Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
AGB sind nach § 305 Abs. 1 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt. Entscheidend ist die Absicht zur Mehrfachverwendung: Schon ab der geplanten dritten Verwendung liegen AGB vor, unabhängig davon, ob sie so überschrieben sind oder in einem separaten Dokument stehen.
Weil AGB einseitig gestellt werden, unterliegen sie einer strengen gerichtlichen Kontrolle. Die §§ 305 bis 310 BGB regeln, wie AGB zum wirksamen Vertragsbestandteil werden und welche Klauseln unwirksam sind. Gegenüber Verbrauchern sind die Anforderungen deutlich höher als im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.
Expertentipp:
Ist eine Klausel unwirksam, fällt nicht der ganze Vertrag, sondern nur diese Klausel. An ihre Stelle tritt dann die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB). Eine Rettung durch Auslegung gibt es nicht: Gerichte reduzieren eine zu weit gefasste Klausel nicht auf das gerade noch Zulässige. Zu ehrgeizige Formulierungen führen deshalb regelmäßig dazu, dass am Ende das Gesetz gilt.
Wann sind AGB sinnvoll oder erforderlich?
Eine gesetzliche Pflicht zu AGB gibt es nicht. In diesen Situationen sind sie trotzdem kaum verzichtbar:
1. Beim Verkauf an Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern greifen zahlreiche zwingende Schutzvorschriften, etwa zu Gewährleistung und Widerruf. AGB schaffen Klarheit darüber, was gilt, und regeln die Punkte, die das Gesetz offen lässt, zum Beispiel Zahlungsarten, Eigentumsvorbehalt, Versandkosten und den Gefahrübergang.
2. Im Online-Handel
Für Online-Shops kommen die Informationspflichten aus §§ 312i und 312j BGB sowie Art. 246a EGBGB hinzu. Dazu gehören die Schaltfläche mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen", die Angabe der Vertragssprache und der technischen Schritte zum Vertragsschluss. Viele dieser Angaben werden üblicherweise in den AGB abgebildet.
3. Bei wiederkehrenden Verträgen
Wer regelmäßig dieselbe Leistung erbringt, etwa Handwerksbetriebe, Agenturen oder Softwareanbieter, braucht einheitliche Regelungen zu Leistungsumfang, Abnahme, Zahlungszielen und Verzug. Ohne AGB muss jeder Punkt einzeln verhandelt werden, und im Streitfall gilt die gesetzliche Standardlösung.
4. Bei Abonnements und Dauerschuldverhältnissen
Laufzeit, Verlängerungen und Kündigung sind bei Abos besonders streng geregelt. Verbraucherverträge über wiederkehrende Leistungen dürfen sich nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und müssen dann monatlich kündbar sein (§ 309 Nr. 9 BGB). Für online geschlossene Verträge ist zusätzlich eine Kündigungsschaltfläche vorgeschrieben (§ 312k BGB).
Wie erstellt man AGB richtig?
Gute AGB sind verständlich, rechtlich haltbar und nachweisbar einbezogen. Die folgenden Schritte helfen dir dabei:
Schritt 1: Klare und verständliche Klauseln formulieren
Das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt, dass Klauseln klar und verständlich formuliert sind. Eine Regelung, die der Vertragspartner nicht nachvollziehen kann, ist allein deshalb unwirksam. Unklarheiten gehen nach § 305c Abs. 2 BGB immer zulasten desjenigen, der die AGB stellt.
Schritt 2: Unwirksame Klauseln vermeiden
Die §§ 308 und 309 BGB enthalten Kataloge verbotener Klauseln. Besonders häufig scheitern Haftungsausschlüsse: Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei grobem Verschulden darf die Haftung nie ausgeschlossen werden (§ 309 Nr. 7 BGB). Ebenfalls kritisch sind pauschale Schadensersatzbeträge, überlange Bindungsfristen und einseitige Änderungsvorbehalte.
Schritt 3: AGB wirksam einbeziehen
Gegenüber Verbrauchern müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein (§ 305 Abs. 2 BGB): ein ausdrücklicher Hinweis bei Vertragsschluss, die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme und das Einverständnis der anderen Seite. Im Online-Shop heißt das: ein gut sichtbarer Link oder eine Checkbox vor dem Bestellabschluss, nicht erst in der Bestellbestätigung.
Schritt 4: Überraschende Klauseln vermeiden
Bestimmungen, mit denen der Vertragspartner nach den Umständen nicht rechnen muss, werden nach § 305c Abs. 1 BGB gar nicht erst zum Vertragsbestandteil. Typische Beispiele sind versteckte Zusatzleistungen, ungewöhnliche Gerichtsstandsklauseln oder Regelungen, die an einer thematisch unpassenden Stelle stehen.
Expertentipp:
Mit einem Dokumentengenerator wie Legally.io kannst du deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schritt für Schritt anhand eines Musters erstellen. So sind Vertragsschluss, Preise, Zahlung, Lieferung, Gewährleistung und Haftung von Anfang an vollständig und aufeinander abgestimmt.
Was müssen AGB enthalten?
Einen gesetzlichen Pflichtkatalog gibt es nicht. In der Praxis sollten AGB aber diese Punkte abdecken:
- Angaben zu Vertragspartner und Geltungsbereich: wer die AGB verwendet, für welche Verträge und gegenüber welchem Kundenkreis sie gelten, sowie der Ausschluss abweichender Bedingungen der Gegenseite.
- Vertragsschluss und Angebot: wann ein Vertrag zustande kommt, welche Schritte dazu führen und ob die Produktdarstellung ein verbindliches Angebot oder eine Aufforderung zur Bestellung ist.
- Zahlungs- und Lieferbedingungen: Preise und Preisbestandteile, akzeptierte Zahlungsarten, Fälligkeit, Verzugsfolgen, Versandkosten, Lieferfristen und Gefahrübergang.
- Widerrufs- und Haftungsregelungen: der Hinweis auf das Widerrufsrecht für Verbraucher nebst gesonderter Widerrufsbelehrung sowie eine Haftungsregelung, die Leben, Körper, Gesundheit und grobes Verschulden ausnimmt.
- Gewährleistung und Eigentumsvorbehalt: die gesetzliche Mängelhaftung bei gebrauchten Waren gegenüber Verbrauchern, die zulässige Verkürzung auf ein Jahr sowie der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung.
- Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen: Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen sowie Hinweis auf die Kündigungsschaltfläche bei online geschlossenen Verträgen.
- Schlussbestimmungen: anwendbares Recht, Gerichtsstand, soweit zulässig, der Hinweis zur Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG sowie eine salvatorische Klausel.
Praktische Tipps für AGB
Folgende Hinweise senken das Abmahnrisiko und machen die AGB im Alltag brauchbar:
- AGB an das eigene Geschäft anpassen: Eine Regelung zum Gefahrübergang beim Versand nützt einem Dienstleister nichts, eine Abnahmeklausel einem Online-Shop wenig. Streiche konsequent alles, was nicht zu deinem Geschäftsmodell passt, denn unpassende Klauseln wirken im Streitfall gegen dich.
- Regelmäßig rechtlich prüfen lassen: Das AGB-Recht lebt von der Rechtsprechung, und Klauseln, die vor fünf Jahren üblich waren, können heute unwirksam sein. Eine jährliche Durchsicht und eine anwaltliche Prüfung vor dem Start sind gut investiertes Geld.
- Transparent zugänglich machen: Die AGB gehören vor dem Vertragsschluss sichtbar verlinkt und müssen in einer speicherbaren und druckbaren Form abrufbar sein. Sende sie nach dem Vertragsschluss zusätzlich in Textform zu, etwa als PDF in der Bestätigungsmail.
- Widerrufsbelehrung nicht in den AGB verstecken: Die Belehrung für Verbraucher ist ein eigenständiges Dokument und gehört als separater Menüpunkt neben den AGB. Das amtliche Muster aus Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB verwendest du am besten unverändert, denn davon abweichende Formulierungen sind ein klassischer Abmahngrund.
- Keine fremden AGB kopieren: Übernommene AGB passen selten zum eigenen Angebot, enthalten oft überholte Klauseln und können urheberrechtlich geschützt sein. Nutze stattdessen eine Vorlage, die du gezielt auf dein Geschäft zuschneidest.
Wichtigste Erkenntnisse
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht vorgeschrieben, aber sie entscheiden darüber, ob für deine Verträge deine Regeln oder ausschließlich die gesetzlichen gelten. Wirksam werden sie nur, wenn der Vertragspartner vor Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, sie zumutbar zur Kenntnis nehmen kann und ihnen zustimmt.
Der zweite entscheidende Punkt ist der Inhalt: Überraschende Klauseln werden gar nicht erst Vertragsbestandteil, unangemessene sind unwirksam, und eine geltungserhaltende Reduktion gibt es nicht. Wer zu weit greift, steht am Ende ohne Regelung da. Eine geprüfte Vorlage, die auf das eigene Geschäft zugeschnitten und regelmäßig aktualisiert wird, ist deshalb die sicherste Grundlage.






