Was bedeutet die Rücknahme einer Kündigung im Arbeitsrecht?
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird sie in dem Moment wirksam, in dem sie der anderen Partei zugeht. Ab diesem Zeitpunkt kann der Erklärende sie nicht mehr allein zurücknehmen.
Eine Rücknahme der Kündigung ist deshalb rechtlich als Angebot zu verstehen, das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung fortzusetzen. Damit es wirksam wird, muss die andere Partei zustimmen. Nur solange die Kündigung noch nicht zugegangen ist, lässt sie sich nach § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB durch einen rechtzeitigen Widerruf einseitig aus der Welt schaffen.
Expertentipp:
Wenn du eine Kündigung bereust, handle sofort. Geht dein Widerruf vor oder gleichzeitig mit der Kündigung bei der anderen Partei ein, wird die Kündigung gar nicht erst wirksam, und du brauchst keine Zustimmung.
Wann ist eine Rücknahme der Kündigung möglich?
Ob und wie sich eine Kündigung zurücknehmen lässt, hängt vor allem vom Zeitpunkt ab. Die folgenden Konstellationen sind in der Praxis am wichtigsten.
1. Mit Zustimmung der anderen Partei
Nach Zugang der Kündigung ist die Rücknahme nur mit Zustimmung der anderen Seite möglich. Hat der Arbeitnehmer gekündigt, muss der Arbeitgeber zustimmen; hat der Arbeitgeber gekündigt, muss der Arbeitnehmer zustimmen. Ohne diese Zustimmung bleibt die Kündigung wirksam.
2. Vor Zugang der Kündigung
Solange die Kündigung der anderen Partei noch nicht zugegangen ist, kann sie einseitig widerrufen werden. Der Widerruf muss nach § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB vor oder spätestens gleichzeitig mit der Kündigung eingehen. In diesem Fall entfaltet die Kündigung von vornherein keine Wirkung.
3. Im Rahmen eines Vergleichs
Häufig wird eine Kündigung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs zurückgenommen, etwa in einem Kündigungsschutzprozess. Einigen sich die Parteien auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, lebt der Arbeitsvertrag zu den vereinbarten Bedingungen wieder auf.
4. Bei unwirksamer oder mündlicher Kündigung
Eine mündliche Kündigung ist wegen des Schriftformerfordernisses nach § 623 BGB ohnehin unwirksam und muss nicht förmlich zurückgenommen werden. In seltenen Fällen kommt außerdem eine Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung in Betracht (§§ 119, 123 BGB), die jedoch schwer durchzusetzen ist.
Wie nimmt man eine Kündigung zurück?
Wer eine Kündigung zurücknehmen möchte, sollte strukturiert vorgehen. Die folgenden Schritte führen sicher zu einer einvernehmlichen Lösung.
Schritt 1: Schriftliche Rücknahmeerklärung verfassen
Auch wenn die Rücknahme formfrei möglich ist, solltest du sie schriftlich erklären. Nimm darin eindeutig Bezug auf die ausgesprochene Kündigung und erkläre, dass du sie nicht aufrechterhalten möchtest. Eine schriftliche Erklärung schafft klare Verhältnisse.
Schritt 2: Zustimmung des Empfängers einholen
Da die Rücknahme ein Angebot zur Fortsetzung ist, muss die andere Partei zustimmen. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, etwa durch Weiterarbeiten oder die Weiterbeschäftigung. Hole die Zustimmung aktiv ein, statt darauf zu vertrauen.
Schritt 3: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses klären
Stellt klar, dass das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung zu den bisherigen Bedingungen fortbesteht. So vermeidet ihr Lücken bei Vergütung, Urlaub und Betriebszugehörigkeit und schafft Sicherheit für beide Seiten.
Schritt 4: Alles schriftlich bestätigen
Haltet die Rücknahme und die Zustimmung am Ende schriftlich fest. Eine kurze gemeinsame Bestätigung verhindert spätere Unklarheiten darüber, ob und zu welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird.
Expertentipp:
Verlasse dich nicht allein auf eine stillschweigende Zustimmung. Eine schriftliche Bestätigung der Fortsetzung schützt beide Seiten und ist im Streitfall der beste Nachweis.
Was muss die Rücknahmeerklärung enthalten?
Damit die Rücknahme der Kündigung eindeutig ist, sollten bestimmte Angaben enthalten sein.
- Daten der Parteien: vollständige Namen und Anschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Bezug auf die ausgesprochene Kündigung: Datum der Kündigung und gegebenenfalls des Zugangs, damit klar ist, welche Kündigung gemeint ist.
- Erklärung der Rücknahme und Zustimmung: die eindeutige Erklärung, dass die Kündigung zurückgenommen wird, sowie die Zustimmung der anderen Partei.
- Klarstellung der Fortsetzung: der Hinweis, dass das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung zu den unveränderten Bedingungen fortbesteht.
- Datum und Unterschrift beider Parteien: aktuelles Datum und Unterschriften, die die Einigung verbindlich machen.
Folgen der Rücknahme
Wird eine Kündigung einvernehmlich zurückgenommen, hat das mehrere praktische Auswirkungen.
- Fortbestand des Arbeitsverhältnisses: Stimmt die andere Partei zu, läuft das Arbeitsverhältnis nahtlos unter den bisherigen Bedingungen weiter. Es kommt zu keiner Unterbrechung, und alle bisherigen Rechte und Pflichten bleiben bestehen.
- Auswirkungen auf laufende Fristen: Mit der wirksamen Rücknahme verliert die Kündigung ihre Wirkung, sodass Kündigungsfrist und Beendigungszeitpunkt gegenstandslos werden. Läuft bereits eine Kündigungsschutzklage, endet diese durch die Rücknahme nicht automatisch, sondern muss gesondert beendet werden.
- Dokumentation für die Personalakte: Die Rücknahme und die Zustimmung sollten schriftlich in der Personalakte dokumentiert werden. So ist später nachvollziehbar, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht und die ursprüngliche Kündigung keine Wirkung mehr hat.
- Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld: Wird die Kündigung zurückgenommen und das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, tritt keine Arbeitslosigkeit ein, sodass auch kein Arbeitslosengeld bezogen wird. Eine wegen Eigenkündigung drohende Sperrzeit wird dann gegenstandslos. Im Zweifel solltest du die konkreten Folgen mit der Agentur für Arbeit klären.
Wichtigste Erkenntnisse
Die Rücknahme einer Kündigung im Arbeitsrecht ist nach Zugang nicht mehr einseitig möglich, sondern stellt ein Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dar, dem die andere Partei zustimmen muss. Nur ein Widerruf, der vor oder gleichzeitig mit der Kündigung eingeht, wirkt ohne Zustimmung.
Wer eine Kündigung zurücknehmen will, sollte schnell handeln, die Erklärung schriftlich abfassen, die Zustimmung der anderen Seite einholen und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses klar dokumentieren. Eine geprüfte Vorlage hilft, dabei nichts zu vergessen.






