Was ist die Kündigung eines Minijobs?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV, also ein vollwertiges Arbeitsverhältnis mit einem Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze, die seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat liegt. Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der eine der beiden Seiten das Arbeitsverhältnis beendet.
Ein eigenes Kündigungsrecht für Minijobs gibt es nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln: die Schriftform des § 623 BGB, die Fristen des § 622 BGB und, bei entsprechender Betriebsgröße, das Kündigungsschutzgesetz. Auch Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und besonderer Kündigungsschutz gelten uneingeschränkt.
Expertentipp:
Die Kündigung muss zwingend auf Papier erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). Eine Kündigung per WhatsApp, SMS oder E-Mail ist nichtig, selbst wenn beide Seiten einverstanden sind. Gerade bei Minijobs im privaten Umfeld, etwa im Haushalt oder in der Gastronomie, wird das häufig übersehen, und das Arbeitsverhältnis läuft dann einfach weiter.
Wann kann ein Minijob gekündigt werden?
Die Beendigung eines Minijobs ist jederzeit möglich, sofern die Form und die Frist eingehalten werden. Die folgenden Konstellationen sind die häufigsten:
1. Durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
Beide Seiten können ordentlich kündigen. Der Arbeitnehmer benötigt dafür keinen Grund. Der Arbeitgeber braucht ebenfalls keinen, solange das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, also in Kleinbetrieben und während der ersten sechs Monate. Greift es, muss die Kündigung personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt gerechtfertigt sein.
2. Unter Beachtung der Kündigungsfrist
Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen, entweder zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Dauer der Beschäftigung, für den Minijobber bleibt es bei der Grundfrist, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt.
3. Auch während der Probezeit
Ist im Arbeitsvertrag eine Probezeit von höchstens sechs Monaten vereinbart, kann mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Ohne vereinbarte Probezeit gilt von Anfang an die reguläre Grundfrist.
4. Außerordentlich bei einem wichtigen Grund
Eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB ist auch im Minijob möglich, etwa bei Diebstahl, Tätlichkeiten oder einem erheblichen Lohnrückstand. Sie muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Gründe zugehen und setzt bei steuerbarem Fehlverhalten in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus.
Wie schreibt man die Kündigung eines Minijobs richtig?
Das Schreiben ist kurz, aber vier Punkte entscheiden über die Wirksamkeit:
Schritt 1: Die geltende Kündigungsfrist ermitteln
Prüfe zuerst den Arbeitsvertrag und einen etwaigen Tarifvertrag, denn dort stehen oft längere Fristen. Kürzere Fristen als die gesetzlichen sind unzulässig. Rechne anschließend rückwärts vom voraussichtlichen Zugangsdatum aus und ergänze im Schreiben die Auffangklausel „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Schritt 2: Die Kündigung schriftlich verfassen
Erstelle ein Originaldokument auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Eine eingescannte Unterschrift oder ein Faksimile genügt der strengen Schriftform des § 126 BGB nicht. Kündigt ein Bevollmächtigter für den Arbeitgeber, lege die Originalvollmacht bei, sonst kann die Kündigung nach § 174 BGB zurückgewiesen werden.
Schritt 3: Den Zugang nachweisen
Die Kündigung wird erst mit Zugang wirksam, und wer kündigt, muss diesen Zugang beweisen. Am sichersten ist die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder vor Zeugen, ersatzweise der Einwurf durch einen Boten, der den Inhalt kennt und Datum und Uhrzeit protokolliert.
Schritt 4: Resturlaub und Abmeldung klären
Halte fest, wie viele Urlaubstage noch offen sind und ob sie genommen oder nach § 7 Abs. 4 BUrlG abgegolten werden. Als Arbeitgeber meldest du die Beschäftigung zum Beendigungsdatum bei der Minijob-Zentrale ab und stellst eine Arbeitsbescheinigung sowie auf Wunsch ein Arbeitszeugnis aus.
Expertentipp:
Mit einem Dokumentengenerator wie Legally.io kannst du die Kündigung deines Minijobs Schritt für Schritt anhand eines Musters erstellen. So sind der Beendigungstermin, die Bezugnahme auf den Arbeitsvertrag, die Auffangklausel und die Bitte um ein Arbeitszeugnis von Anfang an vollständig.
Was muss die Kündigung des Minijobs enthalten?
Damit das Schreiben eindeutig und wirksam ist, sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Angaben zu den Parteien: vollständiger Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei Unternehmen die Firmierung samt Rechtsform sowie Ort und Datum des Schreibens.
- Bezug auf das Arbeitsverhältnis: das Datum des Arbeitsvertrages und die Bezeichnung der Tätigkeit, damit sich die Erklärung eindeutig zuordnen lässt.
- Eindeutige Kündigungserklärung: eine unmissverständliche Formulierung wie „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht”. Ankündigungen oder Formulierungen im Konjunktiv genügen nicht.
- Kündigungstermin mit Auffangklausel: der konkrete Beendigungstag und der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ für den Fall einer Fehlberechnung.
- Hinweis auf Resturlaub und Arbeitspapiere: die Zahl der offenen Urlaubstage sowie die Bitte um Arbeitsbescheinigung, Arbeitszeugnis und die letzte Lohnabrechnung.
- Bitte um Empfangsbestätigung: die Bitte, den Erhalt und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen.
- Eigenhändige Unterschrift: die Originalunterschrift der kündigenden Person, bei Vertretung mit beigefügter Vollmacht.
Praktische Tipps für die Kündigung eines Minijobs
Folgende Hinweise verhindern die typischen Fehler bei geringfügiger Beschäftigung:
- Fristen korrekt berechnen: Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Datum auf dem Schreiben. Plane zwei bis drei Werktage Puffer ein, wenn du zum 15. oder zum Monatsende kündigen willst, und prüfe vorher, ob der Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vorsieht.
- Kündigungsschutz beachten: Minijobber genießen denselben Schutz wie alle anderen Beschäftigten. Bei der Berechnung der Betriebsgröße nach § 23 KSchG zählen sie allerdings nur anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5 und bis 30 Wochenstunden mit 0,75.
- Besonderen Kündigungsschutz prüfen: Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit und Schwerbehinderung schützen auch im Minijob. In diesen Fällen bedarf die Kündigung einer vorherigen behördlichen Zustimmung; andernfalls ist sie unwirksam.
- Die Kündigung per Einschreiben senden: Ein Einwurfeinschreiben liefert einen Auslieferungsbeleg. Vom Übergabeeinschreiben solltest du absehen, weil ein Benachrichtigungszettel im Briefkasten noch keinen Zugang begründet.
- Urlaub und Abmeldung nicht vergessen: Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den Arbeitsstunden. Nicht genommener Urlaub ist bei der Beendigung abzugelten. Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung zusätzlich bei der Minijob-Zentrale ab.
Wichtigste Erkenntnisse
Die Kündigung eines Minijobs unterliegt denselben Regeln wie jede andere Kündigung: Sie muss schriftlich auf Papier erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB), die Fristen des § 622 BGB einhalten und dem Empfänger nachweisbar zugehen. Eine Kündigung per Nachricht oder E-Mail ist nichtig.
Auch Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch sowie besonderer Schutz für Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit und schwerbehinderte Menschen gelten uneingeschränkt. Wer Frist, Form und Zugang beachtet und Resturlaub sowie Abmeldung bei der Minijob-Zentrale mitbedenkt, beendet das Arbeitsverhältnis sauber. Eine geprüfte Vorlage sorgt dafür, dass nichts fehlt.


