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Ausfallbürgschaft gegenüber Bank

Vorlage und Beispiel für eine Ausfallbürgschaft gegenüber der Bank

Ausfallbürgschaft gegenüber Bank
Aktualisiert am
07
/
14
/
2026
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Nachrangige Bürgschaft, Bankausfallbürgschaft, Bürgschaft für Kreditausfall
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Vorlage und Beispiel für eine Ausfallbürgschaft gegenüber der Bank
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Ausfallbürgschaft gegenüber Bank
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Eine Ausfallbürgschaft gegenüber der Bank ist eine besondere Form der Bürgschaft, bei der der Bürge erst dann haftet, wenn die Bank mit ihrer Forderung gegen den Hauptschuldner endgültig ausgefallen ist. Anders als bei der üblichen Bürgschaft muss der Gläubiger also zunächst erfolglos gegen den Hauptschuldner vorgehen, bevor er den Ausfallbürgen in Anspruch nehmen kann. Diese subsidiäre Haftung macht die Ausfallbürgschaft für den Bürgen zu einer vergleichsweise schonenden Form der Kreditsicherung.

In diesem Artikel erfährst du, was eine Ausfallbürgschaft gegenüber der Bank ist, wann sie verlangt wird, wie sie sich von der selbstschuldnerischen Bürgschaft unterscheidet, wie sie vereinbart wird und welche Inhalte die Bürgschaftserklärung enthalten muss – einschließlich einer Vorlage sowie Hinweisen zur Haftung und zur Schriftform.

Table of Contents

Was ist eine Ausfallbürgschaft gegenüber der Bank?

Eine Bürgschaft ist nach § 765 BGB eine Vereinbarung, mit der sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen. Bei der Ausfallbürgschaft ist diese Einstandspflicht besonders ausgestaltet: Der Bürge haftet nur für den Betrag, mit dem der Gläubiger nach erfolgloser Inanspruchnahme des Hauptschuldners endgültig ausfällt. Er zahlt also nur den tatsächlichen Ausfall, nicht die gesamte Forderung von Anfang an.

Damit ist die Ausfallbürgschaft subsidiär: Die Bank muss zunächst versuchen, ihre Forderung beim Hauptschuldner durchzusetzen und vorhandene Sicherheiten zu verwerten. Erst wenn feststeht, dass und in welcher Höhe ein Ausfall verbleibt, kann sie den Ausfallbürgen heranziehen. Ausfallbürgschaften kommen häufig bei Unternehmensfinanzierungen und öffentlichen Förderprogrammen vor, etwa durch Bürgschaftsbanken.

Expertentipp:

Achte darauf, dass in der Erklärung ausdrücklich das Wort 'Ausfallbürgschaft' steht und die subsidiäre Haftung klar beschrieben ist. Fehlt dieser Zusatz, kann die Bank die Bürgschaft im Zweifel als weiter reichende, selbstschuldnerische Bürgschaft auslegen – mit deutlich größerem Risiko für dich als Bürgen.

Wann wird eine Ausfallbürgschaft verlangt?

1. Zur Absicherung von Krediten

Eine Ausfallbürgschaft wird verlangt, wenn ein Kredit zusätzlich abgesichert werden soll, ohne dass der Bürge sofort in voller Höhe haftet. Die Bank erhält damit eine Sicherheit für den Fall, dass der Kreditnehmer nicht zahlt.

Für den Bürgen ist diese Form vorteilhaft, weil er erst nach erfolgloser Vollstreckung gegen den Hauptschuldner einstehen muss. Sein Risiko beschränkt sich auf den tatsächlich verbleibenden Ausfall.

2. Zur Absicherung gegen den Ausfall des Hauptschuldners

Die Ausfallbürgschaft greift ein, falls der Hauptschuldner zahlungsunfähig wird und die Bank ihre Forderung nicht vollständig realisieren kann. Sie deckt genau die Lücke, die nach der Verwertung aller Sicherheiten verbleibt.

Damit ist sie ein Instrument, das das Restrisiko der Bank auffängt, ohne den Bürgen vorschnell zu belasten. Der Bürge haftet erst, wenn der endgültige Ausfall feststeht.

3. Bei Unternehmensfinanzierungen

Gerade bei der Finanzierung von Unternehmen und Existenzgründungen ist die Ausfallbürgschaft verbreitet. Wenn dem Unternehmen selbst ausreichende Sicherheiten fehlen, kann eine Ausfallbürgschaft die Kreditvergabe ermöglichen.

Häufig treten hier spezialisierte Bürgschaftsbanken oder öffentliche Stellen als Ausfallbürgen auf. Sie übernehmen einen Teil des Risikos und fördern so die Finanzierung von Vorhaben, die sonst nicht zustande kämen.

4. Bei öffentlichen Förderungen und Bürgschaftsbanken

Im Rahmen öffentlicher Förderprogramme werden Ausfallbürgschaften eingesetzt, um Kredite für förderungswürdige Vorhaben abzusichern. Bürgschaftsbanken der Länder übernehmen dabei einen bestimmten Prozentsatz des Kreditrisikos.

Für die Hausbank sinkt dadurch das Risiko; für den Kreditnehmer verbessern sich die Finanzierungschancen. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Förderrichtlinien und dem Bürgschaftsvertrag.

Wie wird die Ausfallbürgschaft vereinbart?

Schritt 1: Parteien und Hauptschuld benennen

Benenne zunächst die Beteiligten eindeutig: die Bank als Gläubiger, den Hauptschuldner und den Ausfallbürgen. Anschließend wird die gesicherte Forderung genau bezeichnet, etwa durch Angabe des Kreditvertrags, des Betrags und der Konditionen. Nur eine klar bestimmte Hauptschuld kann wirksam verbürgt werden.

Schritt 2: Umfang der Haftung festlegen

Lege ausdrücklich fest, dass es sich um eine Ausfallbürgschaft mit subsidiärer Haftung handelt. Bestimme, bis zu welchem Höchstbetrag der Bürge haftet und ob Zinsen und Nebenkosten mit umfasst sind. Eine klare Begrenzung schützt den Bürgen vor einer unerwartet hohen Inanspruchnahme.

Schritt 3: Schriftform einhalten

Die Bürgschaftserklärung bedarf nach § 766 BGB grundsätzlich der Schriftform, muss also eigenhändig unterschrieben werden. Eine nur mündliche oder elektronische Erklärung ist unwirksam, sofern keine kaufmännische Ausnahme greift. Die eigenhändige Unterschrift des Bürgen ist daher unverzichtbar.

Expertentipp:

Prüfe vor der Unterschrift genau, welche Voraussetzungen für deine Inanspruchnahme gelten und ob ein Höchstbetrag vereinbart ist. Lass dir außerdem bestätigen, welche Schritte die Bank gegen den Hauptschuldner unternehmen muss, bevor sie sich an dich wendet. So vermeidest du, dass die Bank die Ausfallbürgschaft faktisch wie eine sofort fällige Bürgschaft behandelt.

Schritt 4: Ausfall und Vollstreckungsvoraussetzung regeln

Regele abschließend, wann der Ausfall als eingetreten gilt und welche Nachweise die Bank erbringen muss. Sinnvoll ist eine genaue Beschreibung der Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen, die erfolglos geblieben sein müssen. Ergänze den Vertrag um eine mögliche Befristung, den Ort, das Datum und die Unterschrift des Bürgen.

Was muss die Bürgschaftserklärung enthalten?

  • Daten von Bank und Bürgen: vollständige Angaben zur Bank als Gläubiger, zum Hauptschuldner und zum Bürgen, jeweils mit Namen und Anschrift.
  • Bezeichnung der gesicherten Forderung: genaue Angabe des zugrunde liegenden Kredits mit Betrag, Konditionen und gegebenenfalls der Vertragsnummer.
  • Art und Umfang der Bürgschaft: ausdrückliche Bezeichnung als Ausfallbürgschaft mit subsidiärer Haftung sowie Angabe des Haftungsumfangs.
  • Voraussetzung für den Ausfall: Regelung, wann der Ausfall als eingetreten gilt und welche erfolglosen Vollstreckungsschritte vorausgehen müssen.
  • Höchstbetrag und Befristung: Angabe eines etwaigen Höchstbetrags und einer zeitlichen Begrenzung der Bürgschaft.
  • Ort, Datum und Unterschrift: eigenhändige Unterschrift des Bürgen mit Ort und Datum entsprechend der Schriftform nach § 766 BGB.

Praktische Tipps zur Ausfallbürgschaft

  • Als Ausfallbürgschaft kennzeichnen: Verwende ausdrücklich den Begriff „Ausfallbürgschaft“ und beschreibe die subsidiäre Haftung, um eine weiterreichende Auslegung zu vermeiden.
  • Haftung durch Höchstbetrag begrenzen: Vereinbare einen Höchstbetrag, damit dein Risiko klar und überschaubar bleibt.
  • Ausfallvoraussetzungen genau regeln: Lege fest, welche Vollstreckungsschritte erfolglos bleiben müssen, bevor die Bank dich in Anspruch nehmen kann.
  • Bonität des Hauptschuldners prüfen: Verschaffe dir vor der Unterschrift ein Bild von der wirtschaftlichen Lage des Hauptschuldners.
  • Schriftform beachten: Die Bürgschaftserklärung muss nach § 766 BGB schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein.
  • Akzessorietät bedenken: Die Bürgschaft hängt vom Bestand der Hauptschuld ab und erlischt mit deren Tilgung.

Expertentipp:

Bei hohen Kreditsummen oder komplexen Finanzierungen lohnt sich vor der Unterschrift eine rechtliche Prüfung der Bürgschaftserklärung. Gerade die genaue Ausgestaltung der Ausfallvoraussetzung und die Frage nach der Haftungshöhe entscheiden darüber, wie stark du am Ende tatsächlich einstehen musst.

Wichtigste Erkenntnisse

Die Ausfallbürgschaft gegenüber der Bank ist eine besonders schonende Form der Bürgschaft, bei der der Bürge nur subsidiär für den endgültigen Ausfall haftet. Die Bank muss zunächst erfolglos gegen den Hauptschuldner vorgehen und vorhandene Sicherheiten verwerten, bevor sie den Ausfallbürgen in Anspruch nehmen kann. Damit unterscheidet sie sich deutlich von der selbstschuldnerischen Bürgschaft, bei der der Bürge sofort haftet.

Wichtig sind die ausdrückliche Bezeichnung als Ausfallbürgschaft, eine klare Regelung der Ausfallvoraussetzung, ein Höchstbetrag zur Begrenzung der Haftung sowie die Einhaltung der Schriftform nach § 766 BGB. Wer diese Punkte beachtet und die Bürgschaftserklärung sorgfältig prüft, sichert die Bank ab, ohne unkalkulierbare Risiken einzugehen.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet die Ausfallbürgschaft von anderen Bürgschaften?
Wann haftet der Ausfallbürge?
Muss die Bank zuerst gegen den Hauptschuldner vorgehen?
Welche Risiken trägt der Bürge?
Kann die Haftung begrenzt werden?
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