Was ist eine Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ist die einseitige Erklärung, mit der ein Beschäftigter das Arbeitsverhältnis beendet. Anders als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer keinen Grund angeben und unterliegt keinem Kündigungsschutz. Die Eigenkündigung ist der übliche Weg, um einen Arbeitsplatz zu verlassen, etwa bei einem Jobwechsel.
Wichtig ist die Form: Die Kündigung des Arbeitsvertrags muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, per Messenger oder mündlich ist unwirksam. Außerdem ist die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten, die sich aus dem Gesetz, dem Arbeits- oder dem Tarifvertrag ergibt.
Expertentipp:
Plane deine Kündigung mit Blick auf die Frist. Wer die Kündigungsfrist genau berechnet und den Zugang beim Arbeitgeber sicherstellt, vermeidet, dass sich das Arbeitsverhältnis ungewollt bis zum nächsten möglichen Termin hinauszieht.
Wann und mit welcher Frist kann man kündigen?
Wann du kündigen kannst und welche Frist gilt, hängt von der Art der Kündigung und deinem Vertrag ab. Die folgenden Fälle sind besonders wichtig.
1. Ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Die mit der Betriebszugehörigkeit ansteigenden längeren Fristen gelten grundsätzlich nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber, nicht für die Eigenkündigung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Kündigung während der Probezeit
Während der vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). In dieser Zeit kannst du zu jedem beliebigen Tag kündigen, nicht nur zum Fünfzehnten oder zum Monatsende.
3. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
In Ausnahmefällen ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 626 BGB), etwa ausbleibende Lohnzahlungen oder schwere Verfehlungen des Arbeitgebers. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erklärt werden.
4. Bei abweichenden Fristen im Arbeits- oder Tarifvertrag
Der Arbeits- oder Tarifvertrag kann längere Kündigungsfristen vorsehen. Für den Arbeitnehmer darf allerdings keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Prüfe deshalb immer deinen Vertrag, bevor du kündigst.
Wie schreibt man die Kündigung richtig?
Eine wirksame Kündigung ist formgerecht, fristgerecht und nachweisbar zugegangen. Die folgenden Schritte helfen dir dabei:
Schritt 1: Die Kündigungsfrist korrekt berechnen
Berechne, zu welchem Termin du frühestens kündigen kannst, und beziehe den Zugang der Kündigung mit ein. Maßgeblich ist, wann das Schreiben beim Arbeitgeber ankommt, nicht, wann du es absendest.
Schritt 2: Kündigung schriftlich und unterschrieben verfassen
Verfasse die Kündigung schriftlich und unterschreibe sie eigenhändig, denn nur so ist sie wirksam (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail oder in Textform reicht nicht aus.
Schritt 3: Den Zugang beim Arbeitgeber sicherstellen
Sorge dafür, dass die Kündigung den Arbeitgeber nachweisbar erreicht, etwa durch persönliche Übergabe mit Zeugen oder per Einschreiben. Der Zugang ist entscheidend für den Beginn der Kündigungsfrist.
Schritt 4: Eine Kündigungsbestätigung erbitten
Bitte den Arbeitgeber darum, den Erhalt und den Beendigungstermin schriftlich zu bestätigen. So hast du Gewissheit über das Ende des Arbeitsverhältnisses und einen zusätzlichen Nachweis.
Expertentipp:
Mit einem Dokumentengenerator wie Legally.io kannst du deine Kündigung als Arbeitnehmer nach einem Muster Schritt für Schritt erstellen. So sind Kündigungstermin, Bezug auf den Arbeitsvertrag und die Bitte um eine Bestätigung sauber enthalten.
Was muss das Kündigungsschreiben enthalten?
Damit das Kündigungsschreiben wirksam und vollständig ist, sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Daten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Name und Anschrift des Arbeitnehmers sowie die korrekte Bezeichnung und Anschrift des Arbeitgebers.
- Kündigungstermin und Bezugnahme auf den Arbeitsvertrag: die klare Erklärung der Kündigung zum nächstmöglichen Termin oder zu einem konkreten Termin unter Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis.
- Bitte um Empfangsbestätigung und Arbeitszeugnis: Bitte, den Erhalt zu bestätigen und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
- Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift: Ort, Datum sowie die eigenhändige Unterschrift, die für die Wirksamkeit zwingend ist.
- Klare Kündigungserklärung: eine eindeutige Formulierung, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, ohne missverständliche Zusätze.
Praktische Tipps für die Kündigung durch den Arbeitnehmer
Mit einer guten Vorbereitung verläuft die Trennung reibungslos. Diese Tipps helfen dir dabei:
- Kündigung persönlich oder per Einschreiben übergeben: Wähle einen Weg, mit dem sich der Zugang belegen lässt, etwa die persönliche Übergabe mit Zeugen oder das Einschreiben.
- Resturlaub und Überstunden klären: Kläre rechtzeitig, wie mit offenem Urlaub und aufgebauten Überstunden verfahren wird, und lass dir gegebenenfalls nicht genommenen Urlaub abgelten.
- Ein Arbeitszeugnis anfordern: Bitte ausdrücklich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, auf das du einen Anspruch hast (§ 109 GewO).
- Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beachten: Beachte, dass eine Eigenkündigung ohne wichtigen Grund zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann, in der Regel zwölf Wochen.
- Fristen im Kalender markieren: Notiere dir den letzten möglichen Kündigungstag und den Beendigungstermin, damit alles fristgerecht abläuft.
Expertentipp:
Kündige möglichst erst, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. So vermeidest du, ohne Anschlussbeschäftigung dazustehen, und umgehst eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, die bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund droht.
Wichtigste Erkenntnisse
Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer beendet das Arbeitsverhältnis einseitig und ohne Angabe von Gründen. Entscheidend sind die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB) und die richtige Kündigungsfrist, die für Arbeitnehmer in der Regel vier Wochen zum Fünfzehnten oder Monatsende beträgt (§ 622 Abs. 1 BGB), in der Probezeit zwei Wochen.
Wer die Frist korrekt berechnet, den Zugang sicherstellt, Resturlaub und Zeugnis klärt und die mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedenkt, beendet das Arbeitsverhältnis sauber. Ein geprüftes Muster hilft dabei, alle Angaben zu berücksichtigen.






