Ein vollständiger Erbverzichtsvertrag muss bestimmte Angaben enthalten, um rechtswirksam zu sein und später keine Auslegungsprobleme zu verursachen.
- Angaben zu den Vertragsparteien: Der Vertrag muss den Erblasser und den Verzichtenden mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Anschrift aufführen. Bei minderjährigen Verzichtenden sind auch die gesetzlichen Vertreter anzugeben.
- Erklärung des Verzichts: Der Kerninhalt ist die Erklärung des Verzichtenden, auf sein gesetzliches Erbrecht oder seinen Pflichtteil zu verzichten. Diese Erklärung muss eindeutig formuliert sein und den Umfang des Verzichts klar benennen.
- Umfang des Verzichts: Es muss festgelegt werden, ob der Verzicht das gesamte Erbrecht, nur den Pflichtteil oder bestimmte Vermögensgegenstände betrifft. Auch die Frage, ob der Verzicht sich auf Abkömmlinge erstreckt, ist zu regeln.
- Gegenleistung und Abfindung: Wird eine Abfindung vereinbart, müssen deren Art und Höhe genau beschrieben werden. Bei Geldzahlungen sind Betrag und Zahlungsmodalitäten festzulegen. Bei Sachleistungen ist eine genaue Beschreibung erforderlich.
- Annahme durch den Erblasser: Der Erblasser muss den Verzicht annehmen. Diese Annahmeerklärung ist wesentlicher Bestandteil des Vertrags, da es sich um einen zweiseitigen Vertrag handelt, nicht um eine einseitige Erklärung.
- Wirksamkeitsvoraussetzungen: Der Vertrag kann aufschiebende oder auflösende Bedingungen enthalten. Häufig wird vereinbart, dass der Verzicht unter bestimmten Umständen wieder entfällt, etwa wenn die Abfindung nicht gezahlt wird.
Expertentipp:
Ein Erbverzichtsvertrag sollte immer mit bestehenden oder geplanten Testamenten und Erbverträgen abgestimmt werden. Widersprüchliche Regelungen können zu Auslegungsproblemen führen. Passe daher die Nachlassplanung insgesamt an, sobald ein Erbverzicht vereinbart wird.
Praktische Tipps für den Erbverzichtsvertrag
Diese Tipps helfen dir, typische Fehler zu vermeiden und einen rechtssicheren Vertrag abzuschließen.
- Faire Abfindung vereinbaren: Die Höhe der Abfindung sollte in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Erbe stehen. Eine zu niedrige Abfindung kann später zu Streit führen. Lass im Zweifel den Nachlasswert schätzen, um eine faire Grundlage zu haben.
- Steuerliche Folgen bedenken: Die Abfindung kann schenkungssteuerpflichtig sein. Informiere dich vorab über die steuerlichen Konsequenzen und nutze gegebenenfalls Freibeträge. Ein Steuerberater kann helfen, die günstigste Gestaltung zu finden.
- Erstreckung auf Abkömmlinge prüfen: Standardmäßig erstreckt sich der Verzicht auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss es ausdrücklich geregelt werden. Überlege genau, welche Auswirkungen die Erstreckung hat.
- Alle Kinder einbeziehen: Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, sollten alle in die Überlegungen einbezogen werden. Ein Erbverzicht eines Kindes kann die Erbquoten der anderen verändern. Transparenz vermeidet späteren Streit.
- Vertrag sorgfältig aufbewahren: Nach der Beurkundung erhält jede Partei eine Ausfertigung des Vertrags. Bewahre dieses Dokument sicher auf und informiere gegebenenfalls spätere Erben über dessen Existenz.
Wichtige Erkenntnisse
Der Erbverzichtsvertrag ist ein wirksames Mittel zur vorausschauenden Nachlassplanung. Er ermöglicht es, die Vermögensverteilung bereits zu Lebzeiten verbindlich zu regeln und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Besonders wichtig ist die zwingende notarielle Beurkundung. Eine formlose Verzichtserklärung auf ein Erbe ist rechtlich unwirksam. Der Notar stellt sicher, dass alle Beteiligten über die Konsequenzen informiert sind und der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Mit einem sorgfältig vorbereiteten Erbverzichtsvertrag schaffst du Klarheit für alle Familienmitglieder und ermoglichst eine faire Vermögensverteilung nach deinen Wünschen.






