Was ist eine Mankoabrede?
Eine Mankoabrede ist eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Haftung für Fehlbestände in Kassen, Lagern oder bei Warenbeständen regelt. Im Gegenzug für die Übernahme dieser Haftung erhält der Arbeitnehmer ein sogenanntes Mankogeld als zusätzliche Vergütung.
Das Mankogeld dient als Ausgleich für das erhöhte Risiko, das der Arbeitnehmer durch die Mankohaftung trägt. Die Höhe des Mankogeldes muss in einem angemessenen Verhältnis zum Haftungsrisiko stehen. Typischerweise wird es als monatlicher Pauschalbetrag gezahlt und ist sozialversicherungs- sowie steuerpflichtig.
Die rechtlichen Grundlagen der Mankohaftung ergeben sich aus den allgemeinen Regeln zur Arbeitnehmerhaftung, insbesondere aus § 619a BGB und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur beschränkten Arbeitnehmerhaftung.
Wann braucht man eine Mankoabrede?
Eine Mankoabrede ist in verschiedenen beruflichen Situationen sinnvoll oder sogar notwendig. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Arbeitnehmer eigenverantwortlich mit Bargeld, Waren oder Inventar umgehen und dabei das Risiko von Fehlbeständen tragen.
1. Kassenbeschäftigte mit Fehlbeständen
Für Kassierer und Kassiererinnen im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Bankwesen ist die Mankoabrede besonders relevant. Sie arbeiten täglich mit Bargeld und tragen das Risiko von Kassendifferenzen. Eine klare Mankovereinbarung regelt, bis zu welcher Höhe der Arbeitnehmer für Fehlbestände haftet und welches Mankogeld er dafür erhält. Ohne eine solche Vereinbarung gilt die allgemeine Arbeitnehmerhaftung, die nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit greift.
Expertentipp:
Achte darauf, dass die Mankoabrede nur für Fehlbestände gilt, die während deiner alleinigen Kassenverantwortung entstanden sind. Bei Kassengemeinschaften ist eine individuelle Mankohaftung rechtlich problematisch.
2. Lagerarbeiter mit Inventurverantwortung
Mitarbeiter, die für Lagerbestände verantwortlich sind, können ebenfalls von einer Mankoabrede betroffen sein. Dies gilt insbesondere, wenn sie alleinigen Zugang zum Lager haben und für die korrekte Erfassung von Warenein- und -ausgängen zuständig sind. Die Mankovereinbarung sollte in diesem Fall klar definieren, welche Bestände erfasst und wie Inventurdifferenzen behandelt werden.
3. Mitarbeiter mit Warenausgabe
Auch Mitarbeiter, die Waren ausgeben oder verwalten, können unter eine Mankoabrede fallen. Dies betrifft beispielsweise Tankstellenmitarbeiter, Kioskbetreiber oder Personal in Ausgabestellen. Entscheidend ist, dass der Mitarbeiter die tatsächliche Kontrolle über die Bestände hat und diese eigenverantwortlich verwaltet.
Wie erstellt man eine Mankoabrede?
Die Erstellung einer rechtswirksamen Mankoabrede erfordert die Beachtung verschiedener rechtlicher Voraussetzungen. Folge diesen Schritten, um eine rechtssichere Mankovereinbarung aufzusetzen.
Schritt 1: Schriftliche Vereinbarung aufsetzen
Eine Mankoabrede sollte immer schriftlich erfolgen, auch wenn dies gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die schriftliche Form dient der Beweissicherung und schafft Klarheit für beide Parteien. Die Vereinbarung kann als separates Dokument oder als Bestandteil des Arbeitsvertrags formuliert werden.
Schritt 2: Höhe des Mankogeldes festlegen
Das Mankogeld muss in einem angemessenen Verhältnis zum Haftungsrisiko stehen. Als Faustregel gilt, dass das Mankogeld ausreichen sollte, um erwartbare Fehlbestände im Laufe eines Jahres auszugleichen. Bei zu niedrigem Mankogeld kann die gesamte Mankoabrede unwirksam sein. Üblich sind Beträge zwischen 15 und 50 Euro monatlich, je nach Branche und Haftungsumfang.
Expertentipp:
Dokumentiere die Kalkulation des Mankogeldes. Falls die Vereinbarung später angefochten wird, kannst du so nachweisen, dass die Höhe angemessen kalkuliert wurde.
Schritt 3: Haftungsumfang definieren
Definiere klar, für welche Fehlbestände der Arbeitnehmer haftet. Dies umfasst die Art der Bestände, den Haftungszeitraum und eventuelle Höchstgrenzen. Eine unbegrenzte Mankohaftung ist rechtlich unwirksam. Die Haftung sollte auf das jährliche Mankogeld begrenzt werden oder einen anderen angemessenen Höchstbetrag nicht überschreiten.
Schritt 4: Alleinigen Zugang sicherstellen
Eine wirksame Mankoabrede setzt voraus, dass der Arbeitnehmer alleinigen Zugang zur Kasse oder zum Lager hat. Bei gemeinschaftlicher Nutzung ist eine individuelle Mankohaftung nicht durchsetzbar. Stelle daher sicher, dass die Zugangsregelungen dokumentiert werden und der Arbeitnehmer tatsächlich die alleinige Kontrolle über die relevanten Bestände hat.
Was sollte eine Mankoabrede enthalten?
Eine vollständige und rechtswirksame Mankovereinbarung muss verschiedene wesentliche Bestandteile enthalten. Die folgenden Elemente sind für eine rechtssichere Mankoabrede unverzichtbar.
- Höhe der Mankogeld-Zahlung: Die Vereinbarung muss die genaue Höhe des monatlichen Mankogeldes angeben. Zusätzlich sollte geregelt sein, wann und wie das Mankogeld ausgezahlt wird. In der Regel erfolgt die Auszahlung zusammen mit dem regulären Gehalt. Das Mankogeld ist als solches in der Gehaltsabrechnung auszuweisen.
- Haftungsbegrenzung: Eine wirksame Mankoabrede enthält immer eine Begrenzung der Haftung. Diese kann als absoluter Betrag oder als Mehrfaches des jährlichen Mankogeldes formuliert werden. Ohne Haftungsbegrenzung ist die Mankoabrede in der Regel unwirksam, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
- Zugangsregelung zur Kasse oder zum Lager: Der Vertrag sollte klar festhalten, dass der Arbeitnehmer alleinigen Zugang zur Kasse oder zum Lager hat. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Mankoabrede. Ohne alleinigen Zugang kann dem Arbeitnehmer nicht nachgewiesen werden, dass er für den Fehlbestand verantwortlich ist.
- Abrechnungszeiträume: Die Mankoabrede sollte festlegen, in welchen Zeiträumen Fehlbestände erfasst und abgerechnet werden. Üblich sind tägliche, wöchentliche oder monatliche Abrechnungen. Je kürzer der Abrechnungszeitraum, desto einfacher ist die Zuordnung von Fehlbeständen zum verantwortlichen Mitarbeiter.
Expertentipp:
Lass dir den alleinigen Zugang schriftlich bestätigen und dokumentiere, wie der Zugang praktisch geregelt ist. Bei Schichtwechseln sollte ein Übergabeprotokoll geführt werden.
Praktische Tipps für die Mankoabrede
Mit diesen Hinweisen vermeidest du typische Fehler bei der Mankovereinbarung und sicherst dich rechtlich optimal ab.
- Angemessenes Mankogeld vereinbaren: Das Mankogeld muss so bemessen sein, dass es die zu erwartenden Fehlbestände über einen längeren Zeitraum ausgleichen kann. Ein zu niedriges Mankogeld führt zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung. Orientiere dich an branchentypischen Werten und dokumentiere die Berechnungsgrundlage.
- Alleinige Verfügungsgewalt dokumentieren: Ohne alleinigen Zugang keine wirksame Mankohaftung. Dokumentiere genau, wie der Zugang geregelt ist, welche Schlüssel oder Codes verwendet werden und wie bei Schichtwechseln verfahren wird. Ein Übergabeprotokoll bei jedem Wechsel schafft Klarheit und schützt alle Beteiligten.
- Rechtliche Grenzen der Haftung beachten: Die Mankohaftung ist durch die Rechtsprechung eng begrenzt. Sie gilt nur bei leichter Fahrlässigkeit und nur im Rahmen des gezahlten Mankogeldes. Bei mittlerer oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorsatz gelten die allgemeinen Regeln der Arbeitnehmerhaftung. Eine darüber hinausgehende Haftung kann nicht wirksam vereinbart werden.
Wichtige Erkenntnisse
Die Mankoabrede ist ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument, das bei korrekter Gestaltung für beide Seiten Vorteile bietet. Der Arbeitnehmer erhält ein Mankogeld als Ausgleich für die übernommene Mankohaftung, der Arbeitgeber gewinnt Rechtssicherheit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlbeständen. Entscheidend für die Wirksamkeit sind ein angemessenes Mankogeld, eine klare Haftungsbegrenzung und der alleinige Zugang des Arbeitnehmers zu den relevanten Beständen. Mit einer sorgfältig formulierten Mankovereinbarung legst du den Grundstein für ein faires und rechtssicheres Arbeitsverhältnis.






