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Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter

Vorlage und Anleitung für die Kündigung durch einen Mieter gemäß Mietrecht

Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter
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2026
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Mieterkündigung des Mietverhältnisses, Ordentliche Kündigung des Mietvertrags durch Mieter, Beendigungsschreiben Mietvertrag seitens Mieter
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Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter
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Die Kündigung durch einen Mieter gemäß dem Mietrecht ist einer der häufigsten Vorgänge im deutschen Mietrecht – und dennoch treten dabei regelmäßig Fehler auf, die den Auszug verzögern oder sogar unwirksam machen können. Ob du eine neue Wohnung gefunden hast, beruflich umziehst oder es zu schwerwiegenden Mängeln in der Wohnung kommt: Die Kündigung des Mietvertrags muss bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen, damit sie rechtswirksam ist. Viele Mieter unterschätzen, wie wichtig die Einhaltung der Kündigungsfrist, die Schriftform und die Unterschrift aller Vertragsparteien ist.

In diesem Artikel erfährst du, was die Kündigung einer Wohnung durch den Mieter rechtlich bedeutet, wann und wie du kündigen kannst und welche Inhalte das Kündigungsschreiben enthalten muss. Außerdem erhältst du eine ausführliche Vorlage für die Kündigung deiner Wohnung.

Table of Contents

Was ist die Kündigung durch einen Mieter gemäß Mietrecht?

Die Kündigung durch einen Mieter ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der du als Mieter das bestehende Mietverhältnis beendest. Anders als bei einem Aufhebungsvertrag benötigst du dafür nicht die Zustimmung des Vermieters – die Kündigung wird wirksam, sobald sie dem Vermieter zugeht, sofern alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die rechtliche Grundlage für die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietvertrags durch den Mieter findet sich in § 573c BGB. Danach kannst du als Mieter den Mietvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, musst jedoch die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Das bedeutet: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet.

Daneben gibt es die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags nach §§ 543, 569 BGB. Diese erlaubt dir eine fristlose Beendigung des Mietverhältnisses, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dir das Festhalten am Vertrag unzumutbar macht – etwa bei Gesundheitsgefährdung, schwerwiegenden Mängeln oder Vertragsverletzungen des Vermieters.

Das Kündigungsschreiben muss nach § 568 Abs. 1 BGB zwingend in Schriftform erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam. Damit ist die Kündigung der Wohnung ein formgebundener Rechtsakt, bei dem bereits kleine Formfehler dazu führen können, dass das Mietverhältnis fortbesteht und du weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet bist.

Wann kann ein Mieter den Mietvertrag kündigen?

1. Ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist

Die ordentliche Kündigung des Mietvertrags steht dir als Mieter jederzeit offen, ohne dass du einen Grund nennen musst. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate und gilt unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Anders als beim Vermieter verlängert sich die Frist für den Mieter auch nach vielen Jahren nicht. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird. Geht sie beispielsweise am 3. April ein, endet das Mietverhältnis am 30. Juni. Verpasst du diesen Stichtag auch nur um einen Tag, verschiebt sich das Ende um einen ganzen Monat.

Expertentipp:

Zähle bei der Berechnung der Frist den Samstag mit – nach herrschender Rechtsprechung im Mietrecht gilt der Samstag als Werktag für die Dreitagesfrist. Plane lieber einen Tag Puffer ein und sende die Kündigung früh genug ab, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

2. Außerordentliche fristlose Kündigung bei wichtigem Grund

Die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags ermöglicht dir eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Typische Fälle sind eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch die Wohnung (z. B. großflächiger Schimmelbefall), der dauerhafte Ausfall wesentlicher Versorgungseinrichtungen wie Heizung oder Warmwasser, schwerwiegende Vertragsverletzungen des Vermieters oder die vertragswidrige Verweigerung des Zutritts zur Wohnung. Die außerordentliche Kündigung der Wohnung setzt in der Regel voraus, dass du den Vermieter zuvor abgemahnt und ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hast. Nur, wenn eine Abhilfe offensichtlich aussichtslos ist oder die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wäre, kannst du ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Im Kündigungsschreiben musst du den wichtigen Grund angeben und erläutern.

3. Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung oder Modernisierung

In bestimmten Situationen gewährt das Gesetz dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht mit verkürzter Frist. Kündigt der Vermieter eine Mieterhöhung nach §§ 558, 559 BGB an, kannst du das Mietverhältnis bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Dieses Recht gilt auch bei Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer Mieterhöhung führen. Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht dir, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, wenn die neuen Konditionen für dich wirtschaftlich nicht mehr tragbar sind, ohne die reguläre Dreimonatsfrist in vollem Umfang abwarten zu müssen.

4. Kündigung bei befristeten Mietverträgen

Bei einem befristeten Mietvertrag (Zeitmietvertrag nach § 575 BGB) ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit grundsätzlich ausgeschlossen – das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist allerdings auch bei befristeten Verträgen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Prüfe vor der Kündigung daher immer, ob dein Mietvertrag befristet oder unbefristet ist, da sich daraus unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten ergeben.

Wie verfasst man eine Kündigung des Mietvertrags als Mieter?

Schritt 1: Schriftform und eigenhändige Unterschrift einhalten

Die Kündigung des Mietvertrags muss zwingend schriftlich erfolgen. Ein formloses Schreiben, das ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben wird, genügt – es muss kein spezielles Formular oder Vordruck verwendet werden. Die Unterschrift muss von Hand geleistet werden; ein eingescannter oder digitaler Namenszug ist nicht ausreichend. Wenn mehrere Personen als Mieter im Vertrag stehen, müssen alle Mieter das Kündigungsschreiben unterschreiben. Fehlt auch nur eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam und das Mietverhältnis besteht fort. Achte deshalb besonders bei Wohngemeinschaften oder Paaren darauf, dass alle Vertragsparteien unterzeichnen.

Schritt 2: Kündigungsfrist und Kündigungstermin korrekt benennen

Nenne im Schreiben ausdrücklich, zu welchem Termin du das Mietverhältnis beendest. Bei einer ordentlichen Kündigung ist dies in der Regel der letzte Tag des übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich die Formulierung: „Hiermit kündige ich den Mietvertrag ordentlich und fristgerecht zum [konkreten Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin." Die hilfsweise Kündigung stellt sicher, dass das Mietverhältnis auch dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt endet, wenn du dich bei der Fristberechnung vertan haben solltest.

Expertentipp:

Verwende immer die hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Termin als Ergänzung. So vermeidest du, dass eine falsche Datumsangabe die gesamte Kündigung unwirksam macht. Gerichte akzeptieren diese Formulierung regelmäßig und sie bietet dir maximale Sicherheit.

Schritt 3: Kündigung fristgerecht beim Vermieter einreichen

Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Vermieter zugeht. „Zugang" bedeutet, dass der Vermieter die Möglichkeit hat, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen. Der sicherste Weg ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe mit einer von einem Zeugen unterschriebenen Empfangsbestätigung. Das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend – maßgeblich ist allein der Tag, an dem das Schreiben im Briefkasten oder in den Händen des Vermieters landet. Plane deshalb ausreichend Vorlauf ein, um die Dreitagesfrist nicht zu verpassen.

Schritt 4: Kündigung an den richtigen Empfänger richten

Richte die Kündigung an den im Mietvertrag genannten Vermieter. Wird die Wohnung von einer Hausverwaltung betreut, prüfe, ob diese zur Entgegennahme von Kündigungen bevollmächtigt ist. Im Zweifel sendest du das Schreiben sowohl an den Vermieter als auch an die Hausverwaltung. Bei mehreren Vermietern muss die Kündigung grundsätzlich an alle Vermieter adressiert werden.

Was muss die Mieterkündigung enthalten?

  • Name und Anschrift von Mieter und Vermieter: Die vollständigen Kontaktdaten beider Parteien ermöglichen eine eindeutige Zuordnung des Schreibens zum zugehörigen Mietverhältnis.
  • Adresse des Mietobjekts und Vertragsdatum: Nenne die genaue Anschrift der Wohnung (Straße, Hausnummer, Stockwerk, ggf. Lage) sowie das Datum des Mietvertrags oder die Angabe „Mietvertrag vom [Datum]". So wird klar, welches Mietverhältnis gekündigt wird.
  • Eindeutige Kündigungserklärung: Das Schreiben muss unmissverständlich darlegen, dass du das Mietverhältnis kündigen möchtest. Verwende Formulierungen wie „Hiermit kündige ich das Mietverhältnis ordentlich und fristgerecht."
  • Kündigungstermin und hilfsweise Kündigung: Nenne das konkrete Datum, zu dem das Mietverhältnis enden soll, ergänzt durch den Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin".
  • Angabe des wichtigen Grundes (bei fristloser Kündigung): Die außerordentliche Kündigung erfordert die Darlegung des Kündigungsgrundes. Beschreibe den Sachverhalt nachvollziehbar und verweise auf die relevante Rechtsgrundlage.
  • Unterschrift aller Mieter: Alle im Mietvertrag genannten Mieter müssen das Schreiben eigenhändig unterschreiben. Ohne vollständige Unterschriften ist die Kündigung unwirksam.
  • Datum des Schreibens: Es hilft bei der Dokumentation und erleichtert die Fristberechnung.
  • Bitte um schriftliche Bestätigung: Fordere den Vermieter auf, den Erhalt der Kündigung und den Beendigungstermin schriftlich zu bestätigen. Das schafft Rechtssicherheit.

Praktische Tipps für die Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter

  • Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden: Der Versand per Einschreiben mit Rückschein ist die sicherste Methode, um den Zugang der Kündigung nachzuweisen. Der Rückschein belegt, dass der Vermieter das Schreiben persönlich entgegengenommen hat, und dokumentiert das genaue Zugangsdatum. Alternativ kannst du die Kündigung durch einen Boten persönlich überbringen lassen, der den Inhalt des Schreibens kennt und den Zugang schriftlich bestätigen kann. Bewahre den Rückschein oder die Empfangsbestätigung sorgfältig auf, denn bei einem Streit über die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugangsnachweis der entscheidende Beweis.
  • Dreimonatsfrist für die ordentliche Kündigung beachten: Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten beginnt erst mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter. Das bedeutet: Wenn du zum 30. September aus der Wohnung ausziehen möchtest, muss die Kündigung spätestens am 3. Juli (dem dritten Werktag des Monats Juli) beim Vermieter eingegangen sein. Berücksichtige dabei, dass der Samstag als Werktag zählt. Wenn du die Frist auch nur um einen Tag verpasst, verschiebt sich das Ende des Mietverhältnisses um einen ganzen Monat. Plane deshalb großzügig und sende die Kündigung einige Tage früher ab.
  • Übergabetermin frühzeitig mit dem Vermieter abstimmen: Auch wenn du kein Recht auf einen bestimmten Übergabetermin hast, empfiehlt es sich, diesen rechtzeitig mit dem Vermieter zu vereinbaren. Eine frühzeitige Abstimmung gibt beiden Seiten Planungssicherheit und vermeidet Konflikte am Auszugstag. Idealerweise hältst du den Übergabetermin schriftlich fest und vereinbarst zugleich, dass ein Übergabeprotokoll erstellt wird. In diesem Protokoll wird der Zustand der Wohnung bei der Rückgabe dokumentiert – eine wichtige Absicherung gegen spätere Ansprüche des Vermieters wegen angeblicher Schäden.
  • Mietvertrag auf Sonderklauseln prüfen: Manche Mietverträge enthalten Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Renovierungspflichten oder besonderen Kündigungsvereinbarungen. Prüfe vor der Kündigung, ob dein Vertrag solche Regelungen enthält und ob sie wirksam sind – viele starre Renovierungsklauseln wurden von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt. So weißt du vor dem Auszug genau, welche Pflichten du tatsächlich erfüllen musst und welche nicht.

Expertentipp:

Wenn du unsicher bist, ob dein Kündigungsschreiben vollständig und formgerecht ist, kannst du es mit einem Dokumentengenerator wie Legally.io erstellen lassen. Die Plattform hilft dir, alle Pflichtangaben abzudecken und Formfehler zu vermeiden, die deine Kündigung unwirksam machen könnten.

Wichtigste Erkenntnisse

Die Kündigung durch einen Mieter gemäß dem Mietrecht erfordert die Einhaltung klarer formaler und inhaltlicher Voraussetzungen. Die Schriftform, die eigenhändige Unterschrift aller Mieter, die korrekte Einhaltung der Dreimonatsfrist und der rechtzeitige Zugang beim Vermieter sind die vier entscheidenden Erfolgsfaktoren. Ob ordentliche Kündigung des Mietvertrags oder außerordentliche Kündigung der Wohnung – mit einer sorgfältig formulierten Vorlage für die Kündigung der Wohnung, dem Versand per Einschreiben und einer gründlichen Prüfung des Mietvertrags stellst du sicher, dass dein Auszug reibungslos und rechtssicher verläuft.

Frequently Asked Questions

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter bei Wohnraum?
Kann ein Mieter ohne Angabe von Gründen kündigen?
Was sind die Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Mieter?
Muss jeder Mitmieter die Kündigung unterschreiben?
Was passiert, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig beim Vermieter eingeht?
Kann man eine Kündigung des Mietvertrags zurückziehen?
Welche Rechte hat der Mieter beim Auszug nach der Kündigung?
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