Was ist der Antrag zur Anzeige einer Nebentätigkeit?
Der Antrag zur Anzeige einer Nebentätigkeit ist eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber, mit der eine Arbeitnehmer:in eine geplante oder bereits aufgenommene Nebenbeschäftigung offenlegt. Rechtsgrundlage sind die Treue- und Loyalitätspflicht aus dem Arbeitsvertrag (§ 241 Abs. 2 BGB) sowie die einschlägigen Vorschriften aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen oder – im öffentlichen Dienst – den jeweiligen Beamtengesetzen.
Anders als bei einer „Genehmigung“ wird mit der bloßen Anzeige einer Nebentätigkeit nicht zwingend um Erlaubnis gebeten. Vielmehr handelt es sich um eine Informationspflicht, die dem Arbeitgeber ermöglicht, Interessenkonflikte, Wettbewerbsverbote oder eine drohende Überlastung zu beurteilen. In vielen Arbeitsverhältnissen ist die Anzeige durch Tarifverträge oder Arbeitsverträge konkretisiert; im öffentlichen Dienst ist sie nahezu immer formalisiert.
Expertentipp:
Wirf vor dem Verfassen der Anzeige einen Blick in deinen Arbeitsvertrag sowie in eventuell anwendbare Tarifverträge oder Dienstvereinbarungen. Dort steht oft, ob die Nebentätigkeit nur angezeigt oder zusätzlich genehmigt werden muss und welche Fristen einzuhalten sind. Das schützt dich vor formellen Fehlern.
Wann muss eine Nebentätigkeit angezeigt werden?
1. Bei Aufnahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung
Sobald du eine entgeltliche Tätigkeit zusätzlich zu deinem Hauptberuf aufnehmen möchtest – etwa eine Honorartätigkeit, einen Minijob oder eine selbstständige Tätigkeit –, muss sie in der Regel angezeigt werden. Die Pflicht ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, aus tariflichen Regelungen oder aus der allgemeinen Treuepflicht.
Auch, wenn der Umfang gering erscheint, lohnt sich die schriftliche Anzeige. Sie schützt dich vor späteren Vorwürfen, Pflichten verletzt zu haben, und schafft Klarheit bezüglich deines Status. Im Streitfall ist die schriftliche Anzeige der wichtigste Beleg dafür, dass dein Arbeitgeber informiert war.
2. Bei ehrenamtlicher Tätigkeit mit relevantem Umfang
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind grundsätzlich gesellschaftlich erwünscht und genießen besonderen Schutz. Trotzdem können sie meldepflichtig sein, wenn sie einen erheblichen zeitlichen Umfang erreichen, mit der Arbeitszeit deines Hauptberufs kollidieren oder einen Bezug zu deinem Arbeitgeber haben.
Beispiele sind Mandate in Vereinen, Stiftungen oder gewerkschaftlichen Gremien sowie ehrenamtliche Lehrtätigkeiten. Eine Anzeige verschafft dir Sicherheit und ermöglicht deinem Arbeitgeber, gegebenenfalls Anpassungen wie Sonderurlaub oder Freistellungen mit dir abzustimmen.
3. Bei Tätigkeit in einem ähnlichen Branchenumfeld
Wenn die Nebentätigkeit in derselben oder in einer benachbarten Branche deines Arbeitgebers liegt, gelten besondere Sorgfaltsanforderungen. Hier können Interessenkonflikte oder ein Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot drohen. Die Anzeige hilft, frühzeitig zu klären, ob die Tätigkeit unproblematisch ist oder Anpassungen erforderlich sind.
Insbesondere bei freiberuflichen Beratungs- oder Projektaufträgen lohnt es sich, Inhalte und Adressaten der Nebentätigkeit transparent darzustellen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und du behältst die Kontrolle über deine berufliche Reputation.
Expertentipp:
Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Nebentätigkeit anzeigepflichtig ist, geh lieber den sicheren Weg: Eine schriftliche Anzeige verursacht kaum Aufwand, schützt dich aber wirksam vor späteren Konflikten. Im Zweifel ist eine Anzeige immer besser als ein arbeitsrechtliches Verfahren.
4. Bei Tätigkeiten für den öffentlichen Dienst oder als Beamtin/Beamter
Beamt:innen und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes unterliegen besonders strengen Anzeige- und Genehmigungspflichten. Die Vorgaben ergeben sich aus den jeweiligen Landes- oder Bundesbeamtengesetzen sowie aus den geltenden Verordnungen, etwa zur Anzeige der Nebentätigkeit von Beamten in Niedersachsen oder in anderen Bundesländern.
Hier reicht in der Regel keine bloße Anzeige aus; vielmehr ist häufig eine formelle Genehmigung erforderlich. Wer als Beamtin oder Beamter eine Nebentätigkeit aufnimmt, sollte die internen Verfahrenswege unbedingt einhalten, um disziplinarische Folgen auszuschließen.
Wie verfasst man eine Anzeige der Nebentätigkeit?
Schritt 1: Schriftform und korrekten Adressaten beim Arbeitgeber wählen
Eine Anzeige sollte schriftlich erfolgen und an die zuständige Stelle adressiert sein – in der Regel an die Personalabteilung oder an deinen direkten Vorgesetzten. Verwende einen sachlichen Stil und stelle gleich zu Beginn klar, dass es sich um eine Anzeige gemäß den Vorschriften deines Arbeitsverhältnisses handelt. Eine reine mündliche Mitteilung reicht in den meisten Fällen nicht aus und ist im Streitfall kaum zu beweisen.
Schritt 2: Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit benennen
Beschreibe die Nebentätigkeit konkret: Wer ist Auftraggeber oder Arbeitgeber, welche Aufgaben übernimmst du, in welchem Zeitumfang pro Woche und über welchen Zeitraum? Auch Angaben zum Tätigkeitsort und zum Vergütungsmodell sind hilfreich, da sie deinem Arbeitgeber eine schnelle Bewertung ermöglichen.
Schritt 3: Anzeige rechtzeitig vor Tätigkeitsbeginn einreichen
Die Anzeige sollte rechtzeitig vor Beginn der Nebentätigkeit eingereicht werden – idealerweise mindestens zwei bis vier Wochen vorher. So bleibt deinem Arbeitgeber genug Zeit, die Tätigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Rückfragen zu stellen. In Branchen mit Genehmigungspflicht ist die zeitnahe Vorausplanung besonders wichtig, um Verzögerungen oder eine ungewollte „Wartephase“ zu vermeiden.
Expertentipp:
Bewahre eine Kopie der Anzeige zusammen mit dem Zustellungsnachweis auf (E-Mail-Versandbestätigung, Eingangsstempel oder Einschreiben-Beleg). So kannst du im Streitfall einfach nachweisen, dass dein Arbeitgeber rechtzeitig informiert wurde.
Schritt 4: Rechtliche Hinweise und Versicherung beilegen
Schließe deine Anzeige mit einer Erklärung ab, dass die Nebentätigkeit weder deine Arbeitsleistung im Hauptarbeitsverhältnis beeinträchtigt, noch in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht. Diese Versicherung erleichtert die Bewertung durch den Arbeitgeber und beschleunigt die Bearbeitung deiner Anzeige.
Was muss die Anzeige einer Nebentätigkeit enthalten?
- Personalien des Arbeitnehmers: vollständiger Name, Anschrift, Personalnummer und Bezeichnung der aktuellen Position im Unternehmen.
- Adressat der Anzeige: klare Angabe der zuständigen Stelle, an die die Anzeige gerichtet ist – in der Regel die Personalabteilung oder der/die Vorgesetzte:r.
- Beschreibung der geplanten Nebentätigkeit: Name des Auftraggebers bzw. Arbeitgebers, Art der Tätigkeit, konkrete Aufgaben und gegebenenfalls Branche.
- Voraussichtlicher zeitlicher Umfang pro Woche: Angabe der wöchentlichen Stunden, der konkreten Einsatzzeiten und der voraussichtlichen Dauer der Tätigkeit.
- Beginn und Dauer der Tätigkeit: geplanter Starttermin, gegebenenfalls Endtermin und Hinweise auf eine spätere Verlängerung oder eine zunächst befristete Beschäftigung.
- Versicherung, dass keine Interessenkonflikte bestehen: Erklärung, dass die Nebentätigkeit nicht im Wettbewerb mit dem Arbeitgeber steht und die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht beeinträchtigt.
- Hinweis auf einschlägige Vorschriften: Verweis auf die einschlägigen arbeits- oder dienstrechtlichen Grundlagen, etwa Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Dienstvereinbarung oder Beamtengesetz.
- Datum und Unterschrift: Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift, gegebenenfalls Versandvermerk bei elektronischer Übermittlung.
Praktische Tipps für die Anzeige der Nebentätigkeit
- Arbeitsvertragliche Regelungen vorab prüfen: Lies die Klauseln zu Nebentätigkeiten in deinem Arbeitsvertrag aufmerksam. So weißt du, ob nur eine Anzeige oder zusätzlich eine Genehmigung erforderlich ist.
- Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einholen: Bitte den Arbeitgeber, dir den Eingang der Anzeige zu bestätigen oder, falls erforderlich, eine ausdrückliche Zustimmung schriftlich zu erteilen.
- Bei Änderungen der Nebentätigkeit erneut anzeigen: Wenn sich Umfang, Inhalt oder Auftraggeber der Nebentätigkeit substanziell ändern, ist eine ergänzende Anzeige sinnvoll – sie hält den Informationsstand aktuell.
- Auswirkungen auf Sozialversicherung und Steuern klären: Eine Nebentätigkeit kann Auswirkungen auf Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer haben. Stimme dich gegebenenfalls mit der Personalabteilung oder einem Steuerberater ab.
- Arbeitszeitgesetz beachten: Die Summe aus Haupt- und Nebentätigkeit darf die gesetzlichen Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten. Achte besonders auf die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie auf Ruhezeiten.
- Kommunikation freundlich und sachlich gestalten: Auch, wenn die Anzeige eine Pflichtmaßnahme ist, lohnt sich ein verbindlicher Ton. So signalisierst du Offenheit und Bereitschaft, eventuelle Rückfragen rasch zu beantworten.
Expertentipp:
Wenn dein Arbeitgeber innerhalb einer angemessenen Frist – meist zwei bis vier Wochen – nicht reagiert, kannst du in der Regel davon ausgehen, dass keine Einwände bestehen. In sensiblen Fällen ist es jedoch empfehlenswert, vor Aufnahme der Tätigkeit nachzufragen und sich die Zustimmung schriftlich bestätigen zu lassen.
Wichtigste Erkenntnisse
Der Antrag auf Anzeige der Nebentätigkeit ist ein wichtiges Instrument, um eine zusätzliche Beschäftigung neben dem Hauptarbeitsverhältnis transparent zu machen. Er schützt sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen, indem er Interessenkonflikte frühzeitig sichtbar macht und arbeitsvertragliche Pflichten klärt.
Wer eine geprüfte Vorlage nutzt, die einschlägigen Vorschriften beachtet und die Anzeige rechtzeitig vor Beginn der Nebentätigkeit einreicht, vermeidet typische Fehler. Im öffentlichen Dienst und bei Beamt:innen sind zudem die besonderen Genehmigungsvorschriften zu berücksichtigen, etwa landesspezifische Regelungen wie in Niedersachsen.






