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Mietvertrag unmöbliertes Zimmer

Vorlage und Beispiel für einen Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer

Mietvertrag unmöbliertes Zimmer
Aktualisiert am
07
/
30
/
2026
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Mietvertrag unmöbliertes Zimmer
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Ein Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer regelt die Vermietung eines einzelnen, möblierten Zimmers samt Nutzung von Küche und Bad. Er kommt zum Einsatz, wenn du ein Zimmer in deiner Wohnung vermietest, an einen Untermieter untervermietest oder befristet an Studierende und Pendler vergibst. Anders als beim Mietvertrag über ein unmöbliertes Zimmer gehört hier auch das Inventar zum Vertragsgegenstand.

In diesem Artikel erfährst du, was ein Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer ist, wann er sich eignet, wie du ihn richtig erstellst, was er enthalten muss. Zudem erhältst du neben praktischen Tipps eine Vorlage zur Orientierung.

Table of Contents

Was ist ein Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer?

Ein Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer ist ein Wohnraummietvertrag, bei dem nicht eine ganze Wohnung, sondern ein einzelnes möbliertes Zimmer überlassen wird. Neben dem Zimmer selbst regelt er die Mitnutzung von Gemeinschaftsräumen wie Küche und Bad sowie das mitvermietete Inventar. Grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie bei einem Mietvertrag über ein Zimmer ohne Möbel, ergänzt um die Besonderheiten der Möblierung.

Rechtlich ist ein möbliertes Zimmer in der Regel normaler Wohnraum, für den die üblichen Schutzvorschriften gelten. Zwei Ausnahmen sind wichtig: Vermietest du ein möbliertes Zimmer in deiner selbst bewohnten Wohnung, greifen nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB der Kündigungsschutz und die Mietpreisbremse nicht. Ähnliches gilt bei einer Vermietung nur zum vorübergehenden Gebrauch.

Expertentipp:

Kläre von Anfang an, ob dein Zimmer unter eine dieser Ausnahmen fällt. Ob du in der Wohnung selbst wohnst und ob die Vermietung wirklich nur vorübergehend ist, entscheidet darüber, welche Schutzrechte und Mietobergrenzen gelten.

Wann eignet sich ein Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer?

Ein möbliertes Zimmer wird in ganz unterschiedlichen Situationen vermietet. Die folgenden Fälle sind besonders häufig.

1. Vermietung eines Zimmers in der eigenen Wohnung

Der klassische Fall ist, wenn du ein Zimmer in deiner selbst bewohnten Wohnung vermietest. Hier gelten nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB gelockerte Regeln, etwa beim Kündigungsschutz, weil du und der Mieter dieselbe Wohnung teilen.

2. Untervermietung an einen Untermieter

Bist du selbst Mieter und möchtest ein Zimmer weitervermieten, schließt du einen Untermietvertrag über das möblierte Zimmer ab. Dafür brauchst du in der Regel die Erlaubnis deines Hauptvermieters, auf die du bei berechtigtem Interesse häufig sogar einen Anspruch hast (§ 553 BGB).

3. Befristete Vermietung an Studierende oder Pendler

Möblierte Zimmer eignen sich gut für Studierende, Wochenendpendler oder befristete Projekte, da Mieter sofort einziehen können. Ist der Aufenthalt von vornherein nur vorübergehend, kann eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB vorliegen.

4. Zwischenmiete während Abwesenheit

Wer selbst für einige Monate abwesend ist, etwa wegen eines Auslandssemesters, vermietet sein möbliertes Zimmer oft vorübergehend. Eine klare Befristung und eine genaue Inventarliste sind hier besonders wichtig.

Wie erstellt man den Mietvertrag richtig?

Ein guter Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer ist eindeutig, vollständig und dokumentiert das Inventar. Die folgenden Schritte helfen dir dabei.

Schritt 1: Möbel und Inventar in einer Liste erfassen

Erstelle eine genaue Inventarliste aller mitvermieteten Möbel und Gegenstände und halte deren Zustand fest. Diese Liste ist bei einem möblierten Zimmer das Herzstück des Vertrags, weil sie bei Auszug Streit über Schäden oder fehlende Gegenstände vermeidet.

Schritt 2: Miete, Nebenkosten und Kaution festlegen

Lege die Höhe der Miete fest und weise, falls möglich, den Möblierungszuschlag gesondert aus. Regele außerdem, welche Nebenkosten anfallen und wie sie abgerechnet werden, und bestimme die Kaution, die höchstens drei Nettokaltmieten betragen darf (§ 551 BGB).

Schritt 3: Befristung und Kündigungsregeln vereinbaren

Klärt, ob der Vertrag unbefristet oder befristet gelten soll, und legt die Kündigungsfristen fest. Beachte, dass bei normalem Wohnraum eine Befristung einen zulässigen Grund nach § 575 BGB voraussetzt, während für Zimmer in der eigenen Wohnung gelockerte Regeln gelten.

Schritt 4: Mitnutzung von Küche und Bad regeln

Halte fest, welche Gemeinschaftsräume der Mieter mitnutzen darf und welche Regeln dabei gelten. Klare Absprachen zu Küche, Bad und gegebenenfalls Wohnzimmer beugen dem häufigsten Konfliktpunkt im Zimmermietvertrag vor.

Expertentipp:

Mit einem Dokumentengenerator wie Legally.io kannst du deinen Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer Schritt für Schritt erstellen. So sind Inventarliste, Kaution und Kündigungsregeln von Anfang an sauber geregelt.

Was muss der Mietvertrag enthalten?

Damit der Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer vollständig ist, sollten folgende Angaben enthalten sein.

  • Angaben zu Vermieter, Mieter und Zimmer: vollständige Namen und Anschriften der Parteien sowie die genaue Bezeichnung und Lage des vermieteten Zimmers.
  • Inventarliste des möblierten Zimmers: eine detaillierte Aufstellung aller mitvermieteten Möbel und Gegenstände samt Zustand.
  • Höhe von Miete, Nebenkosten und Kaution: die konkrete Miete, gegebenenfalls mit Möblierungszuschlag, die Nebenkostenregelung und die Höhe der Kaution.
  • Regelungen zur Mitnutzung von Küche und Bad: klare Angaben, welche Gemeinschaftsräume mitgenutzt werden dürfen und welche Regeln dafür gelten.
  • Mietdauer, Kündigungsfristen und Unterschriften: Angaben zu Befristung oder unbefristeter Laufzeit, den Kündigungsfristen sowie Datum und Unterschriften beider Parteien.

Praktische Tipps für den Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer

Mit ein paar einfachen Maßnahmen vermeidest du späteren Streit. Diese Tipps helfen dir dabei.

  • Zustand der Möbel bei Übergabe dokumentieren: Halte den Zustand aller Möbel bei der Übergabe mit einem Protokoll und am besten mit Fotos fest, um spätere Diskussionen über Schäden zu vermeiden.
  • Regeln zur Mitnutzung von Küche und Bad festhalten: Vereinbare klare Regeln für die gemeinsame Nutzung, die Reinigung und die Ruhezeiten, um das Zusammenleben reibungslos zu gestalten.
  • Bei Untervermietung die Erlaubnis des Hauptvermieters einholen: Hole vor einer Untervermietung die Erlaubnis deines Vermieters ein, denn ohne sie riskierst du eine Kündigung deines eigenen Mietvertrags.
  • Möblierungszuschlag nachvollziehbar berechnen: Orientiere den Möblierungszuschlag am Wert und Alter der Möbel und weise ihn möglichst gesondert aus, damit die Miete transparent bleibt.
  • Kaution korrekt und getrennt anlegen: Verlange höchstens drei Nettokaltmieten und lege die Kaution getrennt von deinem Vermögen an, wie es das Gesetz vorsieht.

Expertentipp:

Prüfe genau, ob wirklich eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch vorliegt. Wer nur eine kurze Mietdauer vereinbart, um die Mietpreisbremse zu umgehen, und den Vertrag anschließend stillschweigend verlängert, riskiert, dass die Ausnahme nicht greift.

Wichtigste Erkenntnisse

Ein Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer verbindet die üblichen Regeln des Wohnraummietrechts mit den Besonderheiten der Möblierung. Entscheidend sind eine genaue Inventarliste, eine klare Regelung zu Miete, Nebenkosten und Kaution sowie die Frage, ob Ausnahmen nach § 549 Abs. 2 BGB greifen, etwa bei einem Zimmer in der eigenen Wohnung oder bei vorübergehendem Gebrauch.

Wer den Zustand der Möbel dokumentiert, die Mitnutzung von Küche und Bad regelt und bei einer Untervermietung die Erlaubnis des Hauptvermieters einholt, schafft für beide Seiten Klarheit. Eine geprüfte Vorlage hilft dabei, alle Punkte zu berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem möblierten und einem unmöblierten Zimmer?
Gilt bei einem möblierten Zimmer die Mietpreisbremse?
Wie hoch darf die Kaution für ein möbliertes Zimmer sein?
Kann ein befristeter Mietvertrag für ein Zimmer abgeschlossen werden?
Welche Kündigungsfristen gelten für ein möbliertes Zimmer?
Brauche ich für die Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters?
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