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Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Vorlage und Anleitung für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Updated on
04
/
16
/
2026
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Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe bei Persönlichkeitsverletzung, Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungsverpflichtung, Verpflichtungserklärung zur Unterlassung rechtswidriger Persönlichkeitsrechtsverletzung
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Strafbewehrte Unterlassungserklärung
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Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung ist ein zentrales Instrument, um sich gegen rechtswidrige Eingriffe in die eigene Persönlichkeitssphäre zu wehren. Ob üble Nachrede, Verleumdung, die unerlaubte Veröffentlichung privater Fotos oder die Verbreitung falscher Behauptungen im Internet – wenn dein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, kannst du vom Verursacher eine verbindliche Erklärung verlangen, die das rechtswidrige Verhalten in Zukunft unterlässt und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vorsieht. Viele Betroffene wissen zwar, dass sie sich wehren können, kennen jedoch weder die rechtlichen Anforderungen noch die richtige Formulierung.

In diesem Artikel erfährst du, was eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei einer  Persönlichkeitsrechtsverletzung ist, wann sie relevant wird, wie du sie formulierst, welche Inhalte sie enthalten muss und erhältst eine ausführliche Vorlage zur Orientierung.

Table of Contents

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung?

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine rechtsverbindliche Verpflichtung einer Person, eine bestimmte rechtswidrige Handlung künftig zu unterlassen. Sie wird „strafbewehrt" genannt, weil der Erklärende für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe verspricht, die ohne weiteres Gerichtsverfahren fällig wird. Im Kontext des Persönlichkeitsrechts geht es dabei um Handlungen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines anderen verletzen – etwa durch beleidigende Äußerungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder die unberechtigte Veröffentlichung privater Informationen.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB analog in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als sonstiges Recht im Sinne des § 823 BGB anerkannt und genießt verfassungsrechtlichen Schutz. Wer dieses Recht verletzt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt genau diese Wiederholungsgefahr auf außergerichtlichem Weg: Gibt der Verletzer sie ab, entfällt der Unterlassungsanspruch, weil die Erklärung mit Vertragsstrafe eine ausreichende Sicherung darstellt.

Die Unterlassungserklärung begründet einen eigenständigen Vertrag zwischen den Parteien – den sogenannten Unterlassungsvertrag. Verstößt der Erklärende gegen die übernommene Verpflichtung, wird die Vertragsstrafe fällig, ohne dass es eines Gerichtsurteils bedarf. Das macht die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu einem äußerst effektiven und schnellen Instrument zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten.

Wann wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt?

1. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit in ihren verschiedenen Ausprägungen. Dazu gehören der Schutz der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der persönlichen Ehre. Wird eines dieser Rechte verletzt – etwa durch heimliche Aufnahmen, die Weitergabe vertraulicher Informationen oder die öffentliche Bloßstellung –, steht dem Betroffenen ein Unterlassungsanspruch zu. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung wird in diesem Fall als außergerichtliches Mittel eingesetzt, um den Verletzer verbindlich zur Unterlassung zu verpflichten und die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.

2. Üble Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung

Üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB) sind nicht nur Straftaten, sondern begründen auch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Wenn jemand unwahre Tatsachen über dich verbreitet, die geeignet sind, dich in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dich bewusst mit ehrverletzenden Äußerungen beleidigt, kannst du eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen. Besonders häufig sind solche Fälle im beruflichen Umfeld – etwa, wenn ein ehemaliger Geschäftspartner oder Arbeitgeber unwahre Behauptungen über dich aufstellt – oder im privaten Bereich, etwa bei Konflikten in der Nachbarschaft oder in persönlichen Beziehungen.

Expertentipp:

Sichere die verletzende Äußerung sofort durch Screenshots, Ausdrucke oder Zeugenaussagen. Digitale Inhalte können schnell gelöscht oder verändert werden. Ein notariell beglaubigter Screenshot hat im Streitfall besondere Beweiskraft und zeigt dem Verletzer, dass du die Sache ernst nimmst.

3. Unberechtigte Veröffentlichung privater Informationen

Die Veröffentlichung privater Informationen ohne Einwilligung des Betroffenen ist ein besonders schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Dazu gehören die Weitergabe privater Fotos oder Videos, die Veröffentlichung von Gesundheitsdaten, Kontoinformationen oder persönlicher Korrespondenz sowie das sogenannte Doxing – die gezielte Veröffentlichung persönlicher Daten wie Wohnadresse, Telefonnummer oder Arbeitgeberdaten mit dem Ziel, den Betroffenen einzuschüchtern. In all diesen Fällen ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung das Mittel der Wahl, um die sofortige Entfernung der Inhalte und die Unterlassung künftiger Veröffentlichungen zu erreichen.

4. Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet und in sozialen Medien

Das Internet ist der häufigste Schauplatz von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Beleidigende Kommentare, unwahre Bewertungen, Fake-Profile, die Verbreitung manipulierter Bilder oder die gezielte Rufschädigung in sozialen Netzwerken können das allgemeine Persönlichkeitsrecht erheblich verletzen. Die besondere Herausforderung besteht darin, dass digitale Inhalte sich rasant verbreiten und schwer vollständig entfernen lassen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung richtet sich hier nicht nur auf die Unterlassung der konkreten Handlung, sondern kann auch die Verpflichtung zur Löschung bereits veröffentlichter Inhalte umfassen.

Wie formuliert man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Schritt 1: Die verletzte Handlung präzise beschreiben

Die genaue Beschreibung der rechtswidrigen Handlung ist das Herzstück der Unterlassungserklärung. Nenne den konkreten Sachverhalt: Welche Äußerung wurde getätigt, welches Bild wurde veröffentlicht, welche Information wurde weitergegeben? Gib an, wann und wo die Handlung stattgefunden hat – bei Äußerungen im Internet nenne die Plattform, die URL und das Datum der Veröffentlichung. Die Beschreibung muss so präzise sein, dass im Falle eines Verstoßes zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob die gleiche oder eine kerngleiche Handlung erneut vorgenommen wurde.

Schritt 2: Vertragsstrafe in angemessener Höhe festlegen

Die Vertragsstrafe ist das Druckmittel, das die Unterlassungserklärung wirksam macht. Ohne Vertragsstrafe liegt keine strafbewehrte Unterlassungserklärung vor, und die Wiederholungsgefahr gilt nicht als beseitigt. Die Höhe der Vertragsstrafe muss angemessen sein: Sie sollte einerseits abschreckend genug wirken, um den Verletzer von einer Wiederholung abzuhalten, andererseits aber nicht so hoch sein, dass sie als unverhältnismäßig und daher unwirksam angesehen wird. In der Praxis bewegen sich Vertragsstrafen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen häufig zwischen 2.500 € und 10.000 € pro Verstoß, können bei schwerwiegenden Fällen oder wirtschaftlich leistungsfähigen Verletzern aber auch deutlich höher ausfallen. Eine Alternative zur festen Vertragsstrafe ist die sogenannte „Hamburger Brauch"-Klausel, bei der die Höhe der Vertragsstrafe vom Gläubiger nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom Gericht überprüft wird.

Expertentipp:

Die „Hamburger Brauch"-Klausel ist in vielen Fällen die flexiblere und rechtssicherere Wahl, da sie die Vertragsstrafe an die Schwere des jeweiligen Verstoßes anpasst. Statt eines festen Betrags formulierst du: „Der Schuldner verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe vom Gläubiger nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird."

Schritt 3: Zukünftige Unterlassung verbindlich zusichern

Der Kern der Erklärung ist die Verpflichtung des Verletzers, die beschriebene Handlung künftig zu unterlassen. Formuliere die Unterlassungsverpflichtung klar und eindeutig: „Der Unterzeichner verpflichtet sich, es künftig zu unterlassen, [genaue Beschreibung der Handlung]." Die Verpflichtung sollte sich nicht nur auf die identische Handlung beschränken, sondern auch kerngleiche Handlungen erfassen, also Variationen derselben Rechtsverletzung. So wird verhindert, dass der Verletzer die Erklärung umgeht, indem er leicht abgewandelte Formulierungen verwendet oder die Inhalte über andere Kanäle verbreitet.

Schritt 4: Löschungsverpflichtung aufnehmen

Wenn die Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine online veröffentlichte Äußerung, ein Bild oder ein Video erfolgt ist, sollte die Unterlassungserklärung neben der Unterlassungsverpflichtung auch eine Verpflichtung zur Löschung der bereits veröffentlichten Inhalte enthalten. Nenne die konkreten Inhalte, die zu löschen sind, und setze eine Frist für die Löschung. So stellst du sicher, dass nicht nur die künftige Wiederholung, sondern auch die fortbestehende Verletzung durch bereits veröffentlichte Inhalte beendet wird.

Was muss die strafbewehrte Unterlassungserklärung enthalten?

  • Identifikation der Parteien: Vollständige Namen und Adressen des Gläubigers (der verletzten Person) und des Schuldners (des Verletzers). Bei juristischen Personen zusätzlich die Firmierung und den Vertretungsberechtigten.
  • Genaue Bezeichnung der untersagten Handlung: Eine präzise Beschreibung der konkreten Handlung, die unterlassen werden soll – einschließlich Datum, Ort, Plattform und genauem Wortlaut der Äußerung oder Art der Veröffentlichung.
  • Unterlassungsverpflichtung: Die verbindliche Erklärung des Schuldners, die beschriebene und jede kerngleiche Handlung in Zukunft zu unterlassen.
  • Vertragsstrafeversprechen: Die Verpflichtung, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen – entweder als fester Betrag oder nach „Hamburger Brauch".
  • Löschungsverpflichtung (bei Online-Inhalten): Die Verpflichtung, bereits veröffentlichte rechtswidrige Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen.
  • Kostenübernahme (optional): Regelung, ob der Schuldner die Kosten der Abmahnung (insbesondere Rechtsanwaltskosten) übernimmt.
  • Ort, Datum und Unterschrift des Schuldners: die eigenhändige Unterschrift des Verletzers, die die Erklärung rechtsverbindlich macht.

Praktische Tipps zur strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • Erklärung nur nach anwaltlicher Prüfung unterzeichnen: Wenn du aufgefordert wirst, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, unterzeichne sie niemals ungeprüft. Häufig sind die vorformulierten Erklärungen zu weit gefasst und verpflichten dich zu mehr, als rechtlich erforderlich wäre. Ein Anwalt kann prüfen, ob die beschriebene Handlung tatsächlich rechtswidrig ist, ob die Vertragsstrafe angemessen ist und ob du eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben solltest, die deinen Handlungsspielraum weniger einschränkt. Die Kosten der anwaltlichen Beratung sind in der Regel gering im Vergleich zu den Risiken einer ungeprüft unterzeichneten Erklärung.
  • Formulierung der untersagten Handlung nicht zu weit fassen: Wenn du selbst eine Unterlassungserklärung formulierst, achte darauf, die untersagte Handlung eng und konkret zu beschreiben. Eine zu weite Formulierung – etwa „es zu unterlassen, sich in irgendeiner Form über den Gläubiger zu äußern" – wäre unverhältnismäßig und könnte im Streitfall als unwirksam angesehen werden. Beschränke dich auf die konkrete Verletzungshandlung und kerngleiche Handlungen. So schützt du dein Recht effektiv, ohne die Meinungsfreiheit des Schuldners über das erforderliche Maß hinaus einzuschränken.
  • Frist zur Abgabe der Erklärung einhalten: Wenn du eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erhalten hast, nimm die gesetzte Frist ernst. Lässt du die Frist verstreichen, ohne zu reagieren, kann der Gläubiger eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragen – ein gerichtliches Eilverfahren, das erheblich teurer und für dich mit Kostenrisiken verbunden ist. Reagiere innerhalb der Frist, auch wenn du die Erklärung nicht in der vorgelegten Form abgeben möchtest. In diesem Fall kannst du eine modifizierte Unterlassungserklärung vorlegen, die die Wiederholungsgefahr beseitigt, aber deine Interessen besser berücksichtigt.
  • Modifizierte Unterlassungserklärung als Alternative nutzen: Du bist nicht verpflichtet, eine vorformulierte Unterlassungserklärung wortgetreu zu unterzeichnen. Stattdessen kannst du eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, in der du die Unterlassungsverpflichtung auf das rechtlich Erforderliche beschränkst, die Vertragsstrafe auf ein angemessenes Maß anpasst oder die Kostenübernahmepflicht streichst. Die modifizierte Erklärung muss allerdings die Wiederholungsgefahr ebenso effektiv beseitigen wie die ursprüngliche – andernfalls steht dem Gläubiger weiterhin der Weg zum Gericht offen.

Expertentipp:

Wenn du unsicher bist, ob deine Unterlassungserklärung alle notwendigen Bestandteile enthält und rechtlich wirksam ist, kannst du sie mit einem Dokumentengenerator wie Legally.io strukturieren lassen. Die Plattform hilft dir, alle Pflichtangaben abzudecken und eine professionelle Erklärung zu erstellen.

Wichtigste Erkenntnisse

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung ist ein schnelles, effektives und außergerichtliches Mittel, um dein allgemeines Persönlichkeitsrecht zu schützen. Entscheidend sind eine präzise Beschreibung der untersagten Handlung, ein angemessenes Vertragsstrafeversprechen und die verbindliche Unterlassungsverpflichtung für die Zukunft. Ob du eine Unterlassungserklärung verlangst oder aufgefordert wirst, eine abzugeben – anwaltliche Beratung ist in beiden Fällen dringend zu empfehlen. Mit einer sorgfältig formulierten Erklärung und einem klaren Verständnis deiner Rechte kannst du Persönlichkeitsrechtsverletzungen wirkungsvoll unterbinden.

Frequently Asked Questions

Was passiert, wenn man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgibt?
Wie hoch sollte die Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung sein?
Kann man eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung widerrufen?
Wann ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll?
Wie unterscheidet sich die Unterlassungserklärung von einem Unterlassungsurteil?
Was ist Wiederholungsgefahr und warum ist sie für die Unterlassungserklärung entscheidend?
Kann auch eine Privatperson eine Unterlassungserklärung verlangen?
Was gilt als Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet?
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
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