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Vorlage und Beispiel für einen Praktikumsvertrag

Praktikumsvertrag
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12
/
07
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2025
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Vorlage und Beispiel für einen Praktikumsvertrag
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Praktikumsvertrag
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Ein Praktikumsvertrag ist weit mehr als nur ein formelles Dokument. Er bildet das rechtliche Fundament für die Zusammenarbeit zwischen Praktikant:in und Unternehmen und sorgt dafür, dass Erwartungen, Aufgaben und Pflichten klar geregelt sind.

Er schafft Transparenz, verhindert Missverständnisse und stellt sicher, dass beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen – ob bei einem Pflichtpraktikum, einem freiwilligen Praktikum oder einem Schülerpraktikum.

In diesem Artikel erfährst du, was ein Praktikumsvertrag ist, wann du ihn benötigst, wie du ihn professionell erstellst und welche Inhalte auf keinen Fall fehlen dürfen.

Table of Contents

Was ist ein Praktikumsvertrag

Ein Praktikumsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die Rechte und Pflichten während eines Praktikums festlegt. Er dient sowohl dem Unternehmen als auch der Praktikant:in als rechtliche Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis.

Darin werden grundlegende Punkte wie Beginn und Ende des Praktikums, Arbeitszeiten, Tätigkeiten, Vergütung, Versicherungsschutz und Kündigungsbedingungen definiert.

Im Gegensatz zu einem klassischen Arbeitsvertrag liegt der Fokus hier nicht auf Produktivität, sondern auf Lern- und Ausbildungszielen. Der Vertrag stellt sicher, dass das Praktikum tatsächlich dem Erwerb beruflicher Fähigkeiten dient und nicht als reguläre Arbeitskraftnutzung missverstanden wird.

Gerade in Deutschland ist der Praktikumsvertrag rechtlich durch verschiedene Gesetze abgesichert, darunter das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Expertentipp:

Achte bei der Formulierung des Praktikumsvertrags darauf, dass der Ausbildungscharakter klar erkennbar bleibt. Wenn eine Praktikant:in überwiegend produktive Tätigkeiten übernimmt, kann der Vertrag rechtlich als Arbeitsverhältnis eingestuft werden – mit Konsequenzen wie Nachzahlung von Mindestlohn und Sozialabgaben.

Wann braucht man einen Praktikumsvertrag

Ein Praktikumsvertrag ist in nahezu allen Fällen empfehlenswert, in denen eine Person praktische Erfahrungen in einem Unternehmen sammelt.

1. Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum ist gesetzlich oder durch eine Studien- oder Schulordnung vorgeschrieben. Es dient nicht dem Erwerb einer Beschäftigung, sondern ausschließlich der praktischen Ergänzung der Ausbildung. Deshalb fällt es nach § 22 Absatz 1 Satz 2 MiLoG nicht unter das Mindestlohngesetz, sofern es tatsächlich Bestandteil der schulischen oder akademischen Laufbahn ist.

In der Praxis bedeutet das: Hochschulen oder Berufsschulen verlangen häufig einen vertraglichen Nachweis, aus dem Dauer, Lernziele und Aufgaben hervorgehen. Der Vertrag dokumentiert damit nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern belegt auch den Ausbildungszweck, der eine Entlohnungspflicht ausschließt.

Wichtig ist, dass die Tätigkeiten im Vertrag den Lernzielen entsprechen – also keine dauerhafte Arbeitsleistung ersetzt. Ein Pflichtpraktikum darf keine reguläre Beschäftigung darstellen. Wird es allerdings über die Ausbildungsziele hinaus als Arbeitsverhältnis gestaltet, kann der Charakter des Pflichtpraktikums verloren gehen und das Unternehmen riskiert, rückwirkend zur Zahlung von Mindestlohn verpflichtet zu werden.

Zudem müssen auch bei Pflichtpraktika Versicherungspflichten beachtet werden: Studierende sind häufig über die Hochschule unfallversichert, während Unternehmen für Arbeitssicherheit, Betreuung und ggf. Haftpflichtdeckung sorgen müssen. Eine klare Regelung im Vertrag schützt hier beide Seiten.

Expertentipp:

Führe bei Pflichtpraktika eine kurze schriftliche Vereinbarung oder ein Ausbildungsprotokoll, das Lernziele, Aufgaben und Betreuungszeiten dokumentiert. Diese Aufzeichnungen helfen, den Ausbildungszweck nachzuweisen, falls später Unklarheiten über die Art des Praktikums entstehen. Sie dienen außerdem als Nachweis gegenüber der Hochschule oder Behörden, dass kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611a BGB vorliegt.

2. Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum wird außerhalb schulischer oder akademischer Verpflichtungen absolviert – häufig, um erste Berufserfahrungen zu sammeln oder den eigenen Karriereweg zu erproben. Da es sich rechtlich um ein Arbeitsverhältnis eigener Art handelt, greifen viele arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, insbesondere der Anspruch auf Mindestlohn nach § 22 MiLoG, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert.

Ein solcher Vertrag sollte detailliert regeln, welche Aufgaben übernommen werden, wie Arbeitszeiten gestaltet sind und welche Vergütung gezahlt wird. Nur so lassen sich Abgrenzungsprobleme zum Arbeitsvertrag vermeiden. Fehlt diese Klarheit, kann das freiwillige Praktikum als reguläre Beschäftigung gewertet werden – mit allen rechtlichen Konsequenzen wie Lohnnachzahlung, Sozialversicherungspflicht und Urlaubsanspruch.

Auch bei kürzeren freiwilligen Praktika lohnt sich eine transparente Vereinbarung über Arbeitszeit, Betreuung, Feedback und Versicherungsschutz. Besonders für Studierende, die ein Praktikum zur Orientierung zwischen Studienabschnitten oder nach dem Abschluss absolvieren, ist ein sorgfältig formulierter Vertrag ein wichtiges Mittel, um ihre Rechte zu sichern und den Lerneffekt des Praktikums zu maximieren.

Unternehmen wiederum profitieren von klaren Strukturen, da sie so Haftungsrisiken vermeiden und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften dokumentieren können. Empfehlenswert ist, regelmäßig die Gültigkeit der Vereinbarung anhand aktueller Rechtsprechung zu prüfen.

3. Schülerpraktikum

Das Schülerpraktikum ist ein bildungsorientiertes Praktikum, das meist von Schulen initiiert wird, um Jugendlichen erste Einblicke in das Berufsleben zu geben. Im Mittelpunkt steht der pädagogische Zweck – nicht die Arbeitsleistung. Deshalb gelten hier besondere rechtliche Schutzvorschriften, insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Dieses Gesetz begrenzt sowohl die tägliche Arbeitszeit als auch die Art der Tätigkeiten. Schüler:innen dürfen keine gefährlichen, körperlich belastenden oder gesundheitsgefährdenden Arbeiten ausführen. In der Regel beträgt die Arbeitszeit für unter 18-Jährige maximal 7 Stunden pro Tag und 35 Stunden pro Woche. Auch Ruhepausen und Erholungszeiten sind gesetzlich festgeschrieben.

Der Praktikumsvertrag muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten enthalten und sollte detailliert festlegen, welche Aufgaben die Schüler:innen übernehmen, wer ihre Betreuung übernimmt und wie der Versicherungsschutz gestaltet ist. In den meisten Fällen besteht der Unfallversicherungsschutz über die Schule, während das Unternehmen für Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich bleibt.

Ein professionell formulierter Schülerpraktikumsvertrag stärkt das Verantwortungsbewusstsein der Jugendlichen und bietet Eltern wie Betrieben Rechtssicherheit. Er sorgt außerdem dafür, dass das Praktikum seinen eigentlichen Zweck erfüllt: Berufliche Orientierung unter geschützten Bedingungen – und nicht unbezahlte Arbeitsleistung.

Wie erstellt man einen Praktikumsvertrag

1. Vertragsparteien festlegen

Im ersten Schritt müssen die Vertragsparteien eindeutig bezeichnet werden. Dazu gehören die vollständigen Namen, Anschriften und Kontaktdaten des Unternehmens sowie der oder des Praktikant:in. Bei Unternehmen sollten zudem Rechtsform, Handelsregisternummer und die vertretungsberechtigte Person angegeben werden – beispielsweise die Geschäftsführung oder Personalverantwortliche.

Wichtig ist auch die Benennung einer ansprechbaren Betreuungsperson während des Praktikums. Sie fungiert als Schnittstelle zwischen dem Betrieb und der oder dem Praktikant:in, begleitet Lernfortschritte und stellt sicher, dass der Ausbildungszweck erfüllt wird. Bei Minderjährigen müssen zusätzlich die Erziehungsberechtigten als Vertragspartei auftreten und den Vertrag unterzeichnen. Diese genaue Zuordnung schafft Rechtssicherheit, da klar ist, wer welche Rechte und Pflichten trägt.

2. Dauer und Zeitraum bestimmen

Ein wesentlicher Bestandteil des Praktikumsvertrags ist die klare Definition des Zeitraums. Der Vertrag sollte den konkreten Beginn- und Endtermin nennen, aber auch die Möglichkeit einer Verlängerung oder Verkürzung regeln, falls sich etwa der Ausbildungsplan ändert oder das Praktikum vorzeitig beendet wird.

Bei Pflichtpraktika richtet sich die Dauer in der Regel nach der Studien- oder Schulordnung. Ein Verweis auf diese Vorschriften im Vertrag ist sinnvoll, um den Charakter des Praktikums eindeutig als Ausbildungstätigkeit zu dokumentieren. Für freiwillige Praktika empfiehlt es sich, Meilensteine oder Zwischenziele festzulegen – beispielsweise nach drei Monaten ein Evaluationsgespräch –, um Fortschritte transparent zu halten.

Eine genaue Zeitregelung schützt beide Seiten: Der oder die Praktikant:in kann planen, und das Unternehmen hat Planungssicherheit in der Personaldisposition.

3. Tätigkeiten und Lernziele beschreiben

Der Kern eines jeden Praktikums ist der Lernzweck – nicht die Arbeitsleistung. Deshalb sollte der Vertrag die Aufgaben und Tätigkeiten möglichst präzise beschreiben. Dazu gehören die Abteilung, der Tätigkeitsbereich, typische Aufgaben und die Lernziele, die während der Zeit erreicht werden sollen.

Ein Beispiel: „Unterstützung im Marketing bei der Vorbereitung von Social-Media-Kampagnen“ beschreibt nicht nur die Aufgabe, sondern auch den Lerninhalt – also die Vermittlung von Kompetenzen in Kommunikationsplanung, Datenauswertung oder Kreativarbeit. Diese Klarheit dient auch der rechtlichen Abgrenzung zum regulären Arbeitsverhältnis, denn wenn Tätigkeiten überwiegend produktiver Natur sind, kann der Praktikumsstatus infrage gestellt werden.

Zudem hilft eine klare Aufgabenbeschreibung dabei, den pädagogischen Wert zu dokumentieren – ein entscheidender Faktor, falls es später zu Nachfragen von Bildungseinrichtungen oder Aufsichtsbehörden kommt.

Expertentipp:

Verwende im Vertrag eine verständliche, präzise Sprache. Vermeide juristische Fachbegriffe, die Interpretationsspielraum lassen, und beschreibe Tätigkeiten, Lernziele und Pflichten so konkret wie möglich. Mit Tools wie Legally.io kannst du standardisierte Formulierungen nutzen, die rechtssicher, aber leicht lesbar sind. So entsteht ein Vertrag, den beide Seiten wirklich verstehen – und der im Streitfall belastbar bleibt.

4. Vergütung und Arbeitszeit regeln

Die Vereinbarung über Vergütung und Arbeitszeit ist einer der sensibelsten Teile des Praktikumsvertrags. Hier sollte detailliert festgehalten werden, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird, wie Pausen geregelt sind und ob es flexible Arbeitszeiten gibt.

Bei freiwilligen Praktika gilt: Dauert das Praktikum länger als drei Monate, entsteht nach § 22 MiLoG ein Anspruch auf Mindestlohn. Bei kürzeren oder Pflichtpraktika besteht dieser Anspruch nicht, dennoch kann eine freiwillige Aufwandsentschädigung vereinbart werden – etwa für Fahrtkosten oder Verpflegung.

Wichtig ist auch, wie Überstunden, Feiertage und Krankheitstage gehandhabt werden. Eine saubere Regelung verhindert spätere Diskussionen über Arbeitszeiten oder Vergütungspflichten. Arbeitgeber:innen sollten außerdem dokumentieren, dass das Praktikum nicht überwiegend wirtschaftlichen Zwecken dient, sondern dem Lernen – so bleibt der Charakter als Ausbildungspraktikum erhalten.

5. Versicherung und Haftung

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Versicherungsschutz. Während Pflichtpraktikant:innen in der Regel über ihre Bildungseinrichtung unfallversichert sind, müssen freiwillige Praktikant:innen meist über das Unternehmen versichert werden.

Dazu gehören insbesondere die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft sowie eine mögliche Haftpflichtversicherung, falls Schäden im Betrieb entstehen. Der Vertrag sollte genau festlegen, welche Versicherung greift und wer die Beiträge trägt.

Auch Themen wie Krankmeldungen oder der Nachweis einer Krankenversicherung sollten geregelt sein. Gerade bei Auslandseinsätzen oder internationalen Studierenden ist die Klärung der Versicherungsfrage entscheidend, da hier je nach Herkunft unterschiedliche Pflichten gelten können. Ein transparenter Versicherungsabschnitt schützt Unternehmen vor Haftungsrisiken und Praktikant:innen vor finanziellen Folgen im Schadensfall.

6. Kündigung und Datenschutz

Ein Praktikumsvertrag sollte immer eindeutige Kündigungsregelungen enthalten. Dabei kann zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden werden. Häufig wird eine Frist von zwei Wochen vereinbart, bei Pflichtpraktika kann sich die Regelung an der jeweiligen Studienordnung orientieren.

Neben der Beendigung des Vertrags spielt auch der Datenschutz eine große Rolle. Praktikant:innen haben häufig Zugang zu internen Informationen, Kundendaten oder Projektdokumenten. Der Vertrag sollte deshalb eine Vertraulichkeitsklausel enthalten, die den Umgang mit sensiblen Daten regelt – sowohl während als auch nach dem Praktikum.

Zudem ist empfehlenswert, die Rückgabe von Arbeitsmaterialien, Passwörtern oder Unterlagen nach Vertragsende festzuhalten. Unternehmen sichern sich so rechtlich ab, während Praktikant:innen klare Orientierung haben, welche Pflichten über den Zeitraum des Praktikums hinaus bestehen.

Expertentipp:

Viele Praktikant:innen haben während ihres Einsatzes Zugriff auf sensible Daten. Daher sollte der Vertrag klare Regelungen zum Datenschutz enthalten – auch über das Vertragsende hinaus. Am besten ergänzt du eine Klausel, die die Rückgabe von Unterlagen und den Umgang mit digitalen Zugängen beschreibt. Unternehmen sollten den Vertrag anschließend sicher und DSGVO-konform digital archivieren.

Welche Inhalte gehören in einen Praktikumsvertrag

Ein vollständiger Vertrag sollte die folgenden Elemente enthalten:

  • Vertragsparteien: vollständige Angaben von Unternehmen und Praktikant:in
  • Dauer des Praktikums: Start- und Enddatum, ggf. Verlängerungsoption
  • Tätigkeitsbeschreibung: konkrete Aufgaben und Lernziele
  • Arbeitszeit: tägliche oder wöchentliche Arbeitsstunden, Pausen
  • Vergütung: Höhe und Fälligkeit, falls vereinbart
  • Urlaub und Krankheit: ggf. nach Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG)
  • Versicherungsschutz: über Arbeitgeber, Hochschule oder privat
  • Kündigung: Bedingungen, Fristen und Vorgehen
  • Datenschutz und Verschwiegenheit: Umgang mit vertraulichen Informationen

Je detaillierter diese Punkte formuliert sind, desto rechtssicherer und nachvollziehbarer ist der Vertrag für beide Seiten.

Praktische Tipps für den Praktikumsvertrag

Ein gut strukturierter Vertrag schützt nicht nur rechtlich, sondern verbessert auch das Verhältnis zwischen Unternehmen und Praktikant:in.

  • Klarheit über Ziele: Definiere Lernziele präzise, damit das Praktikum einen echten Mehrwert bietet.
  • Frühzeitige Abstimmung: Lass den Vertrag rechtzeitig prüfen – etwa durch Legally.io – um Fehler in der Formulierung zu vermeiden.
  • Transparenz bei der Vergütung: Klare Angaben verhindern spätere Missverständnisse über Zahlungen oder Pflichten.
  • Vertraulichkeit und Datenschutz: Auch Praktikant:innen sollten Datenschutzrichtlinien kennen und einhalten.
  • Digitale Dokumentation: Nutze digitale Tools zur sicheren Speicherung und Verwaltung deines Vertrags.

Eine sorgfältige Gestaltung stärkt das Vertrauen und bildet die Basis für ein erfolgreiches Praktikum.

Wichtige Erkenntnisse

Ein Praktikumsvertrag ist für beide Seiten von zentraler Bedeutung. Er definiert Rechte, Pflichten und Lernziele klar und verhindert Konflikte.

Pflichtpraktika, freiwillige und Schülerpraktika unterscheiden sich rechtlich erheblich, insbesondere beim Thema Vergütung und Versicherung.

Ein präzise formulierter Vertrag ist nicht nur rechtssicher, sondern auch ein Zeichen von Professionalität. Mit einer geprüften Vorlage über Legally.io lässt sich der gesamte Prozess deutlich vereinfachen und standardisieren.

So entsteht ein Dokument, das nicht nur formell korrekt ist, sondern echte Sicherheit und Struktur bietet.

Frequently Asked Questions

Welche Arten von Praktika gibt es?
Wann gilt der Mindestlohn für Praktikant:innen?
Haben Praktikant:innen Anspruch auf Urlaub?
Wie ist die Versicherung während des Praktikums geregelt?
Wer sind die Vertragsparteien eines Praktikumsvertrags?
Welche Unterlagen gehören zum Praktikumsvertrag?
Braucht man Zeug:innen beim Abschluss?
Was passiert nach der Unterzeichnung?
Welche Gesetze gelten für Praktikumsverträge in Deutschland?
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