Dein umfassender Guide zum Wohnberechtigungsschein: Regeln & Gesetze 2026
In Zeiten steigender Mieten und knappen Wohnraums kann der Wohnberechtigungsschein der Schlüssel zu einer bezahlbaren Wohnung sein. Der WBS ermöglicht es Haushalten mit geringem Einkommen, eine öffentlich geförderte Sozialwohnung anzumieten – Wohnungen, die oft 20 bis 30 Prozent günstiger sind als vergleichbare Angebote auf dem freien Markt. Doch wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, welche Einkommensgrenzen gelten 2026 und wie beantragst du ihn? In diesem Guide findest du alle Antworten: von den Voraussetzungen über die Beantragung bis hin zu Tipps zur Suche nach einer WBS-Wohnung.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Der Wohnberechtigungsschein – kurz WBS – ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass du berechtigt bist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) anzumieten. Diese Wohnungen wurden mit staatlichen Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen gebaut und unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Das bedeutet: Sie dürfen nur an Personen mit einem gültigen WBS vermietet werden, und die Miete liegt deutlich unter dem Marktniveau.
Die rechtliche Grundlagen bilden das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) auf Bundesebene sowie die jeweiligen Landesgesetze und -verordnungen. Da Wohnungsbauförderung Ländersache ist, unterscheiden sich die genauen Regelungen – insbesondere die Einkommensgrenzen – von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde.
In einigen Städten und Bundesländern gibt es verschiedene WBS-Typen mit abgestuften Einkommensgrenzen. In Berlin beispielsweise werden die Stufen als WBS 100, 140, 160 und 180 bezeichnet, wobei die Zahl angibt, um wie viel Prozent die Einkommensgrenze über dem Basiswert liegen darf. Je niedriger die Stufe, desto stärker gefördert ist die Wohnung und desto günstiger ist die Miete.
Wer hat Anspruch auf einen WBS?
Grundsätzlich kann jede volljährige Person einen Wohnberechtigungsschein beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllt. Der WBS richtet sich nicht nur an Empfänger:innen von Sozialleistungen – auch Geringverdiener:innen, Alleinerziehende, Rentner:innen, Studierende und Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen können anspruchsberechtigt sein.
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein im Überblick: Dein Haushaltseinkommen muss unter der geltenden Einkommensgrenze liegen. Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland haben. Du musst entweder deinen Wohnsitz in der Gemeinde haben oder dorthin umziehen, um den WBS zu beantragen. Die Haushaltsgröße bestimmt die zulässige Wohnungsgröße: Einer Person stehen in der Regel 50 Quadratmeter zu, für jede weitere Person ein zusätzliches Zimmer.
Für bestimmte Personengruppen – etwa Schwerbehinderte, Pflegebedürftige, junge Ehepaare oder Alleinerziehende – gelten in vielen Bundesländern Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen senken und damit den Zugang zum WBS erleichtern.
Einkommensgrenzen für den WBS 2026
Die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein ist der zentrale Prüfstein. Sie legt fest, wie viel dein Haushalt maximal verdienen darf, um als WBS-berechtigt zu gelten. Die Grenzen werden vom Wohnraumförderungsgesetz auf Bundesebene festgelegt, können jedoch von den Bundesländern nach oben angepasst werden – und das tun die meisten.
Nach dem WoFG gelten bundeseinheitlich folgende Basiswerte: Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze bei 12.000 Euro Jahreseinkommen, für einen Zweipersonenhaushalt bei 18.000 Euro. Für jede weitere Person kommen 4.100 Euro hinzu, für jedes Kind zusätzlich 500 Euro.
In der Praxis liegen die tatsächlichen Grenzen in den meisten Bundesländern deutlich höher. In Sachsen wurden beispielsweise die Einkommensgrenzen ab Januar 2026 um bis zu 22 Prozent angehoben: Alleinlebende können dort mit einem Jahreseinkommen von bis zu 20.520 Euro einen WBS erhalten, Zwei-Personen-Haushalte bis zu 30.780 Euro. Viele andere Bundesländer haben ähnliche Anpassungen vorgenommen.
Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen – also das Jahreseinkommen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und bestimmten Freibeträgen (z. B. für Schwerbehinderte oder Alleinerziehende). Geprüft wird das erwartete Einkommen in den 12 Monaten nach Antragstellung. Ist dieses nicht absehbar, können ersatzweise die Einkommensnachweise der vergangenen 12 Monate herangezogen werden.
Da die Grenzen regional stark variieren, solltest du dich immer direkt bei deinem zuständigen Wohnungsamt erkundigen, welche Werte in deiner Gemeinde gelten.
So beantragst du den Wohnberechtigungsschein
Den Wohnberechtigungsschein zu beantragen ist ein überschaubarer Verwaltungsvorgang. Du musst den Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen, die erforderlichen Unterlagen vorlegen und auf die Bearbeitung warten.
1. Zuständige Behörde
Zuständig ist das Wohnungs- oder Sozialamt deiner Stadt oder Gemeinde – und zwar der Gemeinde, in der du die Sozialwohnung beziehen möchtest, nicht unbedingt dein aktueller Wohnort. Die Antragsformulare kannst du in der Regel auf der Website deiner Stadtverwaltung herunterladen. In immer mehr Städten ist 2026 auch die vollständige Online-Antragstellung möglich.
2. Benötigte Unterlagen
Für deinen WBS-Antrag benötigst du in der Regel den ausgefüllten Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischer Staatsangehörigkeit die Aufenthaltserlaubnis), Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (Gehaltsabrechnungen, Einkommensteuerbescheid, Rentenbescheid, BAföG-Bescheid etc.), ggf. Nachweise über Freibeträge (Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheid) und je nach Gemeinde weitere Dokumente wie Meldebescheinigung oder Mietvertrag.
3. Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Stadt und der Auslastung des Amtes. In der Regel dauert es zwei bis vier Wochen, bis dein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird. In Großstädten mit hoher Nachfrage kann es auch länger dauern. Die Gebühren für die Ausstellung liegen meist zwischen 0 und 30 Euro – in vielen Städten ist der WBS mittlerweile gebührenfrei.
Wie lange ist der WBS gültig?
Die Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheins beträgt in der Regel ein Jahr ab der Ausstellung. Innerhalb dieses Zeitraums kannst du dich mit dem WBS bei Vermietern auf eine Sozialwohnung bewerben und einen Mietvertrag abschließen. Der WBS muss dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags vorgelegt werden.
Läuft dein WBS ab, ohne dass du eine Wohnung gefunden hast, kannst du einen neuen Antrag stellen. Die Voraussetzungen werden dann erneut geprüft. Beachte auch: Ein WBS, der in einem Bundesland ausgestellt wurde, gilt nicht automatisch in einem anderen Bundesland. Wenn du in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland ziehen möchtest, musst du den WBS dort neu beantragen.
WBS-Wohnung finden: praktische Tipps
Der Wohnberechtigungsschein allein garantiert keine Wohnung – er öffnet dir lediglich die Tür zum geförderten Wohnungsmarkt. Die Suche nach einer WBS-Wohnung erfordert Eigeninitiative und etwas Geduld, besonders in Ballungsräumen.
Nutze mehrere Kanäle für deine Suche: Städtische Wohnungsgesellschaften und kommunale Wohnungsunternehmen verfügen häufig über den größten Bestand an Sozialwohnungen. Wohnungsgenossenschaften bieten ebenfalls geförderte Wohnungen an. Auf Immobilienportalen kannst du gezielt nach Wohnungen mit WBS-Pflicht filtern. Manche Städte betreiben eigene Wohnungsvormerkungssysteme oder Wartelisten – erkundige dich bei deinem Wohnungsamt. Soziale Träger wie die Caritas, die Diakonie oder die AWO vermitteln in einigen Regionen ebenfalls Wohnraum.
Achte bei Inseraten genau darauf, ob ein WBS verlangt wird und für welche Haushaltsgröße die Wohnung vorgesehen ist. In Städten mit verschiedenen WBS-Typen musst du zudem prüfen, welcher Typ gefordert wird. Stelle deinen Antrag frühzeitig, damit dein WBS gültig ist, wenn du eine passende Wohnung findest.
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt dich, eine öffentlich geförderte Sozialwohnung anzumieten, die deutlich günstiger ist als auf dem freien Markt.
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass dein Haushaltseinkommen unterhalb der geltenden Einkommensgrenze liegt – diese variiert je nach Bundesland und Gemeinde. 2026 wurden die Einkommensgrenzen in vielen Bundesländern angehoben, sodass mehr Haushalte berechtigt sind. Den WBS beantragst du beim Wohnungsamt deiner Gemeinde; die Ausstellung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen und kostet wenig oder nichts. Der WBS ist ein Jahr gültig und muss bei Bedarf erneut beantragt werden. Der WBS vermittelt keine Wohnung – die Suche liegt bei dir. Nutze städtische Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften, Immobilienportale und Wartelisten.