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Vorlage und Beispiel für eine Kündigung in der Probezeit

Kündigung probezeit
Aktualisiert am
10
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29
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2026
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Eine Kündigung innerhalb der Probezeit beendet ein Arbeitsverhältnis in den ersten Monaten mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen. Beide Seiten können sie ohne Angabe von Gründen aussprechen. Entscheidend ist nur eines: Das Schreiben muss dem Empfänger noch während der Probezeit zugehen.

In diesem Artikel erfährst du, was eine Kündigung in der Probezeit ist, wann sie möglich ist, was das Schreiben enthalten muss und wie du es richtig verfasst, samt praktischen Tipps und einer Vorlage als Orientierungshilfe.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Kündigung in der Probezeit?

Die Probezeit ist eine vereinbarte Anfangsphase des Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Ist sie im Arbeitsvertrag vereinbart, gilt für diese Zeit eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern.

Davon zu trennen ist die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (§ 1 Abs. 1 KSchG). Bis dahin braucht der Arbeitgeber keinen sozialen Rechtfertigungsgrund – unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde.

Expertentipp:

Beide Zeiträume laufen unabhängig voneinander. Wurde nur eine dreimonatige Probezeit vereinbart, endet danach die Zwei-Wochen-Frist, und es gilt die reguläre Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Ohne Rechtfertigungsgrund kann der Arbeitgeber dennoch bis zum Ablauf des sechsten Monats kündigen.

Wann ist eine Kündigung in der Probezeit möglich?

Grundsätzlich jederzeit, solange Form und Frist eingehalten werden. Die folgenden Punkte sind dabei entscheidend:

1. Während der vereinbarten Probezeit

Die verkürzte Frist gilt nur, wenn die Probezeit tatsächlich im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Entscheidend ist, dass die Kündigung dem Empfänger noch innerhalb der Probezeit zugeht; die Zwei-Wochen-Frist darf anschließend über deren Ende hinauslaufen. Geht das Schreiben erst einen Tag zu spät zu, gilt die reguläre Frist.

2. Durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer

Das Recht steht beiden Seiten in gleicher Weise zu. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer müssen einen Grund oder eine Begründung angeben. Wer als Arbeitnehmer kündigt, sollte eine mögliche Sperrzeit für das Arbeitslosengeld im Blick behalten.

3. Mit verkürzter Kündigungsfrist

Zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag, nicht nur zum Monatsende. Kündigst du am 10. eines Monats, endet das Arbeitsverhältnis am 24. Arbeits- oder Tarifverträge können eine längere Frist vorsehen, kürzere als zwei Wochen sind unzulässig.

4. Außerordentlich bei einem wichtigen Grund

Auch während der Probezeit ist eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB möglich, etwa bei Diebstahl oder beharrlicher Arbeitsverweigerung. Angesichts der ohnehin kurzen Frist von zwei Wochen lohnt sich der Aufwand jedoch selten, und die Anforderungen an den wichtigen Grund bleiben hoch.

Wie schreibt man die Kündigung in der Probezeit richtig?

Das Schreiben ist kurz, aber vier Punkte entscheiden über seine Wirksamkeit:

Schritt 1: Die kurze Kündigungsfrist beachten

Rechne vom voraussichtlichen Zugangsdatum zwei Wochen vorwärts und prüfe, ob dieser Zugang noch in die Probezeit fällt. Prüfe außerdem den Arbeitsvertrag, denn manche Verträge sehen auch für die Probezeit eine längere Frist vor. Ergänze im Schreiben die Auffangklausel „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt".

Schritt 2: Die Kündigung schriftlich erklären

Erforderlich ist ein Originaldokument auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). E-Mail, Messenger oder ein eingescanntes PDF genügen nicht. Kündigt für den Arbeitgeber eine bevollmächtigte Person, gehört die Originalvollmacht dazu, sonst kann die Kündigung nach § 174 BGB zurückgewiesen werden.

Schritt 3: Den Zugang sicherstellen

Weil es auf den Tag ankommt, ist der Zugangsnachweis besonders wichtig. Am sichersten ist die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder vor Zeugen, ersatzweise der Einwurf durch einen Boten, der den Inhalt kennt und Datum und Uhrzeit protokolliert.

Schritt 4: Auf eine Begründung verzichten

Eine Begründung ist nicht erforderlich und oft nachteilig: Wer Gründe nennt, muss sie im Streitfall belegen und liefert Ansatzpunkte für den Vorwurf einer Diskriminierung oder einer Maßregelung. Ein sachlicher Satz ohne Bewertung genügt vollkommen.

Expertentipp:

Mit einem Dokumentengenerator wie Legally.io kannst du deine Kündigung in der Probezeit Schritt für Schritt anhand eines Musters erstellen. So sind der Bezug auf den Arbeitsvertrag, der Beendigungstermin, die Auffangklausel und die Bitte um ein Arbeitszeugnis von Anfang an vollständig.

Was muss die Kündigung in der Probezeit enthalten?

Damit das Schreiben eindeutig und wirksam ist, sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Angaben zu den Vertragsparteien: vollständige Namen und Anschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei Unternehmen die Firmierung samt Rechtsform, dazu Ort und Datum.
  • Bezug auf den Arbeitsvertrag und die Probezeit: das Datum des Arbeitsvertrags, die Bezeichnung der Tätigkeit und der Hinweis, dass die Kündigung innerhalb der vereinbarten Probezeit erfolgt.
  • Eindeutige Kündigungserklärung: eine klare Formulierung wie „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht innerhalb der Probezeit". Andeutungen oder Konjunktive genügen nicht.
  • Kündigungstermin mit Auffangklausel: der konkrete Beendigungstag, berechnet mit zwei Wochen ab Zugang, sowie der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
  • Hinweis auf Resturlaub und Arbeitspapiere: die offenen Urlaubstage sowie die Bitte um Arbeitszeugnis, Arbeitsbescheinigung und die letzte Lohnabrechnung.
  • Bitte um Empfangsbestätigung: die Bitte, den Erhalt und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen.
  • Eigenhändige Unterschrift: die Originalunterschrift der kündigenden Person, bei Vertretung mit beigefügter Vollmacht.

Praktische Tipps für die Kündigung in der Probezeit

Folgende Hinweise verhindern die typischen Fehler in der Anfangsphase:

  • Die Zwei-Wochen-Frist einhalten: Entscheidend ist der Zugang, nicht der Poststempel. Wenn die Probezeit in wenigen Tagen endet, zählt jeder Tag: Geht das Schreiben einen Tag zu spät zu, verlängert sich die Frist auf vier Wochen, entweder zum 15. oder zum Monatsende.
  • Ohne Angabe von Gründen kündigen: Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer müssen die Kündigung begründen. Für den Arbeitgeber ist das sogar die sicherere Variante, weil die genannten Gründe im Streitfall belegt werden müssen.
  • Besonderen Kündigungsschutz prüfen: Er gilt auch in der Probezeit. Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Entbindung (§ 17 MuSchG), Beschäftigte in Elternzeit (§ 18 BEEG) und Betriebsratsmitglieder sind geschützt; bei schwerbehinderten Menschen ist die Zustimmung des Integrationsamts erst nach sechs Monaten Beschäftigung erforderlich.
  • Betriebsrat anhören: Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss er auch vor einer Probezeitkündigung nach § 102 BetrVG angehört werden. Unterbleibt das, ist die Kündigung unwirksam, und dieser Fehler lässt sich nicht nachträglich heilen.
  • Die Kündigung nachweisbar zustellen: Nutze die persönliche Übergabe gegen Unterschrift, einen Boten mit Protokoll oder ein Einwurf-Einschreiben. Bewahre eine unterschriebene Zweitausfertigung mit einem Vermerk über Datum, Uhrzeit und Zustellart auf.

Wichtigste Erkenntnisse

Eine Kündigung in der Probezeit ist ohne Begründung möglich und mit zwei Wochen Frist zu jedem beliebigen Tag wirksam, sofern die Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Der entscheidende Punkt ist der Zugang: Das Schreiben muss dem Empfänger noch innerhalb der Probezeit zugehen, die Frist selbst darf darüber hinauslaufen.

Trotz der Erleichterungen gelten die Schriftform nach § 623 BGB, die Anhörung eines bestehenden Betriebsrats und der besondere Kündigungsschutz für Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit und Betriebsratsmitglieder uneingeschränkt. Eine geprüfte Vorlage stellt sicher, dass Termin, Form und Auffangklausel übereinstimmen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
Braucht man in der Probezeit einen Kündigungsgrund?
Muss die Kündigung schriftlich sein?
Kann auch der Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen?
Gilt Kündigungsschutz in der Probezeit?
Wie lange darf die Probezeit dauern?
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