Renteneintrittsalter: Dein wichtiger Guide für 2026
Wann kann ich in Rente gehen? Diese Frage beschäftigt Millionen Beschäftigte in Deutschland – und die Antwort ist komplizierter, als viele denken. Das Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahrgang, der Art der Altersrente und den persönlichen Versicherungsjahren ab. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze in Deutschland schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Gleichzeitig gibt es Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen – mit oder ohne Abschläge. In diesem Guide erfährst du alles über das Renteneintrittsalter in Deutschland im Jahr 2026: vom regulären Rentenalter über die Rente mit 63 bis zu geplanten Änderungen.
Was ist das Renteneintrittsalter in Deutschland?
Das Renteneintrittsalter – auch Regelaltersgrenze genannt – ist das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem du die reguläre Altersrente ohne Abschläge beziehen kannst. Es ist im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) verankert, insbesondere in den §§ 35 und 235.
Seit dem Rentenreformgesetz von 2007 wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Diese Anhebung begann mit dem Jahrgang 1947 und wird 2031 mit dem Jahrgang 1964 abgeschlossen sein. Ab dann gilt für alle einheitlich: reguläres Rentenalter mit 67 Jahren.
Neben der Regelaltersrente gibt es verschiedene andere Rentenarten, die einen früheren Rentenbeginn ermöglichen: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (oft als „Rente mit 63" bezeichnet), die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Erwerbsminderungsrente. Jede dieser Rentenarten hat eigene Voraussetzungen und Altersgrenzen, die ebenfalls schrittweise angehoben werden.
Regelrentenalter 2026
2026 gehen Teile der Geburtsjahrgänge 1959 und 1960 regulär in Rente. Der Jahrgang 1959 hat eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 2 Monaten – diese Personen haben ihre Regelaltersgrenze zwischen Februar 2025 und Januar 2026 erreicht. Der Jahrgang 1960 hat eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten und erreicht diese ab Mai 2026.
Für den Jahrgang 1961 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten – diese Personen erreichen sie 2027/2028. Ab dem Jahrgang 1964 gilt einheitlich die Rente mit 67.
Im Überblick: Jahrgang 1959 geht mit 66 Jahren und 2 Monaten in Rente, Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und 4 Monaten, Jahrgang 1961 mit 66 Jahren und 6 Monaten, Jahrgang 1962 mit 66 Jahren und 8 Monaten, Jahrgang 1963 mit 66 Jahren und 10 Monaten, und ab Jahrgang 1964 gilt 67 Jahre.
Die allgemeine Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre – das bedeutet, dass du mindestens 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben musst.
Rente mit 63: Voraussetzungen und Abzüge
Die sogenannte „Rente mit 63" ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie ermöglicht einen abschlagsfreien Renteneintritt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze – allerdings nur, wenn du mindestens 45 Versicherungsjahre (Beitragsjahre) nachweisen kannst.
Bei der Einführung 2014 konnten Berechtigte tatsächlich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Seitdem steigt die Altersgrenze für diese Rentenart schrittweise an. Für den Jahrgang 1961 liegt sie bei 64 Jahren und 6 Monaten, für den Jahrgang 1962 bei 64 Jahren und 8 Monaten, für den Jahrgang 1963 bei 64 Jahren und 10 Monaten. Ab Jahrgang 1964 gilt: abschlagsfrei ab 65 Jahren.
Zu den 45 Beitragsjahren zählen neben Beschäftigungszeiten auch Kindererziehungszeiten und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I. Nicht angerechnet werden jedoch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor dem Renteneintritt – eine wichtige Einschränkung, die verhindern soll, dass der Weg in die Frührente über die Arbeitslosigkeit führt.
Ein früherer Start mit 63 Jahren bleibt über die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) möglich – dann aber mit deutlichen Abschlägen. Für den Jahrgang 1963 beträgt der Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 Jahren 13,8 Prozent, da die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 10 Monaten liegt.
Rente mit 67: Was ändert sich?
Die Rente mit 67 ist die endgültige Regelaltersgrenze für alle ab 1964 Geborenen. Das bedeutet: Wer 1964 oder später geboren wurde, muss bis zum 67. Geburtstag arbeiten, um die volle Regelaltersrente ohne Abschläge zu erhalten. Der erste Jahrgang, der komplett mit 67 in Rente geht, wird 2031 dieses Alter erreichen.
Die schrittweise Anhebung erfolgt seit 2012 in zwei Phasen: Zunächst wurde pro Jahrgang um einen Monat erhöht (Jahrgänge 1947 bis 1958), dann um zwei Monate pro Jahrgang (ab Jahrgang 1959). Dieses System stellt sicher, dass die Anhebung allmählich und vorhersehbar stattfindet.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Seit 2023 gibt es zudem keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei Altersrenten – du kannst also auch nach Renteneintritt unbegrenzt weiterarbeiten und hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. 2026 wurde darüber hinaus die sogenannte Aktivrente eingeführt, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzliche steuerliche Vorteile beim Hinzuverdienst bieten soll.
Renteneintrittsalter für Frauen
Seit der Rentenreform 1999 ist die frühere „Altersrente für Frauen" für alle ab 1952 geborenen Frauen abgeschafft. Heute gilt für Männer und Frauen das gleiche Renteneintrittsalter. Es gibt keine geschlechtsspezifische Sonderregelung mehr beim Rentenalter.
Dennoch sind Frauen bei der Rente besonders betroffen: Sie übernehmen häufiger unbezahlte Care-Arbeit, arbeiten öfter in Teilzeit und in Berufen mit unterdurchschnittlicher Bezahlung. Das führt dazu, dass Frauen im Durchschnitt weniger in die Rentenkasse einzahlen und geringere Rentenansprüche aufbauen. Die durchschnittliche Altersrente von Frauen liegt nach wie vor deutlich unter der von Männern.
Umso wichtiger ist es für Frauen, die vorhandenen Möglichkeiten zu kennen: Kindererziehungszeiten werden auf die Beitragsjahre angerechnet (bis zu drei Jahre pro Kind) und können den Zugang zur Rente für besonders langjährig Versicherte erleichtern. Auch private und betriebliche Altersvorsorge spielen eine zentrale Rolle, um die Rentenlücke zu schließen.
Frühzeitig in Rente: Möglichkeiten und Abschläge
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, hat mehrere Optionen – muss aber in den meisten Fällen mit finanziellen Einbußen rechnen.
1. Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt
Für jeden Monat, den du die Rente vor deiner persönlichen Regelaltersgrenze beziehst, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent erhoben – also 3,6 Prozent pro Jahr. Dieser Abschlag gilt dauerhaft und wird auch bei späteren Rentenerhöhungen nicht nachträglich korrigiert. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 Prozent (bei 48 Monaten vorzeitigem Rentenbezug).
Ein Beispiel: Für den Jahrgang 1963 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 10 Monaten. Wer mit 63 in Rente geht, nimmt einen Abschlag von rund 13,8 Prozent in Kauf – lebenslang. Bei einer regulären Monatsrente von 1.500 Euro wären das rund 207 Euro weniger pro Monat.
Umgekehrt gilt: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhält einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr.
2. Ausnahmen und Sonderregelungen
Für bestimmte Gruppen gelten Sonderregelungen. Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder mehr) können bereits ab 62 Jahren mit Abschlägen oder zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen – vorausgesetzt, sie haben 35 Versicherungsjahre. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) ermöglicht einen abschlagsfreien Einstieg zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze; ein vorgezogener Start mit zusätzlichen Abschlägen ist bei dieser Rentenart nicht möglich. Mit der Flexirente und der 2026 eingeführten Aktivrente gibt es zudem Möglichkeiten, den Übergang in den Ruhestand fließend zu gestalten – etwa durch Teilrente oder unbegrenzten Hinzuverdienst.
Geplante Änderungen beim Rentenalter
Die Debatte um eine weitere Anhebung des Rentenalters ist politisch hochaktuell. Die Bundesregierung hat eine Rentenkommission eingesetzt, die bis Mitte 2026 Vorschläge für eine grundlegende Reform der Alterssicherung erarbeiten soll. Im Raum steht unter anderem eine Diskussion über eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze auf 68 oder sogar 70 Jahre, die von Wirtschaftsverbänden und einzelnen Ökonomen gefordert wird.
Bislang hat der Gesetzgeber eine solche Anhebung über 67 Jahre hinaus nicht beschlossen. Auch das sogenannte Rentenpaket II, das das Rentenniveau bis 2039 bei mindestens 48 Prozent stabilisieren soll, sieht keine Änderung der Regelaltersgrenze vor. Gleichzeitig steht die Finanzierung der Rente unter Druck: Immer weniger Beitragszahler:innen finanzieren die Renten von immer mehr Ruheständler:innen.
Für deine persönliche Planung gilt: Aktuell bleibt 67 die Regelaltersgrenze. Beobachte aber die politische Entwicklung und plane deinen Ruhestand frühzeitig – die persönliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung, die du ab 27 jährlich erhältst, ist dafür ein guter Ausgangspunkt.
Das Wichtigste auf einen Blick
Das reguläre Renteneintrittsalter steigt schrittweise auf 67 Jahre an und gilt ab dem Jahrgang 1964 einheitlich. 2026 gehen Teile der Jahrgänge 1959 und 1960 regulär in Rente (mit 66 Jahren und 2 bzw. 4 Monaten). Die „Rente mit 63" steht nur Personen mit 45 Beitragsjahren offen und verschiebt sich ebenfalls: Ab Jahrgang 1964 ist sie frühestens mit 65 möglich. Für Frauen und Männer gelten heute die gleichen Altersgrenzen; Frauen sind jedoch aufgrund häufigerer Teilzeit und Care-Arbeit bei der Rentenhöhe benachteiligt. Jeder Monat vorzeitigen Rentenbezugs kostet 0,3 Prozent Abschlag – dauerhaft. Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten mehr. Eine Anhebung über 67 Jahre hinaus ist politisch in der Diskussion, aber aktuell nicht beschlossen.