Was ist ein Webdesignvertrag
Ein Webdesignvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem Webdesigner, einer Agentur oder einem Freelancer über die Erstellung einer Website oder Webanwendung. Rechtlich wird ein Webdesignvertrag in der Regel als Werkvertrag gemäß § 631 BGB eingestuft, da ein konkretes Arbeitsergebnis – die fertige Website – geschuldet wird.
Der Vertrag definiert den genauen Umfang der zu erbringenden Leistungen, den Zeitrahmen, die Vergütung sowie die Rechte an den erstellten Inhalten. Er schützt den Auftraggeber vor unvollständigen Leistungen und den Webdesigner vor unklaren Anforderungen oder Zahlungsausfällen. Besonders wichtig sind die Regelungen zum Urheberrecht und zur Übertragung der Nutzungsrechte.
Die rechtlichen Grundlagen zum Werkvertrag findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch: § 631 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag.
Wann braucht man einen Webdesignvertrag
Ein Webdesignvertrag sollte bei jeder professionellen Websiteerstellung abgeschlossen werden. Er schafft Klarheit über die gegenseitigen Erwartungen und vermeidet spätere Konflikte.
1. Erstellung einer Unternehmenswebsite
Wenn ein Unternehmen eine neue Website in Auftrag gibt, ist ein Webdesignvertrag unerlässlich. Er regelt den Umfang der Website, die Anzahl der Seiten, die einzubindenden Funktionen und das Design. Besonders wichtig sind Vereinbarungen zur Responsivität, zur Suchmaschinenoptimierung und zur späteren Wartung der Website.
Expertentipp:
Definiere im Vertrag genau, welche Seiten und Funktionen die Website umfassen soll. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung vermeidet spätere Diskussionen über den Umfang der Arbeiten.
2. E-Commerce und Online-Shops
Bei der Erstellung eines Online-Shops sind zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen: Zahlungssysteme, Warenwirtschaftsanbindung, Produktdatenpflege und rechtliche Anforderungen wie Impressum und Datenschutzerklärung. Der Webdesignvertrag sollte diese Besonderheiten explizit regeln und auch die Verantwortlichkeiten für rechtskonforme Inhalte klären.
3. Relaunch einer bestehenden Website
Auch bei einem Website-Relaunch ist ein Vertrag wichtig. Er sollte regeln, welche Inhalte übernommen werden, wie mit bestehenden Daten und URLs umgegangen wird und wer für die Datenmigration verantwortlich ist. Zusätzlich sollte geklärt werden, wie lange die alte Website verfügbar bleibt und wann der Wechsel erfolgt.
4. Zusammenarbeit mit Freelancern
Bei der Beauftragung von Freelancern ist ein schriftlicher Vertrag besonders wichtig. Er dokumentiert den Projektumfang und schützt beide Parteien. Der Vertrag sollte auch Regelungen zur Scheinselbstständigkeit vermeiden und klarstellen, dass der Freelancer selbstständig und weisungsungebunden arbeitet.
Wie erstellt man einen Webdesignvertrag
Ein Webdesignvertrag sollte strukturiert aufgebaut sein und alle wesentlichen Aspekte der Zusammenarbeit abdecken. Hier sind die wichtigsten Schritte zur Erstellung.
1. Vertragsparteien und Projektbeschreibung
Zu Beginn werden die Vertragsparteien mit vollständigem Namen und Anschrift benannt. Anschließend folgt eine allgemeine Beschreibung des Projekts und seiner Ziele. Diese Einleitung gibt den Rahmen für die folgenden detaillierten Regelungen vor.
2. Leistungsbeschreibung und Pflichtenheft
Der wichtigste Teil des Vertrags ist die detaillierte Leistungsbeschreibung. Sie sollte alle zu erstellenden Seiten, Funktionen und Designelemente umfassen. Idealerweise wird ein separates Pflichtenheft oder Lastenheft als Vertragsanlage erstellt, das die technischen und gestalterischen Anforderungen im Detail beschreibt.
Expertentipp:
Vereinbare Meilensteine und Zwischenabnahmen. So kannst du den Fortschritt kontrollieren und frühzeitig auf Abweichungen von den Anforderungen reagieren.
3. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung kann als Festpreis, nach Aufwand oder in einer Mischform vereinbart werden. Bei Festpreisen sollte der Leistungsumfang genau definiert sein. Regelungen zu Anzahlungen, Zwischenzahlungen und der Schlusszahlung nach Abnahme sind üblich. Auch der Umgang mit Zusatzleistungen und Änderungswünschen sollte geklärt werden.
4. Zeitplan und Liefertermine
Der Vertrag sollte verbindliche Termine für die einzelnen Projektphasen und die Fertigstellung enthalten. Es empfiehlt sich auch, Regelungen für den Fall von Verzögerungen aufzunehmen – sowohl bei Verzögerungen durch den Webdesigner als auch bei fehlenden Zulieferungen durch den Auftraggeber.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Ein zentraler Punkt ist die Regelung der Urheberrechte. Das Urheberrecht an der Website verbleibt grundsätzlich beim Designer. Der Auftraggeber benötigt jedoch Nutzungsrechte, um die Website verwenden zu können. Der Vertrag sollte genau festlegen, welche Rechte übertragen werden und ob diese exklusiv oder nicht-exklusiv sind.
6. Abnahme und Gewährleistung
Der Vertrag sollte ein Abnahmeverfahren definieren. Nach Fertigstellung prüft der Auftraggeber die Website und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkverträgen zwei Jahre. Regelungen zur Mängelbeseitigung und zu Nachbesserungsfristen sind empfehlenswert.
Welche Inhalte gehören in einen Webdesignvertrag
Ein vollständiger Webdesignvertrag sollte folgende wesentliche Punkte enthalten:
- Vertragsparteien: vollständige Angaben zu Auftraggeber und Auftragnehmer
- Leistungsbeschreibung: detaillierte Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen
- Pflichtenheft: technische und gestalterische Anforderungen als Anlage
- Vergütung: Honorar, Zahlungsmodalitäten und Regelungen zu Zusatzleistungen
- Zeitplan: Projektphasen, Meilensteine und Liefertermine
- Nutzungsrechte: Übertragung der Urheberrechte und Nutzungsrechte
- Mitwirkungspflichten: Pflichten des Auftraggebers zur Zulieferung von Inhalten und Informationen
- Abnahme: Verfahren zur Abnahme und Mängelrüge
- Gewährleistung: Regelungen zu Mängeln und Nachbesserung
- Haftung: Haftungsbeschränkungen und Versicherungen
Expertentipp:
Regele auch, wer für die Einhaltung rechtlicher Anforderungen verantwortlich ist – insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner.
Praktische Tipps für den Webdesignvertrag
Einige Hinweise helfen dir, einen rechtssicheren und praxistauglichen Vertrag zu erstellen:
- Änderungswünsche regeln: Vereinbare, wie mit nachträglichen Änderungswünschen umgegangen wird und welche Kosten dafür anfallen.
- Quellcode-Übergabe: Kläre, ob und wann der Quellcode an den Auftraggeber übergeben wird.
- Hosting und Domain: Regele, wer für Hosting und Domain verantwortlich ist und wem die Domain gehört.
- Wartung und Support: Vereinbare, ob und zu welchen Konditionen nach der Fertigstellung Wartungsleistungen erbracht werden.
- Referenzrecht: Kläre, ob der Webdesigner das Projekt als Referenz verwenden darf.
Wichtige Erkenntnisse
Der Webdesignvertrag ist die rechtliche Grundlage für jede professionelle Websiteerstellung. Er schützt beide Parteien und schafft Klarheit über die gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen.
Besonders wichtig sind die detaillierte Leistungsbeschreibung, die Regelung der Nutzungsrechte und ein klar definiertes Abnahmeverfahren. Mit einem sorgfältig erstellten Vertrag legst du die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Achte auch auf Regelungen zu Änderungswünschen, Wartung und rechtlichen Anforderungen. So vermeidest du spätere Konflikte und stellst sicher, dass das Projekt im geplanten Rahmen bleibt.


