Was ist eine Mietbürgschaft?
Eine Mietbürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der eine dritte Person (der Bürge) gegenüber dem Vermieter die Verpflichtung übernimmt, für die Verbindlichkeiten des Mieters einzustehen. Kann der Mieter seine Miete nicht zahlen oder entstehen Schäden an der Wohnung, haftet der Bürge für diese Forderungen.
Die rechtliche Grundlage für Bürgschaften findet sich in den §§ 765–778 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Besonders wichtig ist § 766 BGB, der die Schriftform der Bürgschaftserklärung vorschreibt. Ohne schriftliche Erklärung ist eine Bürgschaft unwirksam.
Im Mietrecht ist die Mietbürgschaft neben der Mietkaution eine der häufigsten Sicherheiten. Während die Kaution auf maximal drei Monatsmieten begrenzt ist (§ 551 BGB), kann eine freiwillige Mietbürgschaft diese Grenze überschreiten – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Weitere Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - Bürgschaft.
Wann braucht man eine Mietbürgschaft?
Eine Bürgschaft wird in verschiedenen Situationen benötigt, insbesondere, wenn der Mieter einer Wohnung selbst keine ausreichenden Sicherheiten bieten kann. Hier sind die häufigsten Anwendungsfälle:
1. Studierende und Auszubildende
Für junge Menschen ohne regelmäßiges Einkommen ist eine Elternbürgschaft oft die einzige Möglichkeit, eine Wohnung zu bekommen. Die Eltern übernehmen mit einer Elternbürgschaft die Haftung für eventuelle Mietschulden ihres Kindes. Vermieter:innen akzeptieren diese Form der Sicherheit in der Regel problemlos, da Eltern meist über ein stabiles Einkommen verfügen.
Expertentipp:
Bei einer Elternbürgschaft sollte immer eine Obergrenze vereinbart werden. So begrenzt du das Risiko für die Eltern auf einen festgelegten Betrag und vermeidest unbegrenzte Haftung.
2. Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige haben oft schwankende Einkünfte, was Vermieter:innen verunsichern kann. Eine freiwillige Mietbürgschaft durch einen Geschäftspartner, ein Familienmitglied oder eine Bank kann hier Abhilfe schaffen. Sie signalisiert finanzielle Stabilität und erhöht die Chancen auf die Wunschwohnung erheblich.
3. Mieter mit negativer SCHUFA
Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist für viele Wohnungssuchende ein großes Hindernis. Eine Mietbürgschaft kann hier eine Brücke bauen: Der Bürge mit guter Bonität übernimmt das Risiko, das der Vermieter normalerweise nicht eingehen würde. So erhalten auch Mieter mit Bonitätsproblemen eine faire Chance.
4. Alternative zur Mietkaution
Nicht jeder kann sofort drei Monatsmieten als Kaution aufbringen. Eine freiwillige Mietbürgschaft kann als Alternative oder Ergänzung zur Kaution dienen. Manche Banken und Versicherungen bieten auch Mietkautionsbürgschaften an, bei denen gegen eine jährliche Gebühr eine Bürgschaft gestellt wird.
5. Wohngemeinschaften
In WGs mit wechselnden Bewohner:innen verlangen Vermieter:innen oft zusätzliche Sicherheiten. Eine Bürgschaft kann hier das Risiko absichern, dass einzelne Mitbewohner ihre Miete nicht zahlen. Besonders bei Studenten-WGs ist eine Elternbürgschaft für jeden Mitbewohner üblich.
Wie erstellt man eine Mietbürgschaft?
Die Erstellung einer rechtswirksamen Mietbürgschaft erfordert die Einhaltung bestimmter Formvorschriften. Mit unserer Bürgschaftsvorlage gelingt dir das problemlos. Folge diesen Schritten:
Schritt 1: Parteien festlegen
Identifiziere zunächst alle Beteiligten: den Gläubiger (Vermieter), den Hauptschuldner (Mieter) und den Bürgen. Trage die vollständigen Namen, Anschriften und bei juristischen Personen auch die Rechtsform ein. Diese Angaben sind essenziell für die Wirksamkeit der Bürgschaft.
Schritt 2: Umfang der Bürgschaft bestimmen
Lege genau fest, welche Verbindlichkeiten die Bürgschaft absichern soll. Typischerweise umfasst eine Mietbürgschaft die Mietzahlungen, Nebenkosten, Schadensersatzansprüche und eventuell anfallende Räumungskosten. Du kannst auch eine Höchstbetragsbürgschaft vereinbaren, die die Haftung auf einen bestimmten Betrag begrenzt.
Expertentipp:
Eine Höchstbetragsbürgschaft bietet dem Bürgen mehr Sicherheit. Vereinbare einen maximalen Haftungsbetrag, der dem üblichen Risiko entspricht – beispielsweise sechs bis zwölf Monatsmieten.
Schritt 3: Art der Bürgschaft wählen
Entscheide, ob es sich um eine einfache Bürgschaft oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft handeln soll. Bei der einfachen Bürgschaft kann der Bürge verlangen, dass der Gläubiger zuerst den Hauptschuldner in Anspruch nimmt (Einrede der Vorausklage). Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf diese Einrede – der Gläubiger kann sich direkt an ihn wenden.
Schritt 4: Schriftform einhalten
Nach § 766 BGB muss die Bürgschaftserklärung schriftlich erfolgen. Das bedeutet: Der Bürge muss die Erklärung eigenhändig unterschreiben. Eine elektronische Form (E-Mail, Fax) reicht nicht aus! Nutze unsere PDF-Vorlage „Mietbürgschaft“, um alle Formvorschriften einzuhalten.
Schritt 5: Bürgschaftserklärung unterzeichnen
Nachdem alle Angaben vollständig und korrekt eingetragen sind, muss der Bürge die Erklärung eigenhändig unterschreiben. Datum und Ort der Unterzeichnung sollten ebenfalls vermerkt werden. Eine Kopie der unterschriebenen Bürgschaft sollte allen Parteien ausgehändigt werden.
Was sollte eine Mietbürgschaft enthalten?
Eine vollständige Bürgschaft sollte folgende Kernelemente umfassen:
- Angaben zum Bürgen: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten des Bürgen. Bei einer Elternbürgschaft sind dies die Daten der Eltern. Der Bürge muss volljährig und geschäftsfähig sein.
- Angaben zum Hauptschuldner (Mieter): Name und Anschrift des Mieters, für dessen Verbindlichkeiten gebürgt wird. Bei mehreren Mietern sollte klar sein, ob für alle oder nur für einzelne gebürgt wird.
- Angaben zum Gläubiger (Vermieter): Vollständige Bezeichnung des Vermieters oder der Hausverwaltung. Bei Gesellschaften sollte die genaue Firmierung und Rechtsform angegeben werden.
- Mietobjekt: Genaue Bezeichnung der Wohnung mit Adresse, Etage, Wohnungsnummer und gegebenenfalls Lage (links/rechts/Mitte). Eine eindeutige Zuordnung zum Mietvertrag muss möglich sein.
- Umfang der Bürgschaft: Präzise Definition, welche Ansprüche abgesichert werden: Miete, Nebenkosten, Schadensersatz, Renovierungskosten. Bei einer Höchstbetragsbürgschaft muss der maximale Haftungsbetrag genannt werden.
- Art der Bürgschaft: Angabe, ob es sich um eine einfache oder selbstschuldnerische Bürgschaft handelt. Bei Verzicht auf die Einrede der Vorausklage sollte dies ausdrücklich erklärt werden.
- Unterschrift des Bürgen: Die eigenhändige Unterschrift des Bürgen ist zwingend erforderlich. Ohne Unterschrift ist die Bürgschaft unwirksam. Ort und Datum der Unterzeichnung sollten ebenfalls angegeben werden.
Expertentipp:
Lasse die Bürgschaftserklärung im Beisein aller Parteien unterzeichnen. So können Rückfragen sofort geklärt werden und alle haben Gewissheit über den Inhalt der Vereinbarung.
Praktische Tipps für die Mietbürgschaft
Mit diesen Hinweisen stellst du sicher, dass deine freiwillige Mietbürgschaft wirksam und fair gestaltet ist:
- Haftungsobergrenze vereinbaren: Vereinbare als Bürge immer eine Höchstbetragsbürgschaft. Ohne Obergrenze haftest du unbegrenzt – auch für Jahre nicht gezahlter Mieten. Eine sinnvolle Obergrenze liegt bei sechs bis zwölf Monatsmieten inklusive Nebenkosten.
- Befristung prüfen: Eine Bürgschaft kann unbefristet oder befristet sein. Als Bürge ist eine Befristung vorteilhaft – so endet die Haftung automatisch nach Ablauf der Frist. Vermieter:innen bevorzugen allerdings unbefristete Bürgschaften für die Dauer des Mietverhältnisses.
- Einrede der Vorausklage behalten: Verzichte nicht leichtfertig auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB). Diese schützt dich davor, dass der Vermieter dich direkt in Anspruch nimmt, ohne vorher den Mieter zur Zahlung aufzufordern. Bei selbstschuldnerischen Bürgschaften entfällt dieser Schutz.
- Regelmäßige Mietzahlungen überwachen: Als Bürge hast du ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, ob der Mieter seine Pflichten erfüllt. Vereinbare, dass der Vermieter dich über Zahlungsrückstände informiert, bevor diese zu groß werden. So kannst du frühzeitig eingreifen.
- Kopie der Bürgschaft aufbewahren: Bewahre eine Kopie der unterschriebenen Bürgschaftserklärung sorgfältig auf. Im Streitfall musst du den genauen Inhalt der Vereinbarung nachweisen können. Digitale Scans sind hilfreich, ersetzen aber nicht das unterschriebene Original.
Expertentipp:
Lass dich vor Unterzeichnung einer Bürgschaft rechtlich beraten, besonders, wenn auf die Einrede der Vorausklage verzichtet werden soll. Die Kosten für eine Beratung sind gering im Vergleich zum möglichen Haftungsrisiko.
Wichtige Erkenntnisse
Die Mietbürgschaft ist ein bewährtes Instrument, um Mietverhältnisse abzusichern – sowohl für Vermieter:innen als auch für Mieter:innen ohne ausreichende Bonität. Mit einer sorgfältig formulierten Bürgschaft schaffst du klare Verhältnisse.
Nutze unsere kostenlose PDF-Vorlage als Ausgangspunkt für deine Mietbürgschaft und passe sie an deine individuellen Bedürfnisse an.
