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Vorlage und Beispiel für einen Werkstudentenvertrag

Werkstudentenvertrag
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Werkstudentenvertrag
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Ein Werkstudentenvertrag ist ein spezieller Arbeitsvertrag für Studierende, die während des Studiums in einem Unternehmen tätig sind. Er legt die Rahmenbedingungen der Beschäftigung fest und sorgt dafür, dass rechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften eingehalten werden.

Er bietet sowohl für Studierende als auch für Arbeitgeber Sicherheit, indem er die Arbeitsbedingungen klar regelt und gleichzeitig den Studierendenstatus schützt.

In diesem Artikel erfährst du, was ein Werkstudentenvertrag ist, wann du ihn benötigst, welche Inhalte er enthalten sollte und wie du ihn Schritt für Schritt richtig erstellst.

Table of Contents

Was ist ein Werkstudentenvertrag

Ein Werkstudentenvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag zwischen einem Studierenden und einem Unternehmen, das praktische Unterstützung sucht. Der Studierende bleibt während der Beschäftigung an einer Hochschule eingeschrieben und arbeitet parallel zum Studium.

Das Besondere ist, dass Werkstudent:innen von bestimmten Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind, solange sie weniger als 20 Stunden pro Woche während des Semesters arbeiten. Dadurch bleibt der Fokus auf dem Studium erhalten, während gleichzeitig Praxiserfahrung gesammelt wird.

Die gesetzliche Grundlage dafür findest du in § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V auf Gesetze-im-Internet.de, wo die Sozialversicherungsfreiheit für Studierende geregelt ist.

Der Vertrag regelt alle wesentlichen Punkte wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Auch Datenschutz- und Vertraulichkeitsklauseln sind fester Bestandteil. Ein klar formulierter Werkstudentenvertrag schützt beide Seiten vor Missverständnissen und schafft Transparenz über Rechte und Pflichten.

Expertentipp:

Viele Studierende unterschätzen die Bedeutung der 20-Stunden-Regel. Sobald du diese Grenze regelmäßig überschreitest, giltst du steuerlich und sozialrechtlich als vollbeschäftigt. Das kann Nachzahlungen auslösen und deinen Studierendenstatus gefährden. Achte daher darauf, dass dein Vertrag die maximale Wochenstundenzahl ausdrücklich festhält.

Wann braucht man einen Werkstudentenvertrag

Ein Werkstudentenvertrag ist in allen Fällen wichtig, in denen du neben deinem Studium regelmäßig arbeitest. Er sorgt dafür, dass du sozialversicherungsrechtlich korrekt angemeldet bist, dein Studierendenstatus gewahrt bleibt und deine Rechte – etwa auf Urlaub und Vergütung – eindeutig geregelt sind.

1. Während des Semesters

Wenn du während des Semesters studierst und gleichzeitig in einem Unternehmen arbeitest, ist ein Werkstudentenvertrag unerlässlich. Er sichert ab, dass du als Studierende:r behandelt wirst und nicht den Status einer regulären Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers erhältst. Das bedeutet: Du profitierst von steuerlichen Vorteilen, bleibst in der studentischen Krankenversicherung und zahlst keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung, solange du unter der 20-Stunden-Grenze bleibst.

Darüber hinaus gibt dir der Vertrag Planungssicherheit. Arbeitgeber wissen genau, wie viele Stunden sie mit dir rechnen können, und du kannst Studium und Arbeit besser koordinieren. Viele Unternehmen nutzen Werkstudent:innen gezielt, um frühzeitig potenzielle Nachwuchskräfte kennenzulernen. Deshalb ist es ratsam, im Vertrag auch Lernziele oder Entwicklungsfelder zu definieren – so hast du die Möglichkeit, gezielt Kompetenzen zu erwerben, die dir später beim Berufseinstieg helfen.

Expertentipp:

Wenn du in Klausurphasen weniger arbeiten kannst, lohnt sich eine flexible Stundenregelung im Vertrag. So kannst du deine Arbeitszeit in ruhigeren Monaten erhöhen, ohne gegen die Sozialversicherungsregelungen zu verstoßen. Das schafft Entlastung im Studium und hält die Beschäftigung rechtssicher.

2. In der vorlesungsfreien Zeit

Während der Semesterferien darfst du als Werkstudent:in bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, ohne deinen Status zu verlieren. Diese Zeit bietet eine wertvolle Gelegenheit, Projekte eigenständig zu übernehmen oder tiefere Einblicke in betriebliche Abläufe zu gewinnen. Viele Studierende nutzen die vorlesungsfreie Zeit, um größere Aufgaben zu übernehmen oder im Unternehmen Verantwortung zu testen – etwa als Assistenz in Projekten oder bei der Vorbereitung von Kampagnen.

Im Vertrag sollte geregelt sein, ob sich der Stundenumfang während der Semesterferien automatisch erhöht oder ob dafür eine schriftliche Vereinbarung nötig ist. So vermeidest du Unklarheiten über deine Vergütung oder Arbeitszeit. Außerdem kann der Arbeitgeber dich während dieser Phase auch in Vollzeit beschäftigen, solange der Zeitraum befristet bleibt und du dich danach wieder auf dein Studium konzentrierst.

Ein weiterer Vorteil: Längere Arbeitsphasen in den Ferien können auf dein Pflichtpraktikum angerechnet werden, wenn die Tätigkeiten fachlich passen. Das spart dir später Zeit und ermöglicht, dass du Theorie und Praxis noch enger miteinander verknüpfst.

3. Nach einem Praktikum

Viele Unternehmen möchten talentierte Studierende nach einem erfolgreichen Praktikum weiterbeschäftigen. In solchen Fällen ist ein Übergang in eine Werkstudentenstelle eine ideale Lösung. Du bleibst Teil des Teams, kannst dein Wissen vertiefen und gleichzeitig dein Studium fortsetzen. Damit das rechtlich sauber geregelt ist, muss ein neuer Werkstudentenvertrag abgeschlossen werden, da das Praktikum in der Regel anderen rechtlichen Bedingungen unterliegt.

Der neue Vertrag sollte klarstellen, dass die bisherige Tätigkeit beendet ist und ab sofort die Bedingungen einer Werkstudentenbeschäftigung gelten. Dazu gehören hauptsächlich Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Befristung und Urlaub. Auch der Aufgabenbereich kann angepasst werden – zum Beispiel von reinen Unterstützungsaufgaben im Praktikum hin zu projektbezogener Mitarbeit mit eigenständiger Verantwortung.

Diese Form der Weiterbeschäftigung bietet beiden Seiten Vorteile: Du bleibst im gewohnten Umfeld, während das Unternehmen auf bereits eingearbeitete und motivierte Mitarbeitende zurückgreifen kann. Besonders häufig geschieht das in technischen, wirtschaftlichen und kreativen Bereichen, in denen Praxiserfahrung eine große Rolle spielt.

Wie erstellt man einen Werkstudentenvertrag

Die Erstellung eines Werkstudentenvertrags erfordert Sorgfalt, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Der Vertrag sollte die Interessen beider Parteien berücksichtigen und klar formuliert sein.

1. Parteien festlegen

Im ersten Schritt werden die Vertragsparteien eindeutig benannt. Das bedeutet, sowohl der Arbeitgeber als auch der oder die Werkstudent:in müssen vollständig mit Name, Anschrift und Kontaktdaten angegeben werden. Bei Studierenden gehören zusätzlich die Hochschule, der Studiengang und die Matrikelnummer in den Vertrag. Diese Angaben sind wichtig, um den Status als eingeschriebene:r Student:in nachzuweisen – eine Grundvoraussetzung für die Werkstudentenregelung.

Darüber hinaus sollte festgelegt werden, wer innerhalb des Unternehmens als Ansprechpartner fungiert. Gerade bei größeren Firmen oder längeren Einsätzen ist eine klare Kommunikationsstruktur entscheidend. In manchen Fällen ist auch relevant, ob der Werkstudent einer bestimmten Abteilung, Teamleitung oder projektverantwortlichen Person unterstellt ist. Solche organisatorischen Angaben fördern eine klare Zusammenarbeit und vermeiden Unklarheiten über Zuständigkeiten.

2. Beschäftigungsumfang festlegen

Die Vereinbarung zur Arbeitszeit ist ein zentraler Bestandteil jedes Werkstudentenvertrags. Sie bestimmt, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird, ob diese flexibel verteilt werden dürfen und welche Regelungen in Prüfungs- oder Semesterferien gelten. Während des Semesters darfst du in der Regel maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um den Werkstudentenstatus zu behalten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit – je nach Vereinbarung – auf bis zu 40 Stunden erhöht werden.

Es empfiehlt sich, im Vertrag festzulegen, ob die Arbeitszeit gleichmäßig über das Jahr verteilt wird oder saisonale Schwankungen zulässig sind. So kannst du in Zeiten hoher Belastung im Studium weniger arbeiten und dies später ausgleichen. Auch die Erfassung der Arbeitszeit sollte geregelt sein – etwa über ein Zeiterfassungssystem oder durch monatliche Stundennachweise.

3. Tätigkeitsbeschreibung

Ein präzise formulierter Tätigkeitsbereich ist entscheidend, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Hier sollte detailliert festgehalten werden, welche Aufgaben der oder die Werkstudent:in übernimmt – etwa die Unterstützung im Projektmanagement, die Mitarbeit bei Recherchen, die Pflege von Datenbanken, das Erstellen von Marketinginhalten oder die Betreuung von Kund:innen.

Die Beschreibung sollte nicht zu allgemein sein („Unterstützung der Abteilung“), sondern konkrete Aufgaben oder Verantwortungsbereiche nennen. Damit lässt sich im Nachhinein besser beurteilen, ob die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Gleichzeitig schützt eine klare Tätigkeitsdefinition die Studierenden vor unzumutbaren Zusatzaufgaben, die nicht zum Studienbezug passen.

Ein weiterer Vorteil einer genauen Tätigkeitsbeschreibung ist die Förderung gezielter Lernziele. Werkstudentenstellen sollen dem Studium dienen – daher lohnt es sich, Aufgaben zu wählen, die fachlich anschließen und zur beruflichen Weiterentwicklung beitragen.

4. Vergütung und Urlaub

Die Vergütung im Werkstudentenvertrag ist in der Regel stundenbasiert. Es gibt keinen gesetzlichen Mindestbetrag über den allgemeinen Mindestlohn hinaus, jedoch orientieren sich viele Unternehmen an branchenüblichen Sätzen oder Tarifverträgen. Im Vertrag sollte klar geregelt sein, wann und wie die Auszahlung erfolgt – etwa monatlich zum Monatsende – und ob Sonderleistungen wie Zuschläge, Bonuszahlungen oder Essenszuschüsse vorgesehen sind.

Werkstudent:innen haben wie alle Arbeitnehmer:innen Anspruch auf bezahlten Urlaub (§ 3 Bundesurlaubsgesetz). Der Urlaub wird anteilig nach der wöchentlichen Arbeitszeit berechnet. Wird also z. B. an drei Tagen pro Woche gearbeitet, ergibt sich ein jährlicher Urlaubsanspruch von mindestens 12 Tagen. Wichtig ist, dass der Vertrag auch regelt, wann Urlaub genommen werden kann und ob Resturlaub übertragen werden darf.

Zusätzlich sollte der Vertrag Informationen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG) enthalten. Diese Absicherung gilt auch für Werkstudent:innen, sobald sie mindestens vier Wochen ununterbrochen beschäftigt sind.

Expertentipp:

Auch als Werkstudent:in hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sobald du vier Wochen ununterbrochen beschäftigt bist (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Viele wissen das nicht und verzichten auf diesen Anspruch. Dokumentiere Krankmeldungen daher immer schriftlich und reiche sie fristgerecht ein.

5. Befristung und Kündigung

Werkstudentenverträge sind in der Regel befristet, häufig für die Dauer eines Semesters oder Studienjahres. Die rechtliche Grundlage dafür bietet § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Eine Befristung ist sinnvoll, weil sie die Flexibilität beider Seiten wahrt – Studierende können sich an veränderte Studienpläne anpassen, und Arbeitgeber reagieren auf Projektlaufzeiten.

Der Vertrag sollte klar regeln, wann er beginnt, wann er endet und unter welchen Umständen eine Verlängerung möglich ist. Ebenso wichtig sind die Kündigungsfristen: Üblich ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, die beiden Parteien ausreichend Zeit für Übergaben gibt. Bei längeren Befristungen kann zusätzlich eine Probezeit vereinbart werden, in der eine kürzere Frist gilt.

Auch die Gründe für eine außerordentliche Kündigung sollten definiert werden, etwa bei grober Pflichtverletzung oder Studienabbruch. Eine klare Regelung beugt Konflikten vor und sorgt für faire Verhältnisse.

Was sollte ein Werkstudentenvertrag enthalten

Ein vollständiger Werkstudentenvertrag sollte alle relevanten Rahmenbedingungen abdecken, um Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen.

  • Vertragsparteien: Beide Seiten mit vollständigen Angaben
  • Tätigkeitsbeschreibung: Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Abteilung
  • Arbeitszeit: Wöchentliche Stundenanzahl und Flexibilitätsregeln
  • Vergütung: Stundenlohn, Fälligkeit, Sonderzahlungen
  • Urlaub: Anspruch entsprechend der Beschäftigungsdauer
  • Befristung: Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption
  • Kündigung: Fristen und Form der Kündigung
  • Vertraulichkeit und Datenschutz: Umgang mit sensiblen Daten
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht

Praktische Tipps für den Werkstudentenvertrag

Ein Werkstudentenvertrag ist mehr als nur eine Formalität. Mit diesen Tipps kannst du sicherstellen, dass du das Beste aus deiner Anstellung herausholst.

  • Steuerfreibeträge beachten: Solange dein Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegt, fällt keine Einkommensteuer an.
  • Krankenversicherung prüfen: Du bleibst in der studentischen Krankenversicherung, wenn du unter 20 Stunden pro Woche arbeitest.
  • Urlaubsanspruch geltend machen: Auch Werkstudent:innen haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
  • Zeugnis sichern: Nach Ende des Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO).
  • Zukunft planen: Ein gut formulierter Vertrag erleichtert den Übergang in eine spätere Festanstellung.

Expertentipp:
Wenn du nach dem Studium im Unternehmen bleiben möchtest, sprich frühzeitig über eine Vertragsumwandlung. Eine nahtlose Umstellung auf ein reguläres Arbeitsverhältnis verhindert Lücken in der Sozialversicherung und kann dir helfen, bessere Konditionen für den Berufseinstieg auszuhandeln.

Wichtige Erkenntnisse

Der Werkstudentenvertrag ist das Fundament für eine rechtssichere und faire Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Unternehmen. Er definiert alle zentralen Punkte wie Arbeitszeit, Vergütung und Befristung klar und verständlich.

Studierende profitieren von Praxiserfahrung, steuerlichen Vorteilen und sozialer Absicherung, während Unternehmen motivierte Nachwuchskräfte gewinnen.

Ein sorgfältig erstellter Vertrag schafft Vertrauen und verhindert Konflikte. Mit Legally.io kannst du ihn einfach anpassen und digital verwalten, um jederzeit den Überblick zu behalten.

Frequently Asked Questions

Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Werkstudentenvertrag?
Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?
Welche Voraussetzungen gelten für einen Werkstudentenvertrag?
Welche Einschränkungen gelten?
Was ist nach der Vertragserstellung zu tun?
Muss der Werkstudentenvertrag schriftlich sein?
Welche Dokumente gehören zum Vertrag?
Welche Gesetze gelten für Werkstudentenverträge?
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