Muster und Beispiel für einen Leihvertrag

Leihvertrag
Updated on
12
/
19
/
2025
Similar names
Verleihvertrag, Mietvertrag Gegenstand, Ausleihvereinbarung
+ 0 more
Show Less
Similar Tag Sample
Muster und Beispiel für einen Leihvertrag
Create and legal docs quick and easy
No need for expensive lawyers
Accessible anytime, anywhere in the world
Personalized legal documents for your needs
Leihvertrag
Create Document

Ein Leihvertrag (oft auch Überlassungsvertrag genannt) regelt die unentgeltliche Überlassung einer beweglichen Sache zwischen zwei Parteien. Er sorgt dafür, dass klar ist, wer welche Pflichten übernimmt, wie lange der Gegenstand verliehen wird und in welchem Zustand er zurückgegeben werden muss.

Gerade bei wertvollen oder empfindlichen Gegenständen bietet der Vertrag Sicherheit für beide Seiten, da er Missverständnisse vermeidet und Haftungsfragen eindeutig festlegt.

In diesem Artikel erfährst du, was ein Leihvertrag genau ist, wann du ihn benötigst, welche Bestandteile er haben sollte und wie du mit einer geprüften Muster Schritt für Schritt deinen eigenen Vertrag erstellst.

Table of Contents

Was ist ein Leihvertrag für Sachen

Ein Leihvertrag ist ein Vertrag nach § 598 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Er verpflichtet den Verleiher, dem Entleiher eine bestimmte Sache unentgeltlich zum Gebrauch zu überlassen, und den Entleiher, diese nach Ablauf der vereinbarten Zeit zurückzugeben.

Das zentrale Merkmal eines Leih- oder Überlassungsvertrags ist die Unentgeltlichkeit – im Gegensatz zum Mietvertrag, bei dem eine Zahlung erfolgt. Der Leihvertrag basiert also auf Vertrauen, ist aber rechtlich verbindlich und schafft klare Pflichten für beide Seiten.

Er eignet sich besonders für Situationen, in denen eine Person eine Sache nur vorübergehend benötigt, ohne sie erwerben zu wollen. Dazu zählen Werkzeuge, Fahrzeuge, Geräte oder auch technische Ausstattungen.

Expertentipp:

Achte bei der Formulierung deines Vertrags darauf, den Unterschied zwischen Leihvertrag und Mietvertrag klar herauszustellen. Während beim Leihvertrag keine Gegenleistung erfolgt, verpflichtet die Miete den Nutzer zur Zahlung. Eine unpräzise Formulierung kann dazu führen, dass der Vertrag rechtlich als Mietverhältnis gilt – mit völlig anderen Pflichten und Haftungsfolgen. Weitere Informationen findest du in §§ 598–606 BGB.

Wann braucht man einen Leihvertrag für Sachen

Ein Leihvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn du einem Dritten etwas überlässt, aber das Eigentum behalten willst. Er dient als Absicherung und schafft Beweise über Vereinbarungen, sollte es zu Streit kommen.

1. Private Leihverhältnisse

Private Leihverhältnisse sind der häufigste Anwendungsfall eines Leihvertrags. Typische Beispiele sind das Verleihen von Werkzeugen, Kameras, Musikinstrumenten, Gartenmaschinen oder Möbeln zwischen Freunden, Nachbarn oder Familienmitgliedern. Was oft als bloße Gefälligkeit beginnt, kann im Streitfall rechtliche Konsequenzen haben – etwa bei Beschädigungen oder verspäteter Rückgabe.

Nach § 601 BGB haftet der Entleiher für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Ohne schriftliche Vereinbarung ist jedoch schwer nachzuweisen, wann und in welchem Zustand die Sache übergeben wurde. Deshalb ist es sinnvoll, im Vertrag die Nutzung genau zu beschreiben („private Nutzung, keine gewerbliche Verwendung“) und Fotos oder ein Übergabeprotokoll beizufügen. Auch die Regelung einer Rückgabefrist verhindert Unklarheiten.

Ein weiterer Punkt ist die Haftung bei Verlust. Wenn etwa ein geliehenes Fahrrad gestohlen wird, muss im Vertrag stehen, wer für diesen Schaden aufkommt. Durch eine kurze, sachlich formulierte Vereinbarung bleibt das Vertrauensverhältnis erhalten – gleichzeitig schützt sie beide Seiten vor unangenehmen Missverständnissen.

Expertentipp:

Auch zwischen Freunden oder Nachbarn empfiehlt sich ein kurzer schriftlicher Vertrag. So werden Emotionen aus rechtlichen Fragen herausgehalten. Mit Fotos oder einer kurzen Zustandsbeschreibung kannst du spätere Diskussionen vermeiden. Eine einfache digitale Signatur oder handschriftliche Unterschrift genügt, um die Vereinbarung verbindlich zu machen.

2. Geschäftliche Nutzung

In Unternehmen ist die Leihe von Arbeitsmitteln ein wichtiger Bestandteil der internen Organisation. Mitarbeiter:innen erhalten häufig Laptops, Werkzeuge oder Fahrzeuge zur Nutzung, ohne dass diese in ihr Eigentum übergehen. In solchen Fällen sorgt ein Leihvertrag dafür, dass Nutzungsrechte, Pflichten und Haftung klar geregelt sind.

Rechtlich relevant sind hier insbesondere Betriebshaftung und Versicherungsschutz. Wird ein Firmenfahrzeug beispielsweise beschädigt, ist entscheidend, ob es sich um einen dienstlichen oder privaten Einsatz handelte. Ein präziser Leihvertrag legt fest, in welchem Umfang die Nutzung erlaubt ist und wer im Schadensfall haftet. Das schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch Mitarbeitende, die ansonsten persönlich in Regress genommen werden könnten.

Auch im Verhältnis zu Partnerunternehmen spielt der Leihvertrag eine Rolle, etwa wenn Maschinen, Werkzeuge oder Messgeräte projektbezogen verliehen werden. Hier ist die Abgrenzung zu einem Miet- oder Überlassungsvertrag wichtig, um steuerliche und haftungsrechtliche Risiken zu vermeiden. Eine klare Vereinbarung über Dauer, Zustand und Rückgabe sorgt dafür, dass betriebliche Abläufe reibungslos funktionieren und Vermögenswerte geschützt bleiben.

3. Gemeinnützige oder öffentliche Leihe

Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Schulen oder kommunale Einrichtungen nutzen Leihverträge häufig, wenn sie Ausrüstung, Fahrzeuge oder Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Dabei geht es oft nicht nur um die Nutzung selbst, sondern auch um Haftung, Verantwortung und Nachvollziehbarkeit der Leihvorgänge.

Ein Beispiel: Ein Sportverein verleiht Zelte und Lautsprecher für ein Stadtfest. Ohne schriftliche Vereinbarung ist unklar, wer bei einem Defekt oder Verlust haftet. Der Leihvertrag legt fest, wer während der Nutzung die Aufsichtspflicht trägt, ob eine Versicherung besteht und wer für Wartung und Instandhaltung verantwortlich ist. Besonders bei teuren Geräten oder sicherheitsrelevanten Gegenständen ist eine solche Regelung zwingend notwendig, um finanzielle Risiken zu vermeiden.

Im öffentlichen Bereich spielt zudem die Transparenz gegenüber Aufsichtsbehörden oder Fördermittelgebern eine Rolle. Eine dokumentierte Leihe zeigt, wie Vermögenswerte genutzt und weitergegeben werden. Das stärkt Vertrauen und sorgt für eine rechtssichere Verwaltung. Durch strukturierte Vertragsführung – etwa mit digitalen Tools wie Legally.io – lassen sich Leihvorgänge effizient verwalten, protokollieren und archivieren, ohne den administrativen Aufwand zu erhöhen.

Wie erstellt man einen Leihvertrag für Sachen

1. Vertragsparteien festhalten

Die eindeutige Identifizierung der Parteien ist der erste Schritt zu einem wirksamen Leihvertrag. Es muss zweifelsfrei feststehen, wer als Verleiher und wer als Entleiher handelt. Dazu gehören vollständige Namen, aktuelle Adressen, Telefonnummern und gegebenenfalls E-Mail-Adressen. Bei Unternehmen sollten auch die Rechtsform, die Handelsregisternummer und der Name der vertretungsberechtigten Person angegeben werden.

Darüber hinaus ist es ratsam, bei mehreren Vertretern die interne Zuständigkeit zu klären, etwa wer den Gegenstand tatsächlich übergibt oder entgegennimmt. Diese Angaben schaffen Transparenz und verhindern, dass im Streitfall unklar bleibt, wer haftet oder welche Partei ihre Pflichten nicht erfüllt hat. Ein klarer Verweis auf die Parteien im Vertrag erleichtert zudem spätere Nachweise oder rechtliche Schritte.

2. Gegenstand der Leihe beschreiben

Die genaue Beschreibung der geliehenen Sache ist das Herzstück eines Leihvertrags. Nur so lässt sich später objektiv beurteilen, ob der Gegenstand ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Neben Bezeichnung, Marke und Modell sollten auch Seriennummern, Maße, Farbe, Alter und Zubehörteile aufgeführt werden. Besonders bei technischen Geräten oder Fahrzeugen empfiehlt es sich, den Zustand in Worten und mit Fotos zu dokumentieren.

Eine detaillierte Beschreibung schützt beide Seiten. Der Entleiher weiß genau, was er erhält, und der Verleiher kann im Schadensfall nachweisen, dass die Sache bei Übergabe einwandfrei war. Sinnvoll ist auch die Erwähnung besonderer Nutzungshinweise – etwa „nur für Innenräume geeignet“ oder „nicht für gewerbliche Nutzung bestimmt“. So werden Fehlgebrauch und Streit über den Zustand der Rückgabe vermieden.

3. Dauer und Zweck der Leihe festlegen

Ein klar definierter Zeitraum sorgt für Verbindlichkeit und Planungssicherheit. Beginnt die Leihzeit beispielsweise mit der Übergabe am 1. Mai und endet am 31. Juli, kann keine Seite später willkürlich Ansprüche auf Verlängerung oder vorzeitige Rückgabe erheben. Gerade bei längerfristigen Leihen ist eine Verlängerungsoption oder automatische Rückgabefrist sinnvoll.

Ebenso wichtig ist die Festlegung des Verwendungszwecks. Wird die Sache ausschließlich privat genutzt, darf sie nicht in einem gewerblichen Umfeld eingesetzt werden. Der Zweck begrenzt die Haftung und schützt den Verleiher vor ungewollten Risiken – etwa wenn ein geliehenes Gerät in einem Betrieb eingesetzt wird und dort einen Schaden verursacht. Eine präzise Zweckbestimmung macht den Vertrag rechtlich belastbarer und schützt beide Parteien vor unvorhergesehenen Ansprüchen.

4. Rückgabe und Haftung regeln

Der Abschnitt zur Rückgabe und Haftung ist entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Der Vertrag sollte klar angeben, wo, wann und in welchem Zustand die Rückgabe zu erfolgen hat – beispielsweise „am vereinbarten Ort, gereinigt und vollständig mit Zubehör“. So lässt sich objektiv feststellen, ob der Entleiher seine Pflicht erfüllt hat.

Nach § 601 BGB haftet der Entleiher für jede schuldhafte Beschädigung oder den Verlust der geliehenen Sache. Dazu zählt auch grobe Fahrlässigkeit, etwa wenn ein Gegenstand unbeaufsichtigt im Freien stehen bleibt. Der Vertrag kann regeln, ob und in welchem Umfang eine Haftpflichtversicherung greift oder ob der Entleiher im Schadensfall Ersatz leisten muss. Außerdem empfiehlt sich eine Vereinbarung über Transportkosten und kleine Instandhaltungsmaßnahmen, damit keine offenen Fragen bleiben. Eine sachlich formulierte Haftungsklausel schafft klare Erwartungen und rechtliche Sicherheit.

Expertentipp:

Wenn der geliehene Gegenstand besonders wertvoll ist, kann eine Haftungsvereinbarung oder Versicherung vereinbart werden. Der Entleiher kann in den Vertrag aufnehmen, dass er im Schadensfall die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten übernimmt. Für private Leihen genügt oft eine private Haftpflichtversicherung – prüfe aber, ob Leihgegenstände mitversichert sind.

5. Schriftliche Form und Beweissicherung

Auch wenn der Leihvertrag nach deutschem Recht formfrei geschlossen werden kann (§ 598 BGB), ist die Schriftform in der Praxis unverzichtbar. Nur ein unterschriebenes Dokument bietet im Streitfall einen eindeutigen Nachweis über die getroffenen Vereinbarungen. Es dokumentiert, wann die Sache übergeben wurde, in welchem Zustand sie war und welche Pflichten beide Parteien übernommen haben.

Zur zusätzlichen Absicherung sollten beide Parteien jeweils ein Exemplar behalten. Eine digitale Kopie oder Speicherung in einem sicheren System sorgt dafür, dass der Vertrag auch später noch abrufbar ist. Bei wertvollen oder langfristig verliehenen Gegenständen kann es hilfreich sein, den Vertrag von beiden Seiten initialisieren zu lassen, um Änderungen oder Ergänzungen nachzuvollziehen. Die schriftliche Fixierung schafft Vertrauen, Transparenz und Rechtssicherheit – die Basis für ein faires Leihverhältnis.

Welche Inhalte gehören in einen Leihvertrag für Sachen

Ein sorgfältig erstellter Leihvertrag sollte alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten, um die Nutzung der geliehenen Sache eindeutig zu regeln.

  • Vertragsparteien: Hier werden alle Beteiligten klar benannt. Bei Unternehmen gehören auch rechtliche Vertreter, Handelsregistereinträge und Kontaktdaten dazu.
  • Beschreibung der Sache: Führe die genaue Bezeichnung, Seriennummer, Marke und den Zustand auf. Ergänze Fotos oder Übergabeprotokolle, um den Zustand bei Vertragsbeginn festzuhalten.
  • Leihdauer: Definiere einen festen Zeitraum. Bei unbefristeten Leihen kann der Verleiher die Rückgabe jederzeit verlangen (§ 604 BGB), sofern er die Sache benötigt.
  • Rückgaberegelungen: Bestimme Ort, Zeitpunkt und Anforderungen an den Rückgabezustand. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden. Eine Bestätigung bei Rückgabe dient als Nachweis für beide Seiten.
  • Haftung und Versicherung: Nach § 601 BGB haftet der Entleiher bei Verlust oder Beschädigung der Sache. Es empfiehlt sich, eine Regelung zur Haftungshöhe oder zur Einbindung einer Versicherung aufzunehmen.
  • Kündigungsbedingungen: Bei längeren Leihverhältnissen sollte festgelegt werden, wann und unter welchen Umständen der Vertrag gekündigt werden kann. Auch ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Pflichtverletzungen kann sinnvoll sein.
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht: Für private Leihverträge gilt in der Regel deutsches Recht. Der Gerichtsstand kann vertraglich festgelegt werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Praktische Tipps für die Erstellung eines Leihvertrags

  • Zustand dokumentieren: Erstelle vor der Übergabe Fotos oder ein schriftliches Protokoll des Gegenstands. So kannst du im Falle eines Schadens objektiv belegen, in welchem Zustand die Sache übergeben wurde.
  • Nutzung klar eingrenzen: Beschreibe genau, zu welchem Zweck die Sache verwendet werden darf. Eine Zweckbindung verhindert unerlaubte Weitergabe oder unsachgemäßen Gebrauch.
  • Rückgabe absichern: Lass dir bei Rückgabe den Zustand bestätigen. Ein kurzer schriftlicher Vermerk reicht aus und schützt dich vor späteren Ansprüchen.
  • Digitale Vertragsverwaltung nutzen: Mit Legally.io kannst du Leihverträge digital erstellen, signieren und archivieren. So bleibt die gesamte Dokumentation nachvollziehbar, revisionssicher und jederzeit abrufbar.

Expertentipp:

Bewahre alle Verträge, Fotos und Übergabeprotokolle an einem zentralen Ort auf – idealerweise digital. So kannst du im Streitfall schnell nachweisen, was vereinbart wurde. Tools wie Legally.io helfen dir, Verträge rechtssicher zu speichern und den Überblick zu behalten, wenn du mehrere Leihvorgänge gleichzeitig verwaltest.

Wichtige Erkenntnisse

Ein Leihvertrag schafft Rechtssicherheit bei der unentgeltlichen Überlassung von Sachen. Er definiert Pflichten, Dauer und Rückgabe und sorgt für Klarheit bei Haftungsfragen.

Durch eine genaue Beschreibung und klare Vereinbarungen lassen sich viele Konflikte vermeiden.

Digitale Vertragsvorlagen helfen, Fehler zu vermeiden und den gesamten Prozess strukturiert zu gestalten.

Wer seine Verträge sorgfältig dokumentiert, schützt sich langfristig vor Missverständnissen und rechtlichen Risiken.

Frequently Asked Questions

Welche Arten von Leihverträgen gibt es?
Muss ein Leihvertrag schriftlich sein?
Welche Pflichten hat der Verleiher?
Welche Pflichten hat der Entleiher?
Wer haftet bei Schäden oder Verlust?
Darf der Entleiher die Sache weitergeben?
Was ist nach Ausfüllen des Vertrags zu tun?
Welche Anforderungen gelten an einen Leihvertrag?
Welche Anlagen sind sinnvoll?
Welche Gesetze gelten für Leihverträge in Deutschland?
Leihvertrag
Create Document
Close Preview
Document Popup Title
This is a preview example. The final document will be tailored to your needs based on the information you provide in the next steps.
Create this document