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Vollmacht Grundbucheinsicht: Vorlage, Muster und Tipps

Vollmacht Grundbucheinsicht
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02
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2026
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Grundbuchvollmacht, Einblicksvollmacht, Notarielle Grundbuchvollmacht
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Vollmacht Grundbucheinsicht: Vorlage, Muster und Tipps
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Vollmacht Grundbucheinsicht
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Eine Vollmacht zur Grundbucheinsicht ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, im Namen des Eigentümers oder Berechtigten Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle wichtigen Informationen zu Grundstücken und Immobilien enthält. Die Einsichtnahme ist jedoch nicht jedem gestattet, sondern setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Mit einer Vollmacht kann diese Berechtigung auf Dritte übertragen werden.

Ob du einen Makler, einen Rechtsanwalt oder ein Familienmitglied bevollmächtigen möchtest: Eine korrekt formulierte Vollmacht ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Grundbucheinsicht durch Dritte. In diesem Artikel erfährst du, was eine Vollmacht zur Grundbucheinsicht ist, wann du sie benötigst und wie du sie rechtssicher erstellst.

Table of Contents

Was ist eine Vollmacht zur Grundbucheinsicht?

Eine Vollmacht zur Grundbucheinsicht ist eine schriftliche Ermächtigung, mit der du einer anderen Person das Recht einräumst, in deinem Namen Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Das Grundbuch wird beim Amtsgericht geführt und enthält alle wesentlichen Informationen zu Grundstücken: Eigentumsverhältnisse, Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden sowie Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechte.

Nach § 12 der Grundbuchordnung (GBO) kann jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Als Eigentümer hast du automatisch ein berechtigtes Interesse. Möchtest du jedoch einen Dritten mit der Einsichtnahme beauftragen, muss dieser die Vollmacht vorlegen, um sein Einsichtsrecht nachzuweisen.

Rechtliche Grundlagen findest du in der Grundbuchordnung: § 12 GBO - Einsicht in das Grundbuch.

Wann braucht man eine Vollmacht für eine Grundbucheinsicht?

Eine Vollmacht zur Grundbucheinsicht ist in verschiedenen Situationen erforderlich, in denen du nicht selbst zum Grundbuchamt gehen kannst oder möchtest. Die Vollmacht ermöglicht es Dritten, in deinem Auftrag einen Grundbuchauszug anzufordern oder Einsicht in das Grundbuch zu nehmen.

1. Beim Immobilienkauf durch Dritte

Wenn du eine Immobilie verkaufen möchtest und ein potenzieller Käufer oder dessen Vertreter das Grundbuch einsehen will, kann eine Vollmacht erforderlich sein. Der Käufer muss sein berechtigtes Interesse nachweisen. Alternativ kannst du als Eigentümer eine Vollmacht erteilen, die dem Interessenten die Einsichtnahme ermöglicht. So kann der Käufer Belastungen und Eigentumsverhältnisse selbst prüfen.

2. Bei Vertretung durch einen Makler

Immobilienmakler benötigen häufig Grundbuchinformationen, um Objekte professionell zu vermarkten. Mit einer Vollmacht kann der Makler selbstständig einen Grundbuchauszug anfordern und die Informationen für Exposés und Verkaufsunterlagen nutzen. Die Vollmacht sollte klar festlegen, für welches Grundstück und in welchem Umfang die Einsicht gestattet ist.

3. Bei Bankanfragen für Finanzierungen

Bei der Finanzierung einer Immobilie benötigt die Bank Informationen aus dem Grundbuch, um die Beleihungswerte zu prüfen. In der Regel verfügen Banken über ein eigenes berechtigtes Interesse, das sie durch ihre Geschäftstätigkeit nachweisen können. In manchen Fällen kann es jedoch schneller gehen, wenn du der Bank eine Vollmacht erteilst, mit der sie direkt einen Grundbuchauszug anfordern kann.

Expertentipp: 

Beschränke die Vollmacht auf das konkrete Grundstück und einen bestimmten Zeitraum. So behältst du die Kontrolle darüber, wer wann Zugang zu deinen Grundbuchdaten erhält. 

Wie erstellt man eine Vollmacht zur Grundbucheinsicht?

Die Erstellung einer Vollmacht zur Grundbucheinsicht ist unkompliziert, erfordert aber die Beachtung einiger Formalien. Im Folgenden erfährst du Schritt für Schritt, wie du eine rechtswirksame Vollmacht erstellst.

1. Vollmachtgeber-Daten eintragen

Beginne mit deinen vollständigen Daten als Vollmachtgeber. Dazu gehören dein vollständiger Name (wie im Personalausweis), deine aktuelle Anschrift und dein Geburtsdatum. Diese Angaben dienen der eindeutigen Identifikation und werden vom Grundbuchamt mit den Eigentümerangaben im Grundbuch abgeglichen. Bei mehreren Eigentümern sollten alle ihre Daten angeben und die Vollmacht unterzeichnen.

2. Bevollmächtigten benennen

Trage die vollständigen Daten der Person ein, die du bevollmächtigst. Name, Anschrift und Geburtsdatum sind erforderlich. Bei einer Bevollmächtigung von Unternehmen wie Maklerbüros oder Banken nennst du die Firma mit vollständiger Rechtsform und Adresse. Es empfiehlt sich, auch eine konkrete Ansprechperson zu benennen, die die Einsichtnahme durchführt.

3. Grundstücksdaten angeben

Beschreibe das Grundstück, für das die Vollmacht gilt. Erforderlich sind die Bezeichnung des Grundbuchs (Amtsgericht und Grundbuchbezirk), die Grundbuchblattnummer und die Flurstücknummer. Diese Angaben findest du in einem vorhandenen Grundbuchauszug oder in deinem Kaufvertrag. Je genauer die Angaben, desto reibungsloser verläuft die Einsichtnahme beim Grundbuchamt.

4. Umfang der Vollmacht festlegen

Bestimme genau, wozu die Vollmacht berechtigt. Du kannst die reine Einsichtnahme gestatten oder auch die Anforderung eines Grundbuchauszugs einschließen. Manche Vollmachten erlauben zusätzlich die Einsicht in die Grundakten, die weitere Dokumente wie Teilungserklärungen oder Belastungsurkunden enthalten. Je klarer der Umfang definiert ist, desto weniger Rückfragen gibt es.

5. Unterschrift und Datum

Die Vollmacht muss vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben werden. Ergänze Ort und Datum der Unterzeichnung. Eine notarielle Beglaubigung ist für die reine Grundbucheinsicht in der Regel nicht erforderlich, kann aber vom Grundbuchamt verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit bestehen. Bei wichtigen Transaktionen kann eine Beglaubigung sinnvoll sein.

Expertentipp: 

Lege der Vollmacht eine Kopie deines Personalausweises bei. Das beschleunigt die Bearbeitung beim Grundbuchamt, da deine Identität sofort nachgewiesen werden kann. 

Was sollte eine Vollmacht zur Grundbucheinsicht enthalten?

Eine vollständige Vollmacht zur Grundbucheinsicht muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie vom Grundbuchamt akzeptiert wird. Die folgenden Elemente sollten in keiner Vollmacht fehlen.

  • Name und Anschrift des Vollmachtgebers: Der Vollmachtgeber muss mit vollständigem Namen und aktueller Anschrift genannt werden. Achte darauf, dass der Name exakt so geschrieben ist wie im Personalausweis und wie er im Grundbuch eingetragen ist. Abweichungen können zu Problemen führen. Bei Ehepaaren, die gemeinsam Eigentümer sind, müssen beide als Vollmachtgeber auftreten.
  • Name und Anschrift des Bevollmächtigten: Auch der Bevollmächtigte muss eindeutig identifizierbar sein. Nenne den vollständigen Namen, die Anschrift und idealerweise auch das Geburtsdatum. Bei Unternehmen ist die vollständige Firmenbezeichnung mit Rechtsform anzugeben. Das Grundbuchamt wird die Identität des Bevollmächtigten bei der Einsichtnahme durch Vorlage eines Ausweises überprüfen.
  • Grundbuchbezeichnung und Flurstück: Die Vollmacht muss das betreffende Grundstück eindeutig bezeichnen. Erforderliche Angaben sind: das zuständige Amtsgericht, der Grundbuchbezirk (meist identisch mit der Gemeinde), die Grundbuchblattnummer und das Flurstück. Diese Informationen stellen sicher, dass die Vollmacht nur für das genannte Grundstück gilt und nicht missbraucht werden kann.
  • Umfang der Einsichtnahme: Definiere präzise, wozu die Vollmacht berechtigt. Mögliche Berechtigungen sind: Einsichtnahme in das Grundbuch, Anforderung eines einfachen oder beglaubigten Grundbuchauszugs, Einsicht in die Grundakten. Du kannst alle Berechtigungen erteilen oder auf einzelne beschränken. Eine klare Formulierung verhindert Missverständnisse beim Grundbuchamt.
  • Gültigkeitsdauer: Es empfiehlt sich, die Gültigkeit der Vollmacht zeitlich zu begrenzen. Ein konkretes Enddatum oder ein Zeitraum wie „gültig für drei Monate ab Ausstellungsdatum“ gibt dir die Kontrolle zurück, sobald der Zweck erfüllt ist. Ohne zeitliche Begrenzung gilt die Vollmacht grundsätzlich bis zum Widerruf. Bedenke, dass eine unbefristete Vollmacht ein Sicherheitsrisiko darstellen kann.

Expertentipp: 

Bewahre eine Kopie der erteilten Vollmacht auf. So kannst du nachvollziehen, wem du wann welche Berechtigung erteilt hast, und im Bedarfsfall einen gezielten Widerruf aussprechen. 

Praktische Tipps für die Vollmacht zur Grundbucheinsicht

Mit einigen praktischen Hinweisen stellst du sicher, dass deine Vollmacht vom Grundbuchamt problemlos akzeptiert wird und der Bevollmächtigte schnell ans Ziel kommt.

  • Berechtigtes Interesse nachweisen: Auch mit Vollmacht kann das Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse verlangen. Als Eigentümer hast du dieses Interesse automatisch und überträgst es durch die Vollmacht auf den Bevollmächtigten. Bei Kaufinteressenten oder Maklern kann es hilfreich sein, zusätzlich den Grund der Einsichtnahme kurz zu erläutern. Ein Satz wie „zur Vorbereitung eines Kaufvertrags“ genügt meist.
  • Vollmacht vor Grundbuchamt-Besuch erstellen: Stelle sicher, dass die Vollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, bevor der Bevollmächtigte zum Grundbuchamt geht. Fehlende Angaben oder eine fehlende Unterschrift führen zur Ablehnung. Im schlimmsten Fall muss der Bevollmächtigte unverrichteter Dinge zurückkehren und einen neuen Termin vereinbaren. Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit und Aufwand.
  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers beilegen: Lege der Vollmacht eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses bei. Das Grundbuchamt kann so die Unterschrift und die Identität des Vollmachtgebers überprüfen, ohne nachfragen zu müssen. Achte darauf, dass die Kopie gut lesbar ist und alle relevanten Daten erkennbar sind. Bei beidseitigen Ausweisen sollten beide Seiten kopiert werden.

Expertentipp: 

In vielen Bundesländern kannst du Grundbuchauszüge auch online über das Grundbuchportal anfordern. Informiere dich, ob diese Option für dein Grundstück verfügbar ist, bevor du eine Vollmacht erstellst. 

Wichtige Erkenntnisse

Die Vollmacht Grundbucheinsicht ist ein praktisches Instrument, um Dritten den Zugang zu Grundbuchinformationen zu ermöglichen. Sie wird benötigt, wenn du nicht selbst zum Grundbuchamt gehen kannst oder möchtest und stattdessen einen Makler, Rechtsanwalt oder andere Vertrauensperson beauftragst. Eine vollständige Vollmacht enthält die Daten von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, die genaue Grundstücksbezeichnung, den Umfang der Berechtigung und eine zeitliche Begrenzung. Achte auf eine sorgfältige Erstellung und lege eine Ausweiskopie bei, um die Bearbeitung zu beschleunigen. So erhält dein Bevollmächtigter schnell und unkompliziert den benötigten Grundbuchauszug.

Frequently Asked Questions

Wer darf Einsicht ins Grundbuch nehmen?
Kann ich ein fremdes Grundbuch einsehen?
Wie erhalte ich einen Einblick ins Grundbuch?
Was ist eine Grundbuchvollmacht?
Brauche ich eine notarielle Vollmacht?
Wie lange ist die Vollmacht gültig?
Was kostet die Grundbucheinsicht?
Kann ich die Vollmacht online einreichen?
Welche Unterlagen benötige ich für die Vollmacht?
Kann der Bevollmächtigte auch einen Grundbuchauszug anfordern?
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