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Zusatzvereinbarung über Gleitzeit

Vorlage und Anleitung für die Zusatzvereinbarung über Gleitzeit im Arbeitsrecht

Zusatzvereinbarung über Gleitzeit
Aktualisiert am
05
/
19
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2026
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Ergänzungsvereinbarung zur Gleitzeit, Zusatzvertrag zur flexiblen Arbeitszeit, Nebenabrede zur Gleitzeitregelung
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Zusatzvereinbarung über Gleitzeit
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Die Zusatzvereinbarung über Gleitzeit im Arbeitsrecht ist ein zentrales Instrument, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis auf ein flexibles Arbeitszeitmodell umzustellen. Anders als bei einer starren Arbeitszeit von 9 bis 17 Uhr können Arbeitnehmer unter Gleitzeit den Beginn und das Ende der täglichen Arbeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbst bestimmen – meist verbunden mit einer Kernarbeitszeit, in der alle anwesend sein müssen. Wer eine solche Zusatzvereinbarung sauber aufsetzt, verbindet die Vorteile beider Welten: Flexibilität für die Mitarbeiter, Planbarkeit für den Arbeitgeber. Wer hier nachlässig formuliert, riskiert Streit über Überstunden, Pausen sowie Plus- und Minus-Salden auf dem Zeitkonto.

In diesem Artikel erfährst du, was Gleitzeit ist, wann eine Zusatzvereinbarung sinnvoll ist, wie du sie korrekt abschließt und welche Inhalte sie zwingend enthalten muss. Zudem erhältst du eine ausführliche Anleitung mit praxisnahen Tipps – inklusive Hinweisen darauf, wie du eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag Vorlage rechtssicher individuell anpasst.

Table of Contents

Was ist eine Zusatzvereinbarung zur Gleitzeit im Arbeitsrecht?

Eine Zusatzvereinbarung über Gleitzeit im Arbeitsrecht ist eine schriftliche Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitszeit auf ein flexibles Modell mit Gleitzeitrahmen und in der Regel einer Kernarbeitszeit umstellen. Sie ändert nicht den gesamten Arbeitsvertrag, sondern ergänzt oder ersetzt einzelne Regelungen – typischerweise zur Arbeitszeitgestaltung, zur Behandlung von Mehrarbeit, zur Zeiterfassung und zum Ausgleich von Plus- oder Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto.

Die Frage „Was ist Gleitzeit?" lässt sich klar beantworten: Gleitzeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitnehmer den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Gleitzeitrahmens selbst bestimmen kann. Die Gleitzeitdefinition umfasst in den meisten Modellen drei Elemente: einen äußeren Rahmen (z. B. 7:00 bis 19:00 Uhr), eine Kernarbeitszeit, in der alle Mitarbeitenden anwesend sein müssen (z. B. 10:00 bis 14:00 Uhr), sowie ein Zeitkonto, auf dem Plus- und Minusstunden erfasst werden.

Die Gleitzeit hat für die Praxis erhebliche Bedeutung: Mitarbeitende können Privatleben und Arbeit besser vereinbaren; der Arbeitgeber profitiert von höherer Motivation und längerer Servicebereitschaft des Teams. Rechtliche Grundlage sind die Vertragsfreiheit nach § 311 BGB sowie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und – bei Vorhandensein eines Betriebsrats – die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Was bedeutet Gleitzeit zudem für das Direktionsrecht? Der Arbeitgeber kann die Lage der Arbeitszeit nach § 106 GewO nicht mehr einseitig festlegen – er ist an die vertragliche Vereinbarung gebunden.

Wann ist eine Gleitzeit-Zusatzvereinbarung sinnvoll?

Es gibt mehrere typische Konstellationen, in denen eine Gleitzeit-Zusatzvereinbarung sinnvoll oder sogar betriebsorganisatorisch dringend zu empfehlen ist – stets allerdings mit Zustimmung beider Vertragsparteien.

1. Zur Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle im Unternehmen

Der häufigste Anlass ist die generelle Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle im Unternehmen – etwa, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern oder die Servicezeiten zu erweitern. Die Gleitzeitarbeit ermöglicht es, die feste 9-bis-17-Uhr-Logik durch ein modernes Modell zu ersetzen, in dem Mitarbeiter ihre tägliche Arbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbst bestimmen. Eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag dokumentiert die Umstellung verbindlich und schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

2. Bei Anpassung der Arbeitszeit an die Bedürfnisse der Mitarbeiter

Auch individuelle Anlässe können eine Gleitzeit-Zusatzvereinbarung erfordern – etwa die Familiengründung, die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen, längere Pendelzeiten oder eine berufsbegleitende Weiterbildung. In all diesen Fällen kann eine Gleitzeitregelung für den einzelnen Mitarbeiter zu mehr Lebensqualität führen, ohne dass das Unternehmen organisatorische Einbußen hinnehmen muss. Die Vereinbarung sollte präzise regeln, wie die Arbeitszeit künftig dokumentiert wird und welche Kernarbeitszeit gilt.

3. Zur klaren Abgrenzung von Kernarbeitszeit und Gleitzeit

Auch, wenn bereits eine Form von Gleitzeit gelebt wird, ist eine schriftliche Zusatzvereinbarung wertvoll – um die Eckpunkte klar abzugrenzen. Was zählt als Gleitzeit, in welchem Zeitraum gilt die Kernarbeitszeit, wann beginnt die Mehrarbeit und wie werden Plus- und Minussalden auf dem Arbeitszeitkonto behandelt? Eine bloße mündliche oder gewohnheitsmäßige Praxis schafft im Konfliktfall keine verlässliche Grundlage. Die Frage, ob etwa Gleitzeitüberstunden vorliegen oder lediglich Plusstunden im Rahmen des Modells, lässt sich nur mit einer klaren schriftlichen Regelung eindeutig beantworten.

Expertentipp:

Vereinbare in der Zusatzvereinbarung ausdrücklich, ab wann zusätzlich geleistete Stunden als Mehrarbeit (Überstunden) gelten und wie sie ausgeglichen werden – etwa durch Freizeit, durch Bezahlung oder durch Ansparen auf einem Langzeitkonto. Ohne diese Klarstellung kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber, was bloße Plusstunden und was vergütungspflichtige Überstunden sind.

4. Zur Vorbereitung auf die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen – einschließlich des Beginns, des Endes und der Pausen. Eine Gleitzeit-Zusatzvereinbarung ist die natürliche Gelegenheit, ein systematisches Zeiterfassungssystem einzuführen oder zu optimieren. Wer Gleitzeit ohne saubere Zeiterfassung praktiziert, riskiert nicht nur Konflikte mit dem Arbeitgeber, sondern auch arbeitsschutzrechtliche Probleme – insbesondere bei der Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten nach §§ 3, 5 ArbZG.

Wie schließt man eine Zusatzvereinbarung über Gleitzeit ab?

Eine wirksame Gleitzeit-Zusatzvereinbarung erfüllt klare formale und inhaltliche Anforderungen. Wer hier nachlässig formuliert, riskiert die Unwirksamkeit der Vereinbarung – mit der Folge, dass die ursprünglichen starren Arbeitszeitregelungen oder die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten greifen.

Schritt 1: Schriftliche Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag

Die Zusatzvereinbarung sollte stets schriftlich erfolgen – sowohl aus Beweisgründen als auch gemäß § 2 Nachweisgesetz, das eine schriftliche Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen verlangt. Beziehe dich klar auf den ursprünglichen Arbeitsvertrag (mit Datum), kennzeichne die Vereinbarung eindeutig als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag und benenne, welche bisherigen Regelungen ergänzt oder ersetzt werden. Eine Vorlage für eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag kann als Ausgangspunkt dienen, sollte jedoch stets an die konkrete betriebliche Situation angepasst werden.

Schritt 2: Beidseitige Unterzeichnung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Eine Zusatzvereinbarung ist immer ein zweiseitiger Vertrag und bedarf der Zustimmung beider Parteien. Der Arbeitgeber kann die Umstellung auf Gleitzeit nicht einseitig per Direktionsrecht nach § 106 GewO anordnen, weil sie das vertragliche Gefüge der Arbeitszeit verändert. Beide Seiten sollten die Vereinbarung unterzeichnen und je ein Original behalten. Verzichtet ein Arbeitnehmer auf die Unterzeichnung, bleiben die ursprünglich vereinbarten Arbeitszeiten bestehen – auch wenn alle anderen Mitarbeiter im Betrieb gewechselt haben.

Schritt 3: Beteiligung des Betriebsrats, falls einer im Unternehmen vorhanden ist

Existiert ein Betriebsrat, hat er nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG Mitbestimmungsrechte bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, bei den Pausen sowie bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Eine kollektive Einführung von Gleitzeit – also für mehrere oder alle Beschäftigten – muss daher zwingend mit dem Betriebsrat abgestimmt sein, idealerweise in Form einer Betriebsvereinbarung. Bei reinen Einzelvereinbarungen mit einzelnen Mitarbeitern ist die Mitbestimmung in der Regel weniger streng, kann jedoch dennoch berührt sein.

Expertentipp:

Stelle in der Zusatzvereinbarung klar, ob der Arbeitnehmer den Beginn und das Ende seiner Arbeit täglich frei wählen kann oder ob es feste Anwesenheitstage oder -zeiten gibt. Manche Unternehmen kombinieren Gleitzeit mit Anwesenheitspflichten an bestimmten Wochentagen oder bei wichtigen Meetings. Diese Mischmodelle funktionieren nur, wenn sie schriftlich klar geregelt sind.

Schritt 4: Aushändigung des Originals und Aufbewahrung in der Personalakte

Übergib dem Arbeitnehmer das unterschriebene Original der Zusatzvereinbarung und behalte ein zweites Original für die Personalakte. Bei späteren Streitigkeiten – etwa über die korrekte Behandlung von Überstunden, die Höhe des Zeitsaldos oder die Berechtigung zur einseitigen Änderung – ist die Schriftform der zentrale Nachweis. Auch eine elektronische Kopie als PDF kann sinnvoll sein, ersetzt aber das unterschriebene Original nicht.

Was muss die Zusatzvereinbarung zur Gleitzeit enthalten?

  • Bezugnahme auf den ursprünglichen Arbeitsvertrag: genaue Angabe von Datum und Vertragsparteien des bestehenden Arbeitsvertrags sowie eindeutige Bezeichnung als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag.
  • Festlegung von Gleitzeitrahmen und Kernarbeitszeit: konkrete Zeitangaben für den äußeren Gleitzeitrahmen (z. B. 7:00–19:00 Uhr) und für die Kernarbeitszeit (z. B. 10:00–14:00 Uhr), in der alle Mitarbeitenden anwesend sein müssen.
  • Wöchentliche Sollarbeitszeit und Berechnungszeitraum: klare Angabe der vertraglichen Wochenarbeitszeit (z. B. 40 Stunden) und des Ausgleichszeitraums, in dem Plus- und Minusstunden zu null aufzurechnen sind (z. B. monatlich, quartalsweise oder jährlich).
  • Regelungen zu Überstunden, Zeitkonto und Freizeitausgleich: Aussagen darüber, ab wann zusätzliche Stunden als vergütungspflichtige Überstunden gelten, wie das Arbeitszeitkonto geführt wird und in welcher Form Plusstunden ausgeglichen werden – durch Freizeit, durch Bezahlung oder durch Ansparen auf einem Langzeitkonto.
  • Höchst- und Mindestsalden auf dem Zeitkonto: klare Grenzen dafür, wie viele Plus- oder Minusstunden auf dem Zeitkonto erlaubt sind (z. B. ±40 Stunden), und Regelungen für den Fall, dass diese Grenzen überschritten werden.
  • Regelungen zur Zeiterfassung und Dokumentation: Festlegung des Erfassungssystems (z. B. elektronisches Zeiterfassungstool, Stempeluhr, App) sowie der Pflicht beider Seiten zur korrekten Dokumentation – einschließlich der gesetzlichen Pausen nach § 4 ArbZG.
  • Datum, Ort und Unterschriften beider Parteien: Die Vereinbarung muss mit aktuellem Datum, Ort und den eigenhändigen Unterschriften des Arbeitgebers (oder einer vertretungsberechtigten Person) und des Arbeitnehmers versehen sein.

Praktische Tipps zur Zusatzvereinbarung über Gleitzeit

  • Klare Grenzen zwischen Gleitzeit und Mehrarbeit definieren: Definiere präzise, ab wann zusätzlich geleistete Stunden als Gleitzeit oder Überstunden gelten – also nicht nur Plus-Stunden im Zeitkonto, sondern vergütungspflichtige Mehrarbeit. Üblich ist eine Schwelle wie „Stunden über die vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus, die vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden". Ohne diese Klarstellung kommt es regelmäßig zu Konflikten über die Vergütung.
  • Eine funktionierende Zeiterfassung im Unternehmen sicherstellen: Seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind alle Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet. Stelle ein elektronisches System bereit, mit dem Beginn, Ende und Pausen jederzeit nachvollziehbar dokumentiert werden können. Die Erfassung ist nicht nur arbeitsschutzrechtlich vorgeschrieben, sondern auch zentral für die saubere Abrechnung des Arbeitszeitkontos.
  • Gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten konsequent einhalten: Auch bei Gleitzeit gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes uneingeschränkt: maximal 8 Stunden täglich (auf bis zu 10 Stunden verlängerbar bei Ausgleich nach § 3 ArbZG), 30 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeit (§ 4 ArbZG), 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG). Diese Regelungen sind zwingend und können auch durch Gleitzeitvereinbarungen nicht umgangen werden.
  • Vor- und Nachteile transparent kommunizieren: Erläutere dem Arbeitnehmer offen die Vor- und Nachteile von Gleitzeit: maximale Flexibilität, bessere Vereinbarkeit mit dem Privatleben und mögliche Selbstständigkeit bei der Arbeitsplanung auf der einen Seite – aber auch eine erhöhte Eigenverantwortung, die Notwendigkeit der genauen Zeiterfassung und das Risiko, in Belastungsphasen zu viele Stunden anzuhäufen. Eine informierte Entscheidung des Arbeitnehmers stärkt die spätere Vertragsbeziehung.

Expertentipp:

Wenn du eine rechtssichere Zusatzvereinbarung zur Gleitzeit erstellen möchtest – mit allen Pflichtangaben zu Gleitzeitrahmen, Kernarbeitszeit, Zeitkonto und Überstunden –, kannst du sie mithilfe eines Dokumentengenerators wie Legally.io erstellen. Die Plattform bietet eine strukturierte Vorlage für eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag und führt dich durch alle erforderlichen Bausteine.

Wichtigste Erkenntnisse

Eine Zusatzvereinbarung über Gleitzeit im Arbeitsrecht ist ein wertvolles Instrument, um starre Arbeitszeitmodelle durch flexible Strukturen zu ersetzen. Sie muss schriftlich erfolgen, die Zustimmung beider Vertragsparteien voraussetzen und – falls ein Betriebsrat vorhanden ist – dessen Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG wahren. Achte auf eine klare Bezugnahme zum bestehenden Vertrag, eine präzise Festlegung von Gleitzeitrahmen und Kernarbeitszeit, transparente Regelungen zum Arbeitszeitkonto und zur Behandlung von Überstunden sowie eine zuverlässige elektronische Zeiterfassung. Mit einer durchdachten Zusatzvereinbarung schaffst du Rechtssicherheit für beide Seiten und verbindest die Vorteile der Flexibilität mit der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Gleitzeit eigentlich genau?
Was bedeutet „Kernarbeitszeit“ im Rahmen der Gleitzeit?
Werden Überstunden in der Gleitzeit anders behandelt?
Kann der Arbeitgeber Gleitzeit einseitig einführen?
Welche Vor- und Nachteile hat Gleitzeit für Arbeitnehmer?
Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Gleitzeit?
Wie wird Gleitzeit auf einem Zeitkonto erfasst?
Was passiert bei einem Plus- oder Minussaldo am Jahresende?
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