Was ist ein Mietvertrag für bewegliche Sachen
Ein Mietvertrag für bewegliche Sachen ist ein Vertrag, durch den der Vermieter dem Mieter den Gebrauch einer beweglichen Sache gegen Zahlung eines Mietzinses überlässt. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 535 BGB, der die gegenseitigen Hauptpflichten regelt: Der Vermieter muss die Sache in gebrauchstauglichem Zustand überlassen und erhalten, der Mieter muss den vereinbarten Mietzins zahlen.
Bewegliche Sachen sind alle körperlichen Gegenstände, die nicht fest mit einem Grundstück verbunden sind. Dazu gehören Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge, Möbel, Elektronikgeräte und viele andere Gegenstände des täglichen oder gewerblichen Gebrauchs. Der BGB-Mietvertrag unterscheidet nicht zwischen privater und gewerblicher Vermietung, sodass die gleichen Grundregeln gelten.
Im Unterschied zur Wohnraummiete gibt es für die Miete beweglicher Sachen keinen besonderen Mieterschutz. Die Parteien können Kündigungsfristen, Haftungsregelungen und andere Vertragsbedingungen weitgehend frei vereinbaren. Diese Flexibilität erfordert jedoch eine sorgfältige Vertragsgestaltung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Wann braucht man einen Mietvertrag für bewegliche Sachen
Die Vermietung beweglicher Sachen ist in vielen Lebensbereichen üblich. Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Parteien und schafft Klarheit über die Rechte und Pflichten.
1. Vermietung von Fahrzeugen oder Anhängern
Mietwagen, Wohnmobile, Anhänger oder Baustellenfahrzeuge werden häufig vermietet. Bei Fahrzeugen sind besondere Regelungen zu Versicherung, Tankregelung und Kilometerstand üblich. Der Vertrag sollte festlegen, wer für Schäden haftet, welche Versicherungen bestehen und ob es Kilometerbegrenzungen gibt. Auch die Frage, wer das Fahrzeug fahren darf, sollte geregelt werden.
Expertentipp:
Bei der Vermietung von Fahrzeugen ist eine vollständige Dokumentation des Zustands vor und nach der Mietzeit besonders wichtig. Erstelle ein Übergabeprotokoll mit Fotos aller vorhandenen Schäden und lass es von beiden Parteien unterschreiben.
2. Vermietung von Maschinen und Geräten
Baumaschinen, Gartengeräte, Werkzeuge oder Industriemaschinen werden häufig kurzzeitig gemietet statt gekauft. Bei der Vermietung von Maschinen sind Regelungen zur Einweisung, Wartung und Rückgabe besonders wichtig. Der Mieter sollte mit der Bedienung vertraut sein und die Sicherheitsvorschriften kennen. Der Vertrag sollte auch klären, wer für Verschleißteile und regelmäßige Wartung während der Mietzeit verantwortlich ist.
3. Vermietung von Möbeln oder Elektronik
Möblierte Wohnungen enthalten oft vermietete Möbel, aber auch einzelne Möbelstücke oder Elektronikgeräte wie Computer, Fernseher oder Haushaltsgeräte können Gegenstand eines Mietvertrags sein. Bei Elektronik ist die Klärung der Haftung bei technischen Defekten wichtig: Wer zahlt Reparaturen? Wer haftet bei Diebstahl? Diese Fragen sollte der Mietvertrag beantworten.
Wie erstellt man einen Mietvertrag für bewegliche Sachen
Die Erstellung eines Mietvertrags für bewegliche Sachen erfordert Sorgfalt bei der Beschreibung des Mietgegenstands und der Regelung von Haftungsfragen. Die folgenden Schritte helfen dir, einen vollständigen Vertrag aufzusetzen.
Schritt 1: Mietgegenstand genau beschreiben
Eine präzise Beschreibung des Mietgegenstands ist die Grundlage des Vertrags. Bei Fahrzeugen gehören dazu Marke, Modell, Baujahr, Kennzeichen und Fahrgestellnummer. Bei Maschinen sollten Hersteller, Typ, Seriennummer und wesentliche technische Daten aufgeführt werden. Für Möbeln und Elektronik sind Marke, Modell und Zustand zu dokumentieren. Fotos im Anhang des Vertrags erhöhen die Beweissicherheit.
Schritt 2: Mietdauer und Mietzins festlegen
Lege fest, für welchen Zeitraum die Sache vermietet wird. Bei befristeten Mietverträgen endet das Mietverhältnis automatisch, bei unbefristeten Verträgen müssen Kündigungsfristen beachtet werden. Der Mietzins kann als Tagessatz, Wochenpauschale oder Monatsbetrag vereinbart werden. Regelungen zu Zahlungszeitpunkt und Zahlungsweise gehören ebenfalls in den Vertrag.
Expertentipp:
Vereinbare eine Kaution in angemessener Höhe. Sie sichert dich als Vermieter gegen Schäden und ausbleibende Zahlungen ab. Die Kaution sollte vor der Übergabe gezahlt und nach ordnungsgemäßer Rückgabe zeitnah zurückgezahlt werden.
Schritt 3: Übergabeprotokoll erstellen
Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Mietsache bei Übergabe und bei Rückgabe. Es sollte alle vorhandenen Schäden, Mängel und Gebrauchsspuren festhalten. Bei Fahrzeugen gehören Kilometerstand und Tankfüllung dazu, bei Maschinen die Betriebsstunden. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll. Es wird Teil des Vertrags und dient als Beweis bei späteren Streitigkeiten.
Schritt 4: Haftung und Versicherung regeln
Die Haftungsregelung ist ein zentraler Bestandteil des Vertrags. Nach § 535 BGB ist der Vermieter für den vertragsgemäßen Zustand verantwortlich. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Der Vertrag kann diese Grundregeln konkretisieren und Haftungshöchstgrenzen festlegen. Bei wertvollen Gegenständen empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung, deren Kosten vertraglich zugewiesen werden sollten.
Was sollte ein Mietvertrag für bewegliche Sachen enthalten
Ein vollständiger Mietvertrag für bewegliche Sachen sollte alle wesentlichen Punkte regeln. Die folgenden Elemente sollten nicht fehlen:
- Genaue Beschreibung des Mietgegenstands: Der Mietgegenstand muss so genau beschrieben werden, dass keine Verwechslung möglich ist. Neben der allgemeinen Bezeichnung gehören Seriennummern, technische Daten und Zubehör in die Beschreibung. Ein Foto als Anlage ergänzt die schriftliche Beschreibung und dokumentiert den Übergabezustand.
- Mietdauer und Kündigungsfristen: Der Vertrag sollte Beginn und Ende der Mietzeit festlegen. Bei unbefristeten Verträgen sind Kündigungsfristen zu vereinbaren. Anders als bei Wohnraummietverhältnissen gibt es für bewegliche Sachen keine gesetzlichen Mindestfristen, sodass auch kurze Kündigungsfristen wirksam sein können. Regelungen zur vorzeitigen Beendigung und zum Rücktritt können ebenfalls aufgenommen werden.
- Höhe und Fälligkeit der Miete: Der Mietzins sollte eindeutig beziffert werden, einschließlich etwaiger Nebenkosten. Die Fälligkeit (monatlich im Voraus, nach Mietende usw.) und die Zahlungsart (Überweisung, Lastschrift) gehören ebenfalls in den Vertrag. Regelungen zu Mahngebühren bei Zahlungsverzug können aufgenommen werden.
- Zustand bei Übergabe und Rückgabe: Der Vertrag sollte den erwarteten Zustand bei Übergabe und Rückgabe beschreiben. Normale Gebrauchsspuren sind in der Regel vom Mietzins abgedeckt, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch nicht. Das Übergabeprotokoll dokumentiert den tatsächlichen Zustand und ist Maßstab für die Rückgabe.
Expertentipp:
Definiere im Vertrag, was als normale Abnutzung gilt und was als Schaden zu werten ist. Bei Fahrzeugen werden Steinschläge oft als normale Abnutzung akzeptiert, Beulen hingegen nicht. Klare Regelungen verhindern Streit bei der Rückgabe.
Praktische Tipps für den Mietvertrag für bewegliche Sachen
Mit den folgenden Hinweisen vermeidest du typische Probleme bei der Vermietung beweglicher Sachen:
- Detaillierte Zustandsbeschreibung anfertigen: Je genauer du den Zustand der Mietsache bei Übergabe dokumentierst, desto besser bist du bei der Rückgabe abgesichert. Beschreibe nicht nur offensichtliche Schäden, sondern auch Gebrauchsspuren, Kratzer und Funktionseinschränkungen. Bei technischen Geräten gehört auch die Funktionstüchtigkeit aller Features in die Dokumentation.
- Fotos bei Übergabe machen: Ergänze das schriftliche Protokoll durch Fotos. Fotografiere die Mietsache aus verschiedenen Perspektiven und dokumentiere alle vorhandenen Schäden im Detail. Datiere die Fotos und speichere sie sicher ab. Bei der Rückgabe erstellst du erneut Fotos zum Vergleich. So lassen sich neue Schäden zweifelsfrei nachweisen.
- Haftung bei Beschädigung klar regeln: Lege im Vertrag fest, wer für welche Schäden haftet und in welcher Höhe. Eine Selbstbeteiligung bei Schäden kann vereinbart werden, ebenso Haftungshöchstgrenzen. Prüfe, ob eine Versicherung besteht oder abgeschlossen werden sollte. Bei gewerblicher Vermietung ist eine Betriebshaftpflichtversicherung oft sinnvoll.
Wichtige Erkenntnisse
Der Mietvertrag für bewegliche Sachen bietet große Gestaltungsfreiheit, erfordert aber sorgfältige Formulierung. Die rechtliche Grundlage bildet § 535 BGB mit den Hauptpflichten von Vermieter und Mieter. Ein guter Vertrag enthält eine genaue Beschreibung des Mietgegenstands, klare Regelungen zu Mietzins und Mietdauer sowie Vereinbarungen zu Haftung und Versicherung. Das Übergabeprotokoll mit Fotos ist unverzichtbar für die Beweissicherung. Bei gewerblicher Vermietung oder hochwertigen Gegenständen empfiehlt sich die Einbeziehung eines Rechtsanwalts.






