Krankschreibung: Dein wichtiger Guide für 2026
Ob Erkältung, Rückenschmerzen oder Magen-Darm-Infekt – wer krank ist, benötigt eine Krankschreibung. Doch wie genau funktioniert die Krankschreibung in Deutschland eigentlich? Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und der dauerhaften Möglichkeit zur Krankschreibung per Telefon hat sich einiges verändert. In diesem Guide erfährst du alles, was du 2026 über die Krankschreibung wissen musst: deine Pflichten als Arbeitnehmer:in, wie die Online- und telefonische Krankschreibung funktionieren, ob eine rückwirkende Krankschreibung möglich ist und wie lange du krankgeschrieben sein kannst.
Was ist eine Krankschreibung?
Die Krankschreibung – offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – ist ein ärztliches Dokument, das bestätigt, dass du aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht in der Lage bist, deine berufliche Tätigkeit auszuüben. Sie ist die rechtliche Grundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und stellt sicher, dass du trotz Abwesenheit weiterhin deinen Lohn erhältst.
Seit Januar 2023 läuft das Verfahren für gesetzlich Versicherte digital: Die Arztpraxis übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an deine Krankenkasse. Dein Arbeitgeber kann die eAU dort elektronisch abrufen. Den früheren „gelben Zettel" in Papierform gibt es nicht mehr – du erhältst nur noch einen Ausdruck für deine eigenen Unterlagen mit der Diagnose, die dein Arbeitgeber in der Regel nicht erfährt. Für Privatversicherte gilt das eAU-Verfahren nicht; bei Behandlungen im Ausland wird weiterhin eine Papierbescheinigung benötigt.
Pflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit
Wenn du krank bist, hast du als Arbeitnehmer:in zwei zentrale Pflichten: die unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber und die rechtzeitige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
1. Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit informieren – also so schnell wie möglich am ersten Krankheitstag. In der Regel reicht ein kurzer Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über den im Betrieb üblichen Kommunikationsweg. Dabei musst du auch die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit mitteilen, soweit du sie einschätzen kannst. Wichtig: Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob du bereits eine ärztliche Bescheinigung hast. Wer sich verspätet meldet, riskiert eine Abmahnung.
Auch das eAU-Verfahren ändert nichts an dieser Pflicht: Erst nachdem du deinen Arbeitgeber informiert hast, darf dieser die elektronische AU bei der Krankenkasse abrufen.
2. Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Gesetzlich musst du spätestens am vierten Kalendertag nach Beginn der Krankheit eine ärztliche AU vorlegen. Das bedeutet: Wenn du am Montag erkrankst, benötigst du spätestens am Donnerstag eine Krankschreibung. In den ersten drei Tagen ist laut Entgeltfortzahlungsgesetz kein Attest erforderlich – aber Vorsicht: Dein Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung kann eine kürzere Frist vorsehen, beispielsweise ab dem ersten Tag. Zudem kann dein Arbeitgeber auch ohne vertragliche Regelung im Einzelfall bereits ab dem ersten Tag eine AU verlangen.
Online-Krankschreibung: Wie funktioniert das?
Neben dem klassischen Arztbesuch gibt es die Möglichkeit, sich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Bei einer Online-Krankschreibung über eine Videosprechstunde findet ein ärztliches Gespräch per Video statt, in dem der Arzt oder die Ärztin deine Symptome beurteilt. Wenn du der Praxis bereits bekannt bist, kann die Krankschreibung über Videosprechstunde bis zu sieben Tage umfassen. Für neue Patient:innen sind maximal drei Tage möglich. Eine Folgebescheinigung nach einer videobasierten Erstbescheinigung erfordert in der Regel einen persönlichen Praxisbesuch.
Achtung: Reine Online-Krankschreibungen über Internetportale, bei denen du lediglich einen Fragebogen ausfüllst und ohne persönlichen oder telefonischen Arztkontakt eine AU erhältst, sind arbeitsrechtlich umstritten. Ein Arbeitgeber kann solche Bescheinigungen ablehnen, wie das Arbeitsgericht Berlin bereits 2021 bestätigt hat. Achte also darauf, dass die Krankschreibung auf einem tatsächlichen Arzt-Patienten-Kontakt basiert – sei es persönlich, telefonisch oder per Videosprechstunde.
Krankschreibung per Telefon
Die Krankschreibung per Telefon ist seit Dezember 2023 dauerhaft möglich und gilt im Jahr 2026 weiterhin, auch wenn politisch über eine mögliche Einschränkung diskutiert wird. Die Regelung basiert auf dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) und ist in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA verankert.
Die Voraussetzungen für eine telefonische Krankschreibung: Du musst der Arztpraxis bekannt sein, also in den vergangenen zwei Jahren mindestens einmal persönlich dort gewesen sein. Es muss sich um eine leichte Erkrankung handeln, etwa eine Erkältung, einen Magen-Darm-Infekt oder eine Migräne. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet im Einzelfall, ob eine telefonische Beurteilung ausreicht. Die Krankschreibung per Telefon gilt für maximal fünf Kalendertage. Eine telefonische Verlängerung ist nur möglich, wenn die Erstbescheinigung zuvor bei einem persönlichen Praxisbesuch ausgestellt wurde.
Wenn die Praxis eine Videosprechstunde anbietet, hat diese Vorrang vor der telefonischen AU.
Rückwirkende Krankschreibung: Ist das möglich?
Eine rückwirkende Krankschreibung ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich. Gemäß der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie darf eine AU maximal drei Tage rückwirkend ausgestellt werden – und nur dann, wenn die Erkrankung bereits erkennbar bestand und das verspätete Erscheinen beim Arzt plausibel begründet werden kann.
In der Praxis bedeutet das: Wenn du am Montag krank wirst und erst am Donnerstag zum Arzt gehst, kann dieser die Krankschreibung rückwirkend bis zum Montag ausstellen. Gehst du aber erst am Freitag, ist eine rückwirkende AU bis Montag in der Regel nicht mehr möglich.
Die rückwirkende Krankschreibung liegt im Ermessen des Arztes oder der Ärztin. Er oder sie muss aufgrund der Befunde nachvollziehen können, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits zu dem früheren Zeitpunkt bestanden hat.
Wie lange kann man krankgeschrieben werden?
Eine der häufigsten Fragen lautet: Wie lange darf eine Krankschreibung dauern? Die Antwort hängt von der Art und der Schwere der Erkrankung ab.
1. Kurzfristige Krankschreibung
Für leichte Erkrankungen wird die AU in der Regel für wenige Tage ausgestellt – bei telefonischer Krankschreibung maximal für fünf Kalendertage, bei einer Videosprechstunde für bis zu sieben Tage. Nach Ablauf kann der Arzt oder die Ärztin die Krankschreibung verlängern, wobei für die Verlängerung in der Regel ein persönlicher Praxisbesuch erforderlich ist. Jede AU-Verlängerung wird als Folgebescheinigung ausgestellt.
2. Langzeiterkrankung und Krankengeld
Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer für die Krankschreibung. Solange eine Ärztin oder ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt, kannst du krankgeschrieben werden – auch über Monate oder Jahre hinweg. Allerdings ändert sich die finanzielle Absicherung: In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung erhältst du Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber – also dein volles Gehalt. Ab der siebten Woche springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Dies beträgt in der Regel 70 Prozent des Brutto- und maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Das Krankengeld wird für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen (also 18 Monate) innerhalb von drei Jahren gezahlt. Danach endet der Anspruch und es müssen gegebenenfalls andere Leistungen wie Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld beantragt werden.
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Auch der Arbeitgeber hat im Rahmen der Krankschreibung Rechte und Pflichten. Er ist verpflichtet, die Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen zu leisten, unabhängig von der Art der Erkrankung. Er darf den Grund der Krankschreibung (die Diagnose) nicht erfahren – diese Information bleibt zwischen dir und deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Der Arbeitgeber darf die eAU bei der Krankenkasse erst abrufen, nachdem du ihn über deine Krankheit informiert hast. Er kann grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag eine AU verlangen, auch wenn das Gesetz erst ab dem vierten Tag eine Pflicht vorsieht. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch – etwa auffällig häufige Kurzerkrankungen an Montagen oder Freitagen – kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten, der die Arbeitsunfähigkeit überprüft.
Während der Krankschreibung genießt du Kündigungsschutz – das heißt allerdings nicht, dass eine Kündigung während der Krankheit generell unzulässig ist. Der Arbeitgeber darf kündigen, muss aber die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften einhalten. Langzeiterkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein Kündigungsgrund sein (personenbedingte Kündigung).
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte läuft 2026 vollständig digital über die eAU – der „gelbe Zettel" ist abgeschafft. Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Krankheit informieren; eine AU ist gesetzlich erst ab dem vierten Kalendertag Pflicht, kann jedoch vertraglich früher verlangt werden. Per Telefon kannst du dich bei leichten Erkrankungen für bis zu fünf Kalendertage krankschreiben lassen, per Videosprechstunde für bis zu sieben Tage. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nur ausnahmsweise für maximal drei Tage möglich. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter, danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld für maximal 78 Wochen. Der Arbeitgeber darf deine Diagnose nicht erfahren, kann aber bei Missbrauchsverdacht den Medizinischen Dienst einschalten.