Was ist eine Fortbildungsvereinbarung
Eine Fortbildungsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Durchführung und Finanzierung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme. Sie ergänzt den bestehenden Arbeitsvertrag und regelt die besonderen Bedingungen der Fortbildung, insbesondere die Kostenübernahme und eventuelle Rückzahlungsverpflichtungen.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Kosten der Fortbildung ganz oder teilweise zu übernehmen und gegebenenfalls den Arbeitnehmer für die Teilnahme freizustellen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, an der Fortbildung teilzunehmen und unter bestimmten Umständen die Kosten zurückzuzahlen, falls er das Unternehmen kurz nach der Fortbildung verlässt.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Arbeitsvertragsrecht des BGB sowie der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Rückzahlungsklauseln. Siehe auch: § 611a BGB – Arbeitsvertrag.
Wann braucht man eine Fortbildungsvereinbarung
Eine Fortbildungsvereinbarung ist immer dann sinnvoll, wenn der Arbeitgeber erhebliche Kosten für die Weiterbildung eines Mitarbeiters übernimmt und seine Investition absichern möchte. Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine solche Vereinbarung besonders wichtig ist.
1. Kostspielige Weiterbildungen
Bei teuren Fortbildungsmaßnahmen wie Meisterkursen, MBA-Programmen oder spezialisierten Zertifizierungen investiert der Arbeitgeber erhebliche Summen in die Qualifizierung des Mitarbeiters. Eine Fortbildungsvereinbarung sichert diese Investition ab, indem sie eine Rückzahlung vorsieht, falls der Arbeitnehmer das Unternehmen kurz nach Abschluss der Fortbildung verlässt.
Expertentipp:
Die Rückzahlungsverpflichtung sollte sich an den tatsächlichen Kosten und der Dauer der Fortbildung orientieren. Die Rechtsprechung gibt hier klare Grenzen vor, die eingehalten werden müssen.
2. Langfristige Qualifizierungsmaßnahmen
Bei mehrmonatigen oder mehrjährigen Weiterbildungen, bei denen der Arbeitnehmer während der Fortbildung weiter Gehalt bezieht oder freigestellt wird, ist eine Vereinbarung besonders wichtig. Sie regelt nicht nur die Kostenfrage, sondern auch die Arbeitszeitregelungen während der Fortbildung und die Erwartungen an den Mitarbeiter.
3. Spezialisierte Fachkenntnisse
Wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter für spezielle Tätigkeiten qualifiziert, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind, besteht die Gefahr, dass der Mitarbeiter nach der Qualifizierung zu einem Wettbewerber wechselt. Eine Fortbildungsvereinbarung mit angemessener Bindungsfrist kann helfen, diese Investition zu schützen.
4. Externe Zertifizierungen
Bei Fortbildungen, die zu anerkannten externen Zertifikaten führen – wie IT-Zertifizierungen, Sprachprüfungen oder Branchenzertifikate – ist eine Vereinbarung sinnvoll. Der Arbeitnehmer erwirbt hier einen persönlichen Vorteil, der auch bei anderen Arbeitgebern wertvoll ist.
Wie erstellt man eine Fortbildungsvereinbarung
Eine Fortbildungsvereinbarung sollte sorgfältig formuliert werden, um rechtlich wirksam zu sein und beiden Parteien Klarheit zu geben. Hier sind die wichtigsten Schritte.
1. Vertragsparteien und Bezug zum Arbeitsvertrag
Zu Beginn werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit vollständigen Daten benannt. Die Vereinbarung sollte auf den bestehenden Arbeitsvertrag Bezug nehmen und klarstellen, dass sie diesen ergänzt. Wichtig ist auch die Angabe des Datums des Arbeitsvertrags.
2. Beschreibung der Fortbildungsmaßnahme
Die Fortbildung sollte genau beschrieben werden: Name der Maßnahme, Bildungsträger, Dauer, Inhalte und angestrebter Abschluss. Je genauer die Beschreibung, desto klarer sind die gegenseitigen Erwartungen. Auch der Zeitraum der Durchführung sollte festgehalten werden.
Expertentipp:
Füge den Lehrplan oder die Kursbeschreibung als Anlage bei. So sind die Inhalte der Fortbildung dokumentiert und können später nicht bestritten werden.
3. Kostenregelung
Die Vereinbarung sollte genau auflisten, welche Kosten der Arbeitgeber übernimmt: Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Reisekosten, Unterkunft, Lehrmaterialien. Es kann auch geregelt werden, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer einen Eigenanteil trägt. Die Gesamtkosten sollten beziffert werden.
4. Freistellung und Arbeitszeit
Wenn die Fortbildung während der Arbeitszeit stattfindet, sollte die Vereinbarung regeln, ob es sich um bezahlte Freistellung handelt oder ob Urlaub oder Überstunden eingesetzt werden. Bei berufsbegleitenden Fortbildungen sollte die Aufteilung zwischen Arbeitszeit und Freizeit geklärt werden.
5. Rückzahlungsklausel
Die Rückzahlungsklausel ist der zentrale Punkt der Vereinbarung. Sie legt fest, unter welchen Umständen der Arbeitnehmer die Fortbildungskosten zurückzahlen muss. Typischerweise greift die Rückzahlung, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist nach Abschluss der Fortbildung verlässt. Die Klausel muss den strengen Anforderungen der Rechtsprechung entsprechen.
6. Unterschriften
Die Vereinbarung muss von beiden Parteien unterschrieben werden. Das Datum der Unterzeichnung ist wichtig und sollte vor Beginn der Fortbildung liegen. Jede Partei erhält ein Exemplar der unterzeichneten Vereinbarung.
Welche Inhalte gehören in eine Fortbildungsvereinbarung
Eine vollständige Fortbildungsvereinbarung sollte folgende wesentliche Punkte enthalten:
- Vertragsparteien: vollständige Angaben zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Fortbildungsbeschreibung: genaue Bezeichnung, Anbieter, Dauer und Inhalte der Maßnahme
- Kostenaufstellung: detaillierte Auflistung aller vom Arbeitgeber übernommenen Kosten
- Freistellung: Regelungen zur Arbeitszeit während der Fortbildung
- Pflichten des Arbeitnehmers: Teilnahmepflicht, Prüfungsteilnahme, Informationspflichten
- Rückzahlungsklausel: Bedingungen, Höhe und zeitliche Staffelung der Rückzahlung
- Bindungsfrist: Zeitraum, in dem die Rückzahlungspflicht gilt
- Ausnahmen: Fälle, in denen keine Rückzahlung erfolgt (z.B. betriebsbedingte Kündigung)
Expertentipp:
Die Rückzahlungsklausel sollte eine zeitliche Staffelung vorsehen, bei der der Rückzahlungsbetrag mit zunehmender Betriebszugehörigkeit sinkt. Das entspricht der Rechtsprechung und ist für beide Seiten fair.
Praktische Tipps für die Fortbildungsvereinbarung
Einige Hinweise helfen dir, eine rechtssichere und ausgewogene Vereinbarung zu erstellen:
- Rechtsprechung beachten: Das Bundesarbeitsgericht hat strenge Anforderungen an Rückzahlungsklauseln entwickelt. Halte die zulässigen Bindungsfristen ein.
- Verhältnismäßigkeit wahren: Die Bindungsfrist muss im angemessenen Verhältnis zur Dauer und zum Wert der Fortbildung stehen.
- Echten Vorteil schaffen: Eine Rückzahlungsklausel ist nur wirksam, wenn die Fortbildung dem Arbeitnehmer einen echten Vorteil auf dem Arbeitsmarkt verschafft.
- Vor Beginn abschließen: Die Vereinbarung muss vor Beginn der Fortbildung unterzeichnet werden, um wirksam zu sein.
- Ausnahmen definieren: Lege fest, dass bei betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber keine Rückzahlung erfolgt.
Wichtige Erkenntnisse
Die Fortbildungsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument, um Investitionen in die Mitarbeiterqualifizierung abzusichern. Sie schafft Klarheit über die gegenseitigen Rechte und Pflichten und bietet beiden Parteien Rechtssicherheit.
Besonders wichtig ist die rechtskonforme Gestaltung der Rückzahlungsklausel. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gibt hier klare Grenzen vor, die eingehalten werden müssen. Eine unwirksame Klausel führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Rückzahlung verlangen kann.
Von einer sorgfältig erstellten Fortbildungsvereinbarung profitieren beide Seiten: Der Arbeitgeber kann in die Qualifizierung seiner Mitarbeiter investieren, der Arbeitnehmer erhält wertvolle Weiterbildung und Planungssicherheit.






